Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  2. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  3. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  4. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  5. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  6. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  7. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  8. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  9. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  10. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  11. Tantum ergo Sacramentum
  12. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  13. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  14. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  15. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'

Genf verbietet Schülern Auftritt in religiöser Oper

29. Mai 2015 in Schweiz, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Grundschüler aus Genf dürfen nicht bei der Kinderoper «Noahs Sintflut» von Benjamin Britten mitsingen, lediglich das Zuhören sei erlaubt. Es gehe um die vorgeschriebene Laizität.


Genf (kath.net/KNA) Grundschüler aus Genf dürfen nicht bei der Kinderoper «Noahs Sintflut» von Benjamin Britten (1913-1976) mitsingen. Lediglich anhören sei für Primarschüler erlaubt, entschied die zuständige Bildungsbehörde des Kantons Genf unter Berufung auf die vorgeschriebene Laizität, wie das Portal «kath.ch» (Mittwoch) berichtet. Das Genfer Kammerorchester wollte das religiöse Werk aufführen.

Das Genfer Bildungsdepartement beruft sich bei seinem Verbot unter anderem auf Artikel 15 der Bundesverfassung, der Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet. Niemand darf demnach gezwungen werden, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.


Aus Sicht der Behörde ist das «Singen eines biblischen Werkes, insbesondere von Texten mit starker religiöser Konnotation» vergleichbar mit dem «Vollzug einer religiösen Handlung», erklärte die stellvertretende Generalsekretärin Teresa Skibinska auf Anfrage. Das Singen der besagten Oper sei darum nicht vereinbar mit der Bundesverfassung. Die Beteiligung der Primarschüler an der Oper widerspreche der «religiösen Neutralität», die für die Schulen im Kanton gelte. Primarschüler seien zudem in Fragen des Glaubens nicht gefestigt.

Hingegen sei es erlaubt, dass die Schüler das Werk Brittens «wie andere religiöse Werke auch» anhören. «Noahs Sintflut» stelle ein bedeutendes Musikwerk dar, «welches die volle Aufmerksamkeit verdient, die ihr Lehrer nur geben können».

Die Bildungsbehörde schloss jedoch nicht aus, dass die Kinderoper zu einem späteren Zeitpunkt aufgeführt werden könnte. Man habe aufgrund eines gedrängten Zeitplans die Verbotsentscheidung sehr schnell fällen müssen, so die Sprecherin. Die Zeitung «20minutes» zitiert den Abgeordneten Jean Romain (FDP) mit den Worten: «Wenn man diese Idee weiterdenkt, kann man nicht einmal den Glöckner von Notre Dame von Victor Hugo studieren.»

ARCHE NOAH - Kinderoper von Benjamin Britten (Ausschnitt)


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Bundesland Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Justiz: Kein Kopftuch, Kippa, Kreuz
  2. Warum Kirchen jetzt Frieden, Recht und Wahrheit verteidigen müssen
  3. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  4. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  5. Zwischen Wölfen und Brüdern
  6. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  7. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  8. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  9. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  10. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  3. Eine Million Menschen zu Papstbesuch in Frankreich erwartet
  4. „Maria ist eine historische Gestalt, eine für Gott unendlich offene Person, eine Tochter Israels“
  5. Wollte gestohlenes Bild von Jesus zurückholen: Lebensschützer bei Marsch für das Leben verhaftet
  6. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  7. Buenos Aires macht Papstbesuch zum Feiertag
  8. Vatikan prüft Seligsprechungsprozess für spanisches Ehepaar
  9. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  10. Britisches Parlament stoppt Gesetz zur assistierten Sterbehilfe
  11. Zu jedem Zeitpunkt werden auf der Welt ungefähr 8.000 bis 9.000 Messen gefeiert
  12. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn
  13. Kardinal Aveline: Motto von Leos Frankreichreise hat auch mit dem Lebensschutz zu tun
  14. Tantum ergo Sacramentum
  15. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz