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| ![]() Erzbistum: Muslimische Flüchtlinge zum Fastenbrechen einladen8. Juni 2015 in Deutschland, 29 Lesermeinungen Dabei sollen für das vor dem Fastenbrechen stattfindende Abendgebet Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, jedoch keine Kirchenräume. München (kath.net/KNA) Das Erzbistum München und Freising ruft katholische Pfarrgemeinden und Helferkreise für Flüchtlinge dazu auf, im Fastenmonat Ramadan muslimische Flüchtlinge zum Fastenbrechen am Abend einzuladen. Dies solle wenn möglich zusammen mit ansässigen Muslimen oder Moscheegemeinden geschehen, heißt es in einem Brief des Ordinariats. «Nicht nur das gemeinsame Essen, sondern bereits das gemeinsame Vorbereiten kann so vielfältige Begegnungsmöglichkeiten schaffen und bestehende Beziehungen vertiefen.» Zudem sollten für das vor dem Fastenbrechen stattfindende Abendgebet Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, jedoch keine Kirchenräume. In dem Schreiben, das von den beiden Ordinariatsdirektorinnen für Caritas und Beratung sowie Grundsatzfragen und Strategie, Elke Hümmeler und Gabriele Rüttiger, unterzeichnet ist, gibt es auch Tipps für das Angebot der Speisen. So dürfe es keinen Alkohol, keine Bestandteile vom Schein wie etwa Gelatine geben. Am besten seien vegetarische Speisen. Ebenfalls empfohlen wird, dass ein Vertreter von kirchlicher Seite bei dem Essen ein Grußwort sprechen soll. Der muslimische Fastenmonat Ramadan findet dieses Jahr vom 18. Juni bis 16. Juli statt. In dieser Zeit sollen die Gläubigen von der Morgen- bis zur Abenddämmerung nichts essen und trinken. Traditionell wird das Fasten nach dem Abendgebet mit dem gemeinschaftlichen Mahl, auf Arabisch Iftar, gebrochen, zu dem häufig auch Nicht-Muslime eingeladen werden. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuErzbistum München
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