Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. In Geist und Wahrheit. Sechzig Jahre ‚Nostra aetate‘. Der Durst Gottes nach dem Menschen
  2. „Wie Leo still und leise Franziskus korrigiert“
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  5. Benjamin Leven: „Was läuft schief in einer Kirche, die sich vor Zulauf fürchtet?“
  6. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  7. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  8. Keine Religion hat derzeit einen so hohen Blutzoll zu zahlen wie das Christentum
  9. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  10. Microsoft-Gründer Bill Gates hat genug von Klima-Angstmache
  11. Gedanken zum Reformationstag – Zwischen Reform, Reformation und Verantwortung
  12. „Eine Kernfrage für Peter Seewald ist: Warum tun wir uns so schwer, an unser Lebensende zu denken?“
  13. Asyl in den USA - Eine AfD-Influencerin fühlt sich in Deutschland verfolgt
  14. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  15. Frankreich: Gericht von Marseille gibt katholischen Filmemachern recht

"Homoehe": Ex-Höchstrichter kritisiert Verfassungsgerichtshof

20. März 2018 in Österreich, 18 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Österreich: Prof. Hans Georg Ruppe bemängelt, dass der Entscheid zur Öffnung der Ehe schlecht hergeleitet und mangelhaft begründet sei, außerdem ebne er Homosexuellen nicht sicher den Weg zur Ehe


Wien (kath.net/KAP) Massive Kritik an der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Öffnung der Ehe für alle erhebt der ehemalige Höchstrichter Prof. Hans Georg Ruppe: Der VfGH habe mit seiner Entscheidung gegen das Eheverbot für Homosexuelle "zu viel und zu wenig aufgehoben und das alles schlecht hergeleitet und mangelhaft begründet". Das berichtete "Die Presse" am Montag im "Rechtspanorama" über einen Vortrag des emeritierten Grazer Finanzrechtlers, der bis 2012 dem Höchstgericht angehörte und sich jüngst im Rahmen eines Symposiums für den verstorbenen VfGH-Präsidenten Karl Korinek zum Erkenntnis geäußert hatte.

Anlass für die Kritik Ruppes ist das am 4. Dezember veröffentlichte Erkenntnis des VfGH, mit dem dieser seine bisherige Rechtsprechung zum Eherecht grundlegend geändert hat. Demnach sehen die Höchstrichter in der Unterscheidung zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots. Gleichzeitig hat der VfGH verfügt, dass die bisher bestehenden unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben werden. Somit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich künftig heiraten, sollte der Gesetzgeber bis dahin keine andere Regelung treffen. Gleichzeitig steht dann die Eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Konkret hat der VfGH verfügt, dass im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 44) im Blick auf die Ehedefinition die Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" aufgehoben wird, weil diese gleichheitswidrig sei. Gleiches gilt für jene Wortfolgen im Gesetz über die Eingetragenen Partnerschaft, die dieses Rechtsinstitut auf gleichgeschlechtliche Paare beschränken.


An diesem künftig geänderten Eheparagrafen im ABGB setzt Ruppe mit seiner Kritik an. Weil die gesetzliche Bestimmung nach wie vor festschreibe, dass mit der Ehe zwei Personen den Willen erklären, Kinder zu zeugen, könnte eine Personenstandsbehörde einem gleichgeschlechtlichen Paar auch nach dem 31.12.2018 die Ehe mit dem Argument verweigern, die Zeugung von Kindern sei in dieser Partnerschaft ausgeschlossen. Die VfGH-Entscheidung ebnet Homosexuellen daher nicht sicher den Weg zu Ehe. Die Heiratswilligen müssten in diesem Fall erneut den VfGH anrufen. Das Höchstgericht müsste in der Folge erklären, weswegen "das bisher tragende Argument für die Ungleichbehandlung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren nicht mehr zählt: dass nämlich nur letztere Kinder in die Welt setzen können".

Reicht schon "Gefahr einer Diskriminierung"?

Ruppe geht mit seiner Kritik am Höchtsgericht aber noch weiter und konstatiert einen geänderten Prüfungsmaßstab des VfGH bei der Beurteilung von Diskriminierungen: Musste bisher für eine Gleichheitswidrigkeit eine unsachliche und diskriminierende Differenzierung vorliege, so hätte es den Höchstrichtern im gegenständlichen Fall schon gereicht, dass die "Gefahr einer Diskriminierung" bestehe. Dabei sei zudem problematisch, dass der Verfassungshof verschweige, worin die Gefahr konkret bestehe und wie ihr mit der Öffnung der Ehe eigentlich zu begegnen sei.

Weiters problematisiert der Ex-Höchstrichter, dass der VfGH "im Vorbeigehen" auch Verschiedengeschlechtlichen das Eingehen einer Eingetragenen Partnerschaft erlaubt habe: "Das habe der Gesetzgeber nie gewollt, der VfGH bisher als nicht geboten erachtet." Außerdem habe diese Neuerung nichts mit dem ursprünglichen Gesetzesprüfungsverfahren zu tun. Damit entferne sich der VfGH deutlich von seiner legitimen Rolle als "negativer Gesetzgeber", der Verfassungswidrigkeiten aufhebt, und schlüpfe in die Rolle des positiven Gesetzgebers, der selbst Recht setzt, so Ruppe.

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Homosexualität

  1. Zehn Jahre ‚Sehnsucht der ewigen Hügel‘
  2. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘
  3. Erzdiözese Salzburg veranstaltet Fortbildungsveranstaltung mit Homo-Aktivisten
  4. Dieses Jahr keine LGBT-‚Pride‘ Parade in Budapest
  5. Erzbischof von Neapel lässt LGBT-Aktivisten während einer Messe sprechen
  6. Pfarre in der Diözese Linz ignoriert Anweisungen aus Rom
  7. Regenbogenpastoral in der Diözese Innsbruck
  8. ‚Politischer Gottesdienst’ mit der Homosexuellen Initiative Linz
  9. Kardinal Zen wirft Papst Verunsicherung von Gläubigen vor
  10. Synode über die Synodalität wird ‚Moment der Krise’ für die katholische Kirche






Top-15

meist-gelesen

  1. „Wie Leo still und leise Franziskus korrigiert“
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Benjamin Leven: „Was läuft schief in einer Kirche, die sich vor Zulauf fürchtet?“
  4. Karmeliter bauen gotisches Kloster in den Rocky Mountains
  5. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. Keine Religion hat derzeit einen so hohen Blutzoll zu zahlen wie das Christentum
  8. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  9. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  10. „Eine Kernfrage für Peter Seewald ist: Warum tun wir uns so schwer, an unser Lebensende zu denken?“
  11. Massive Kritik am „Spiegel“ nach skandalösem Artikel über „Dragqueen“ Jurassica Parka
  12. Der Vatikan veröffentlicht neues Apostolisches Schreiben "Gravissimum educationis"von Leo XIV.
  13. Frankreich: Gericht von Marseille gibt katholischen Filmemachern recht
  14. "Wenn Du mich fragst, was Du tun mußt, um vollkommen zu sein, so sage ich Dir..."
  15. In Geist und Wahrheit. Sechzig Jahre ‚Nostra aetate‘. Der Durst Gottes nach dem Menschen

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz