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Strafe für Morddrohung an katholischen Pfarrer

16. Mai 2017 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
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74-jähriger Rentner nahm das Urteil jetzt an – Der aus dem Kongo stammende katholische Priester hatte nach der rassistischen Morddrohung seine Pfarrstelle in Zorneding niedergelegt


München (kath.net) Ein 74-jähriger Rentner aus München wegen einer rassistischen Morddrohung vom Amtsgericht Ebersberg wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, er nahm das Urteil jetzt an. Das berichtet das Onlineportal „Rosenheim24“. Der Renter, der bereits vorbestraft war, muss außerdem 600 Euro an den Verein "München ist bunt" zahlen. Es ging um eine Postkarte mit drohenden und beleidigenden Inhalten, die die katholische Pfarrgemeinde Zorneding (Erzbistum München und Freising) erhalten hatte. Der Rentner nahm das Urteil jetzt an, wie „Rosenheim24“ berichtete.


Der aus dem Kongo stammende und in Deutschland eingebürgerte Pfarrer Olivier Ndjimbi-Tshiende hatte infolge der Morddrohung sein Amt niedergelegt. Der Vorgang hatte bundesweite Medienbeachtung gefunden. Eine Online-Petition unter dem Motto „Unser Pfarrer soll in Zorneding bleiben“ wurde von über 65.000 Unterstützern unterzeichnet.

Siehe auch:
Festnahme im Fall der Drohung gegen früheren Zornedinger Pfarrer

Zornedinger Pfarrer kehrt nicht zurück - mit CSU-Frau versöhnt

Bayern: Pfarrer gibt nach Morddrohungen sein Amt auf



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Lesermeinungen

 Henry_Cavendish 16. Mai 2017 
 

Habe ein wenig recherchiert. Könnte von allgemeinerem Interesse sein:

Die sogenannte >Bußgeldliste


1
 
  16. Mai 2017 
 

Cicero

Extreme Stimmen von Rechts sind ebenso
zu verwerfen wie die von extrem Links!
Die Demokratie verlangt einen Mittel-
weg!Nicht umsonst neigen die Kirchen
sich in Christlicher Demut dem Demokratischen Weg zu.Das mag zu Reibungen zwischen einzelnen Gruppen
führen,aber die Demokratie ist immer noch die beste Aller Staatsformen auch
die unter Angela Merkels Ägide ,wie man
an den gewonnen letzten drei Wahlen
sieht.


3
 
  16. Mai 2017 
 

wg. "Antifa-Schläger"

Falscher Addressat, ich bin kein Jurist und kenne den Fall nicht. Bitte googlen oder das zuständige Gericht fragen und dann hier posten. Bitte auch - ganz wichtig! - den Vornamen nennen. Danke.


1
 
 Chris2 16. Mai 2017 
 

An wen muss dann ein Antifa-Schläger zahlen,

@sefa wenn er, z.B. wegen eines tätlichen Angriffs auf Auto, Haus, Leib oder Leben eines AfD-Abgeordneten (oder z.B. dessen Frau, wie in Stuttgart) zu einer Geldstrafe verurteilt wird? An die Erfassungsstelle für Anti-AfD-Straftaten in Salzgitter oder direkt an die Partei? Staatlich geförderte Projekte "gegen Links" gibt es ja seit dem Ausscheiden von Ministerin Schröder bezeichnenderweise nicht mehr...


4
 
  16. Mai 2017 
 

@Henry_Cavendish, @Ehrmann

Meines Wissens haben die Gerichte eine Liste mit möglichen Empfängern von Geldstrafen. Die genauern Kriterien (z.B. Gemeinnützigkeit?) kenne ich nicht, Rote Hilfe oder Scientologiesekte zählen aber nicht dazu.

In der Regel erfolgt die Auswahl so, dass sie dem Bestraften "weh" tut: Ein Rassist zahlt dann eben an einen antirassistischen Verein und ein Islamist z.B. an die Caritas.

Der Vorschlag von @Ehrmann, das Opfer über den Verwendugszweck entscheiden zu lassen, finde ich charmant, vermute aber, dass die Richter darauf achten müssen, dass die Gelder einigermaßen gleich verteilt werden.

Was ist übrigens mit dem Opfer, Pfarrer Olivier Ndjimbi-Tshiende, der nicht nur seelischen Schaden erlitten hat, sondern auch eine neue Stelle suchen musste? Ich hoffe, er wird auch noch entschädigt, und bitte nicht nur mit so einem Kleckerbetrag.


5
 
 Chris2 16. Mai 2017 
 

@Henry_Cavendish

Sie haben sicherlich recht, meine Frage ging lediglich dahin, ob das Geld wirklich an eine Organisation gehen sollte, deren Banner meines Wissens nicht selten zusammen mit aggressiven "Aktivisten" der Antifa zu sehen ist. Da München darin prominent behandelt wird, werde ich vielleicht in "Der Linksstaat" noch darauf stoßen (übrigens ein schöner Begriff für all die unschönen bis lebens- und- staatsgefährdenden Entwicklungen, die wir gerade auf allen Ebenen erleben...).


8
 
 Henry_Cavendish 16. Mai 2017 
 

@Ehrmann, @Chris2: Das ist wegen der inneren, juristischen Logik nicht möglich

Es handelt sich hier um einen Straf- und keinen Zivilprozess. Also klagen wir (abstrakt als Staat/ Gesellschaft)den Täter an. Das Opfer kann allenfalls Nebenkläger sein.

Es geht bei den 600 Euro vereinfacht gesprochen um eine "tätige Reue" (zusätzlich zur Strafe), aufgrund derer die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Zahlt der Täter sie nicht, erhöht sich nicht das Strafmaß; die Strafe muss dann lediglich abgesessen werden.

Da hier wir (abstrakt) die Ankläger sind, liegt es auch in unserem (abstrakten) Gutdünken, an wen solche Zahlungen zu leisten sind. (Natürlich ist das entsprechend geregelt). Außerdem fehlt es auch an jedem Durchgriffsrecht dem Opfer, welches nicht dem Gericht unterworfen ist, aufzuerlegen, an wen oder das überhaupt ihm zugesprochenes Geld weiterzugeben ist.

Aber auch praktisch: Stellen Sie sich einmal vor, ein Opfer aus einem entsprechend radikalen Milieu wünschte, das Geld an die Rote Hilfe, die HIAG oder Scientologie zu entrichten. Kein schönes Bild.


2
 
 Ehrmann 16. Mai 2017 

Sollte nicht da der Bedrohte gefragt werden, wem er die (verfügbare?) Summe zukommenlassen will?


10
 
 Chris2 16. Mai 2017 
 

Wieso an den Verein "München ist bunt"?

Ist das nicht eine (vorsichtig ausgedrückt) hochpolitische Organisation? Gäbe es da keine konkreten Hilfsprojekte, bei denen das Geld besser aufgehoben wäre?


16
 

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