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Schönborn und Koch koordinieren den deutschsprachigen Synoden-Zirkel

7. Oktober 2015 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn und Berlins Erzbischof Heiner Koch koordinieren bei der Weltfamiliensynode im Vatikan die Diskussion des «deutschsprachigen Kreises». Koch wurde zum Relator gewählt.


Vatikanstadt (kath.net/KNA) Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn (70) und Berlins Erzbischof Heiner Koch (61) koordinieren bei der Weltfamiliensynode im Vatikan die Diskussion des «deutschsprachigen Kreises». Wie der Vatikan am Mittwoch bekanntgab, wählten die Mitglieder Schönborn zum Moderator der Debatten. Koch wurde zum Relator gewählt und erstattet damit vor dem Synodenplenum Bericht über die Ergebnisse des hochrangig besetzten Sprachzirkels, der in den kommenden drei Wochen fast 40 Stunden über Ehe und Familie beraten wird.


Von ihrer Zusammensetzung her bilden die Deutschsprachigen bei der Synode eine stark beachtete Gruppe. Wie am Dienstag im Vatikan bekanntwurde, nehmen daran mindestens sechs international profilierte Kardinäle teil. Im Einzelnen sind dies neben Schönborn dem Vernehmen nach die Kurienkardinäle Walter Kasper (82), Kurt Koch (65) und Gerhard Ludwig Müller (67), sowie der Münchner Kardinal Reinhard Marx (62) und der litauische Kardinal Audrys Backis (78).

Weitere Teilnehmer sind Bischöfe und Berater aus Deutschland und Österreich sowie anderen europäischen Ländern. Bei früheren Synoden nahmen die Kardinäle Kasper, Marx, Müller und Schönborn je nach ihren Fremdsprachenkenntnissen meist an nichtdeutschen Sprachgruppen teil und brachten dort ihre Ideen ein. Insgesamt verteilen sich die Synodalen auf 13 Sprachgruppen: 4 englische, je 3 französische und italienische, 2 spanische und die deutschsprachige.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Thomas Berger 8. Oktober 2015 
 

Gott segne Kardinal Christoph Schönborn


2
 
 Stefan Fleischer 7. Oktober 2015 

Was ich vorschlagen würde

Ich bin zwar nicht Theologe. Trotzdem habe ich mir überlegt, was ich der Synode vorschlagen würde. Es die Erklärung:
1. Die Sünde einer Scheidung kann in einer guten Beichte von jedem Priester erlassen werden. Die Ehe bleibt vor Gott und der Kirche gültig, nicht zuletzt auch die Pflicht zur gegenseitigen Hilfe.
2. Eine rein zivilrechtliche Eheschliessung von Christen ist vor Gott und der Kirche ungültig und ein öffentliches Ärgernis. Für eine Lossprechung bedarf es eines öffentlichen Akt der Reue.
3. Der Sexualverkehr innerhalb einer solchen "Ehe" ist und bleibt dem ausserehelichen Geschlechtsverkehr gleichgestellt und ist eine schwere Sünde, die vom Kommunionempfang ausschliesst, solange sie nicht vergeben ist. Eine Vergebung im Busssakrament ist nur möglich, wenn der feste Wille zur Umkehr, das heisst zum künftigen Verzicht darauf vorhanden ist.
4. Die Bischofskonferenzen regeln die Ausführungsbestimmungen für ihren Zuständigkeitsbereich.


6
 
 tünnes 7. Oktober 2015 
 

Gott segne Kardinal Gerhard Ludwig Müller


13
 

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