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Glaubenskongregation bestätigte 2015 Ehelehre Johannes Pauls II.

5. Dezember 2016 in Familie, 15 Lesermeinungen
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März 2015 - Glaubenskongregation bestätigte, dass wiederverheiratete Geschiedene nur dann die Absolution empfangen können, wenn sie auf Handlungen verzichten, die Eheleuten vorbehalten sind.


Vatikan (kath.net/CWN/jg)Anlässlich aktueller Diskussionen in unserer Kirche wiederholt kath.net einen Artikel über Aussagen der Glaubenskongregation vom März 2015:

Die Glaubenskongregation hat kurz nach Abschluss der außerordentlichen Synode zur Familie die Lehre Johannes Pauls II. hinsichtlich des Empfanges des Bußsakramentes für zivilrechtlich geschiedene Wiederverheiratete bestätigt. Auf Anfrage eines französischen Priesters zitierte Erzbischof Luis Ladaria Ferrer SJ, der Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehrer, das Apostolische Schreiben „Familiaris consortio“.
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„Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind’“. (FC 84)

Anschließend fasste Erzbischof Ladaria die einzelnen Schritte zusammen, die für den Empfang des Bußsakramentes Voraussetzung sind:

- Die Gültigkeit der kirchlichen Eheschließung überprüfen, wobei der Eindruck einer „katholischen Scheidung“ vermieden werden muss.
- Prüfen ob mit Hilfe der Gnade eine Trennung vom neuen Partner und eine Versöhnung mit dem kirchlich angetrauten Partner möglich ist.
- Wiederverheiratete Geschiedene, die sich aus ernsthaften Gründen (zum Beispiel Kinder) nicht trennen können, sollen „wie Bruder und Schwester“ zusammenleben.
- Die Absolution kann nur unter der Voraussetzung echter Reue gespendet werden. Das schließt den festen Vorsatz ein, in Zukunft nicht mehr zu sündigen. Zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene könnten nur dann die Absolution empfangen, wenn sie entschlossen seien, sich der Akte zu enthalten, die den Eheleuten vorbehalten sind, schrieb Erzbischof Ladaria.

Der Brief wurde drei Tage nach Abschluss der außerordentlichen Synode im Oktober 2014 verfasst.


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Lesermeinungen

 ecclesiam 6. Dezember 2016 
 

@Nadal

Danke, Sie haben das sehr schön und sachlich ausgelegt. Ich bin davon ausgegangen, dass in EG der philosophische Begriff der Wirklichkeit mit dem philosophischen Begriff der Idee in Zusammenhang gebracht wird. Es scheint jedoch so, dass in EG mit Idee der simple menschliche Gedanke gemeint sein könnte.

Wenn dem so ist frage ich mich nun, weshalb in EG die Idee mit der Wirklichkeit in Verbindung gebracht wird. Entscheidend ist doch, was wahr ist. Die Wirklichkeit zu erkennen ist unabdingbar, aber was nützt es, wenn eine verlogene Wirklichkeit aus Prinzip über eine wahre Idee zu stellen ist? Die in EG 232 gemachte Aussage geht für mich nur auf, wenn die menschliche Erkenntnis (Idee) falsch ist und nicht der Wirklichkeit entspricht, nicht jedoch umgekehrt. Denn dann wäre eine bessere Kommunikation angebracht.


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 Bentheim 6. Dezember 2016 
 

ecclesiam

Was Sie jetzt als "Idee" bezeichnen, ist ein reines Erkenntnisprodukt. Was Sie als Schlussfolgerungen aufgezählt haben (in: Lehre u.Tradition) ist jetzt erst recht hinfällig, da das, was Sie aus Ihrem Idee-Begriff folgern, gar nicht als Prämisse in ihm steckt.


1
 
 Nadal 6. Dezember 2016 

@ ecclesiam

Sie haben recht - aber nur insofern, dass man, wenn man - wie Sie - in platonischen Kategorien denkt, um die Wahrheit auszusagen, sie eben so aussagen muss. Auch der Theologe Joseph Ratzinger hat sich (wie z.B. Augustinus) dieser Kategorien bedient. Aber es sind Kategorien des menschlichen Geistes, in denen man versucht, Gott ein Stück weit zu erfassen und zur Sprache zu bringen. Ganz kann das unserer begrenzten menschlichen Vernunft und Sprache ohnehin nie gelingen.
ABER ich betone auch, dass diese philosophischen Kategorien nicht die einzig möglichen sind und dass man, z.B. auf der Basis aristotelischer Kategorien (z.B. Thomas v. Aquin) das Göttliche eben anders aussagen muss.
Es handelt sich um unterschiedliche Begrifflichkeiten, die beide legitim sind; keine kann die Alleingültigkeit für sich beanspruchen. Dass Benedikt XVI. in den Kategorien der platonischen Philosophie dachte, ist bekannt. Aber man um andere Aspekte Gottes hervorzuheben, braucht man eben andere Kategorien.


