![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Bekennende Muslimin unterrichtete evangelische Religion27. Juli 2015 in Deutschland, 24 Lesermeinungen Eltern von Sechstklässlern beschwerten sich, dass die Frau keine Christin sei und keine Lehrerlaubnis und noch keine abgeschlossene Ausbildung besessen habe. Obendrein habe sie im Unterricht den Islam behandelt. Gießen (kath.net/idea) Im mittelhessischen Gießen hat eine bekennende Muslimin für einen erkrankten Lehrer sechs Wochen lang evangelischen Religionsunterricht erteilt. Durch einen anonymen Elternbrief wurde der Fall, der sich an der Gesamtschule Gießen-Ost (GGO) im Schuljahr 2014 ereignete, erst jetzt bekannt. Die Eltern von Schülern einer sechsten Klasse beschweren sich darin, dass die Frau keine Christin sei und keine Lehrerlaubnis besessen habe. Sie habe auch über keine abgeschlossene Ausbildung verfügt. Obendrein habe sie im Unterricht den Islam behandelt. Wie dazu Schulleiter Frank Reuber der Gießener Allgemeinen Zeitung erläuterte, konnte das Staatliche Schulamt keinen Vertretungslehrer zur Verfügung stellen. Deshalb habe man die Studentin, die inzwischen als Referendarin an der Schule tätig ist, gebeten, die Fächer Deutsch und Religion zu übernehmen. Beim Fach Religion habe es sich um reinen Vertretungsunterricht gehandelt, bei dem Materialien von Fachkollegen eingesetzt wurden. Verständnis im Kirchlichen Schulamt Der Leiter des Kirchlichen Schulamtes Gießen der hessen-nassauischen Kirche, Schulamtsdirektor Karl-Heinz Lerch, sieht keinen Anlass für die Kritik der Eltern. Die Kirche habe die Fachaufsicht beim Religionsunterricht. Jeder Religionslehrer brauche daher die kirchliche Bevollmächtigung für seinen Dienst. Oft sei es aber schwer, einen erkrankten Religionslehrer durch eine Fachkraft zu ersetzen. Nach seiner Einschätzung hat die junge Frau lediglich eine notwendige pädagogische Aufsicht wahrgenommen. Dagegen sei nichts einzuwenden. Dass in ihrem Vertretungsunterricht der Islam zur Sprache kam, sei nicht ungewöhnlich. Kinder sollten dialogfähig werden. Den Eltern empfahl Lerch, das direkte Gespräch mit der Schulleitung zu suchen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuReligionsunterricht
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |