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| ![]() Morddrohung an ehrenamtliche Kirchenhelfer während Pegida-Kundgebung9. April 2015 in Deutschland, 57 Lesermeinungen Dresden: Weil die Glocken der evangelischen Kreuzkirche zum traditionellen Friedensgebet riefen, fühlten sich Pediga-Anhänger in zeitgleich stattfindender Kundgebung gestört - Superintendent erstattet Strafanzeige Dresden (kath.net) Zwei ehrenamtliche Helfer der evangelischen Kreuzkirche in Dresden wurden am Ostermontag mit dem Tod bedroht. Nach Darstellung des Superintendenten Christian Behr hatten Unbekannte den Mitarbeitern angekündigt, ihnen die Kehle durchzuschneiden, wenn das Glockengeläut während der Pegida-Demonstration nicht aufhöre. Darüber berichtete der MDR. Der Superintendent erstattete Strafanzeige. Die Personen ein Paar etwa Mitte vierzig und eine etwa 65-jährige Frau störten sich am Glockengeläut der Kirche. Die Kreuzkirche läutete ab 16.55 Uhr, um zum seit über dreißig Jahren in der Kirche stattfindenden Friedensgebet zusammenzuläuten. Dies wollten die ehrenamtlichen Kirchenhelfer den Pegida-Anhängern erklären. Diese empfanden das Läuten der Glocken allerdings als ein Protestgeläut gegen die zeitgleich stattfindende Pegida-Kundgebung. Die Personen hatten Fahnen und Transparente der Pegida-Demonstration bei sich. Superintendent Behr stellte fest: An einem Ostermontag läuten nunmal in vielen Kirchen die Glocken. Das ist nun einmal so. Und wenn man neben einer Kirche eine Demo macht, muss man darauf gefasst sein. [ ] Wenn man das christliche Abendland retten will, dann muss man eigentlich positiv auf ein Glockengeläut reagieren. Die Polizei Dresden sucht nach Zeugen und weiterführenden Hinweisen: Kirchenmitarbeiter bedroht - Zeugenaufruf. Pfarrer und Mitarbeiter der evangelischen Kreuzkirche Dresden berichten über eine Morddrohung von PEGIDA-Teilnehmern Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGesellschaft
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