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 Nadal 6. Dezember 2016 

@ ecclesiam: Wirklichkeit - Idee

Für Franziskus steht die Wirklichkeit über der Idee. Es heißt "Wirklichkeit", nicht "materielle Wirklichkeit".
Franziskus denkt - wie Thomas von Aquin - in den Kategorien aristotelischer Philosophie: Die Wirklichkeit ist nicht bloß die Materie (was unterstellt man dem Papst da eigentlich?), sondern die Wirklichkeit Gottes, die Heilswirklichkeit. Die Idee dagegen versteht Franziskus als das Bild, das wir uns in unserem Intellekt von der Wirklichkeit machen.
Für jemanden, der in den Kategorien platonischer Philosophie denkt, wie Sie das hier zeigen, mag das unverständlich erscheinen.
Aber es ist weder Häresie noch Materialismus, wenn man betont, dass Gott, Christus, Erlösung etc. nicht (bloß) Ideen sind, sondern Wirklichkeit.
Bitte unterstellen Sie dem Papst daher nicht, ein Materialist (und eo ipso ein Atheist) zu sein, nur weil Sie seine Kategorien - die übrigens m.E. für "normale" Menschen ohne philosophische Vorbildung verständlicher sind als die platonischen - nicht teilen.


0
 
 Aegidius2 5. Dezember 2016 

Das Lehramt sagt:

"Tempus maius quam spatium."

Was gibt es dann hier noch zu diskutieren?


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 MONIKA! 5. Dezember 2016 
 

Kurienkardinal Pell: "Wohlgeformtes Gewissen"

@Filippo Neri, Kontrolle ist nicht möglich, jeder muss sich vor Gott verantworten und wenn sein Gewissen wohlgeformt und im Sinne der RKK gebildet ist, wird er/sie sich dranhalten.
Deshalb ist es dringend notwendig, dass eine Gewissensbildung stattfindet und nicht "wir kommen alle, alle in den Himmel"!


2
 
 ecclesiam 5. Dezember 2016 
 

@Bentheim – Wirklichkeit steht über der Idee

Ich habe in Evangelii Gaudium nachgeschaut. Ich habe falsch zitiert, es steht bei 231. tatsächlich, dass die Wirklichkeit ÜBER der Idee steht und nicht vor der Idee.

Weiter steht in EG 232: „Die Idee – die begriffliche Ausarbeitung – dient dazu, die Wirklichkeit zu erfassen, zu verstehen und zu lenken. Die von der Wirklichkeit losgelöste Idee ruft wirkungslose Idealismen und Nominalismen hervor…“

Es wird hier ausgesagt, dass die Idee nur als Hilfe dient, die Wirklichkeit zu verstehen. Indem die Wirklichkeit ÜBER der Idee steht und die Idee „nur“ zum Verständnis dient, ist dies reiner Materialismus (philosophische Grundlage des Kommunismus) und somit atheistisch.

Die Idee steht IMMER über der Wirklichkeit, die Wirklichkeit ist Folge der Idee. Deshalb gibt es keine von der Wirklichkeit losgelösten Idee (ausser sie ist nicht wahr).


4
 
 Glocke 5. Dezember 2016 
 

@Filippo Neri

In diesem Bereich verhält es sich wie bei allen anderen Sünden auch - der "Sünder" bekundet seine Reue und den Vorsatz, die Sünde(n) in Zukunft zu meiden! Das ist Voraussetzung für die Absolution, den gültigen Empfang des Bußsakramentes!

Daß und wie wir Alle immer wieder stolpern, aufstehen und uns erneut bemühen und gegen unsere Schwachheit kämpfen, schaut nur Gott allein im Forum internum!

Ich verstehe Ihre Frage nach "äußerer Kontrolle" deshalb überhaupt nicht!

Mir ist jedoch ein Fall wie von Ihnen beschrieben bekannt! Das Paar empfängt die Hl. Kommunion in einer Pfarrei, wo man es nicht kennt, um Verwirrung zu vermeiden!


