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| ![]() Bayern geht strafrechtlich gegen Kirchenasyl für Flüchtlinge vor26. Juli 2017 in Deutschland, keine Lesermeinung Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und München bestätigen dem Bayrischen Rundfunk ein einheitliches Vorgehen gemäß eines Drei-Punkte-Plans. München (kath.net) Katholische und evangelische Pfarrer, die Flüchtlingen Kirchenasyl gewähren, werden in Bayern strafrechtlich belangt. Das berichtete der Bayrische Rundfunk unter Verweis auf die Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und München. Die Anklage laute auf Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Dabei werde nach einem einheitlichen Drei-Punkte-Plan vorgegangen, so der Bayrische Rundfunk weiter. Beim erstmaligen Gewähren von Kirchenasyl sollen die verantwortlichen Pfarrer zunächst polizeilich vernommen werden, danach werde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Bei der zweiten Gewährung von Kirchenasyl müssten die Verantwortlichen mit einer Geldauflage rechnen, beim dritten Mal erhielten sie einen Strafbefehl. Einzelausnahmen seien allerdings möglich. Bereits im März 2017 wurde bekannt, dass gegen Pfarrer der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern17 Ermittlungsverfahren wegen Kirchenasyls für Flüchtlinge laufen, kath.net hat berichtet. Die Landeskirche gab an, sie wolle die betreffenden Pfarrerinnen und Pfarrer Rechtsbeistand geben. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte 2015 vertreten, dass es Meinung des Christen sei, dass es auch mal ein Erbarmen geben kann, aber dann reden wir über vier, fünf, sechs, zehn Fälle im Jahr. Wenn es aber um Hunderte von Fällen, über zum Teil eine systematische Verhinderung von Überstellungen nach Dublin gehe, sei dies ein Missbrauch des Kirchenasyls. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFlüchtlinge
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