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Kommune ruft Bundesgerichtshof wegen Kinderehen an

17. Juni 2016 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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Rechtsstreit liegt der Fall einer Asylbewerberin zugrunde, die in Syrien im Alter von 14 Jahren mit ihrem sieben Jahre älteren Cousin verheiratet worden war. Als das geflüchtete Mädchen nach Aschaffenburg kam, erkannte das Jugendamt die Ehe nicht an


Aschaffenburg (kath.net/KNA) Die Stadt Aschaffenburg will vom Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich klären lassen, ob im Ausland geschlossene Ehen mit mindestens einem unter 16-jährigen Partner in Deutschland anerkannt werden oder nicht. Wie die Stadt am Mittwoch mitteilte, wurde inzwischen Rechtsbeschwerde in Karlsruhe gegen ein Mitte Mai ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg eingelegt.

Dem Rechtsstreit liegt der Fall einer Asylbewerberin zugrunde, die in Syrien im Alter von 14 Jahren mit ihrem sieben Jahre älteren Cousin verheiratet worden war. Als das Paar auf seiner Flucht nach Aschaffenburg kam, erkannte das Jugendamt die Ehe nicht an und nahm, wie es in der Mitteilung heißt, «das Mädchen aus Kindeswohlgesichtspunkten in seine Obhut». Dagegen klagte ihr Mann und bekam vor dem OLG Bamberg Recht (Aktenzeichen 2 UF 58/16). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließ das Gericht eine Rechtsbeschwerde zu.


Der Erlanger Juraprofessor Mathias Rohe sprach sich am selben Tag hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Ehen in Deutschland für ein Mindestalter von 18 Jahren aus. Dazu brauche es eine «klarere gesetzliche Regelung», sagte der Leiter des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). In Deutschland ist eine Heirat ab 16 Jahren erlaubt, wenn ein Partner volljährig ist und die Erziehungsberechtigten der Eheschließung zustimmen.

Rohe sagte, bei im Ausland geschlossenen Ehen befürworte er dagegen eine einheitliche Regelung von 18 Jahren, weil «wir in vielen anderen Staaten nicht die Gewissheit haben, dass die Erziehungsberechtigten oder der Staat ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Blick haben, wenn sie einer solchen Heirat zustimmen.» Als Minderjähriger könne «man eine Entscheidung über eine Eheschließung überhaupt noch nicht treffen. Das kommt einer Zwangsehe gleich», betonte Rohe.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Stiller 20. Juni 2016 
 

Kinderehen sind gemachte Ehen

in der Regel (oderauch: ausnahmslos).

Damit widersprechen sie unserem Verständnis von Selbstbestimmung des Menschen.

Wer nun in das deutsche Rechtssystem eintritt, sollte entsprechende Rechte (und Pflichten) haben, wie sie unser gesellschaftliches Selbstverständnis vorschreibt und dieses gesetzlich geregelt ist.

Das sollte ebenso für polygame Ehen gelten.


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