6
 
 Strutho 5. Dezember 2016 
 

Handhabung in der Praxis

@Filippo Neri ... Wer kontrolliert die sex. Abstinenz und wie ...? Die Frage ist doch im Grunde völlig irrelevant. Nicht der Priester ist der Richter, sondern der Herr. Und der sieht auch ohne versteckte Kamera im Schlafzimmer alles. Außerdem: Wenn ein Paar fest im Glauben steht, den Weg der Buße bewusst gemeinsam mit dem Priester geht und dadurch der Lehre treu bleiben will, wieso soll ihm dann nicht zuzutrauen sein, dass es sich an die Regeln hält? Und wenn nicht , s.o.


6
 
 agnese 5. Dezember 2016 
 

@ Filippo Neri, die sexuelle Abstinenc
braucht man nicht kontrollieren.Es geht darum, ob man die Lehre, Gesetze Gottes und dadurch auch der Kirche einhaltet oder nicht.Die Verantwortung vor Gott hat man selber.Was hilft mir, wenn ich die Kirche anlüge, es geht um Gottes Urteil.
Die Kirche sagt mir, was die Lehre aussagt, sie sagt mir auch, daß wenn ich
GvV bin, darf ich also nur als Bruder und Schwester leben mit meinem Partner.


11
 
 Montfort 5. Dezember 2016 

@Vergil - leider keine "offizielle Erklärung"

Laut Kathnet-Artikel vom 18. März 2015 (http://kath.net/news/49858) war das "nur" die briefliche Antwort von Erzbischof Ladaria auf die Anfrage eines französischen Priesters.

Ob die Glaubenskongregation derzeit zu Themen der AL-Diskussion überhaupt eine "offizielle Erklärung" herausgeben DARF, frage ich mich schon seit einiger Zeit.


7
 
 Bentheim 5. Dezember 2016 
 

Filippo Neri

Eine Kontrolle, ob das, was Poenitenten beichten oder nicht, auch stimmt, gibt es nicht.


9
 
 ecclesiam 5. Dezember 2016 
 

Lehre und Tradition in der heutigen Zeit

Eines der grossen "Neuerungen" der aktuellen römischen Theologie ist, dass Tradition und Dogmen nicht mehr den Stellenwert haben, den ihr die kath. Kirche bisher beigemessen haben. Da gemäss Papst Franziskus "die Wirklichkeit vor der Idee" steht (Evang. Gaudium), kann sich die Lehre der Wirklichkeit anpassen, falls notwendig. Somit verlieren Dokumente und Lehraussagen ihre Kraft, welche sie bisher für die Kirche besassen, auch wenn sie erst ein Jahr alt sind. Auch was im Jahr 1994 durch die Kongr. für Glaubenslehre ausgesagt wurde (Kommun. an WvG), das scheint schon ganz alter Tobak zu sein.

Und wie es aussieht, scheint in Rom grosser Bedarf und vor allem der Wille dazu zu bestehen, die Lehre den heutigen Erfordernissen bzw. der heutigen Zeit anzupassen.


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 Filippo Neri 5. Dezember 2016 
 

Handhabung in der Praxis?

»…dürften nur dann die Kommunion empfangen, wenn sie ›wie Bruder und Schwester‹ zusammenleben«: Das ist die traditionelle Lehre der katholischen Kirche, korrekt. Aber eine bestimmte Frage drängt sich dann doch wirklich förmlich auf in all den Fällen, in denen ein wvg Paar zum Pfarrer und das Thema des Beicht- und Kommunionempfangs zur Sprache kommt – und das Paar dann mit der Versicherung aufwartet, dass das Zusammenleben wie Bruder und Schwester tatsächlich treulich gehalten werde: WER kontrolliert die sexuelle Abstinenz eigentlich? Und die zweite kommt ja im Grunde genommen sofort hinterher: WIE wird das kontrolliert? Wie verschafft sich der Pfarrer da nun eigentlich Gewissheit vor der Kommunionspendung – und das ja, wohlgemerkt, mindestens jeden Sonntag neu…?! Ist jemand hier über die derzeitige praktische Handhabung dieser Frage orientiert? Es muss da doch einen gehbaren, also praktikablen Weg geben, der als und katholisch gelten kann, auch jetzt schon. Oder sehe ich das verkehrt?


2
 
 Vergil 5. Dezember 2016 

@kath.net

Könntet Ihr - falls vorhanden - den Link zu Erzbischof Ladarias Text auf der Webseite des Vatikans/der Glaubenskongregation ausfindig machen und online stellen? Das wäre eine Hilfe.


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