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Lebensrecht von Menschen mit Down-Syndrom immer respektieren!

21. März 2018 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Früherer Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, Hubert Hüppe zum Welt-Down-Syndrom-Tag: "Trotz vieler Fortschritte wird in Deutschland und in vielen anderen Ländern das Lebensrecht dieser Menschen immer mehr in Frage gestellt."


Berlin (kath.net/CDL) Der stellvertretende CDL-Bundesvorsitzende und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, nimmt anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21.3.2018 für die Christdemokraten für das Leben (CDL) Stellung:

„Am 21. März findet der Welt-Down-Syndrom-Tag statt, der seit 2012 von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt ist. Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom. Trotz vieler Fortschritte und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird in Deutschland und in vielen anderen Ländern das Lebensrecht dieser Menschen immer mehr in Frage gestellt. Gab es bereits in der Vergangenheit durch Verfahren wie die Fruchtwasseruntersuchung und Nackenfaltenmessung schon eine engmaschige Fahndung nach ungeborenen Kindern mit Behinderungen, ist nun mit der so genannten Nichtinvasiven Pränataldiagnostik (NIPD) eine neue Dimension entstanden. Dadurch wird der Druck auf schwangere Frauen noch größer, dies Verfahren auch anzuwenden. Anschließend berichten werdende Eltern nicht selten von einem "selbstverständlichen Rat" das Kind abzutreiben, wenn bei ihrem Kind Trisomie 21 festgestellt wurde.


Die Christdemokraten für das Leben (CDL) lehnen daher Testverfahren zur Feststellung von Behinderungen bei ungeborenen Kindern, die keinen therapeutischen Nutzen haben grundsätzlich ab. Dies gelte insbesondere für die massiv und offensiv angebotenen Testverfahren"Pränatest" und "Harmonie-Test".

Diese Tests sind nach dem geltenden Gendiagnostikgesetz verboten, da darin eindeutig geregelt ist, dass vorgeburtliche genetische Untersuchungen nur dann erlaubt sind, wenn sie einem medizinischen Zweck dienen. Eine Therapie während der Schwangerschaft bei Down-Syndrom gibt es allerdings nicht. Die angebotenen Verfahren dienen in den allermeisten Fällen ausschließlich der Selektion von ungeborenen Kindern mit Down-Syndrom. Die Diagnose ist oft gleichzeitig das Todesurteil. Allerdings ist dabei nicht allein die Pränataldiagnostik das Grundproblem, sondern das Gesetz, das zulässt, dass im Falle einer Behinderung die Tötung ungeborener Kinder sogar bis zur Geburt erlaubt ist. Das dazu eigentlich eine medizinische Indikation erforderlich ist, ist in Wirklichkeit kein Hindernis.

Weil wir für das Recht auf Leben unabhängig von Gesundheitskriterien eintreten, kritisieren wir insbesondere auch die zur Zeit diskutierte drohende flächendeckende Krankenkassenfinanzierung des "Pränatest", das ein Selektionsverfahren zur Identifizierung von Ungeborenen mit Down-Sydrom ist. Es ist besorgniserregend, dass in vielen Bereichen der Pflege, medizinischer Versorgung und Inklusion kein Geld da ist, der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzteschaft und Krankenkassen aber überlege, diesen Test als Screening über die Krankenkassen zu finanzieren. Kinder mit Down-Syndrom haben bessere Lebenschancen als je zuvor - aber nur noch selten werden sie ihnen gewährt. Darüber hinaus fordere ich mehr Einsatz für Inklusion: Das Recht darauf beginne bereits vor der Geburt - es darf dann aber nicht enden. Dass viele Eltern sich ein Leben mit behinderten Kindern nicht vorstellen können und als unerträglich empfinden, liegt nicht zuletzt daran, dass es immer noch getrennte Lebenswelten gäbe, die ein selbstverständliches Miteinander verhindern."

Gigi - der fröhliche Botschafter für Trisomie 21 (Down-Syndrom)


DEAR FUTURE MOM - Menschen mit Down-Syndrom erzählen einer Schwangeren, wie ihr Kind mit Down-Syndrom leben wird - Deutsche Untertitel



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