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Darf ein Landesparlament eine Kirchenpredigt bewerten?

20. Februar 2015 in Deutschland, 22 Lesermeinungen
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Wie stark darf sich ein staatliches Organ in kirchliche Angelegenheiten einmischen? - EKD-Experte: Zwar seien manche Latzel-Äußerungen „unappetitlich“, doch seien staatliche Organe im Blick auf religiöse Fragen dem Neutralitätsgebot verpflichtet.


Bremen/Göttingen/Hamburg (kath.net/idea) Wie stark darf sich ein staatliches Organ in kirchliche Angelegenheiten einmischen? Anlass für diese Frage ist ein Beschluss der Bremischen Bürgerschaft, in dem sie scharfe Kritik an der Predigt des Pastors der St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, vom 18. Januar übt. Sie sei „aufwiegelnd und herabwürdigend“ gewesen. Das Parlament distanziere sich von allen Versuchen, „unter dem Deckmantel von Predigt und Schriftauslegung Hass gegen Anders- und Nichtgläubige zu verbreiten“, heißt es in der Erklärung. Die Fraktion der Partei „Die Linke“ hatte die Entschließung eingebracht, der auch SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustimmten. Die CDU-Fraktion kritisierte zwar die Predigt, lehnte aber eine Einmischung in innerkirchliche Angelegenheit ab.

Latzel hatte sich in der umstrittenen Predigt unter anderem gegen das gemeinsame Gebet von Christen und Muslimen gewandt: „Das ist Sünde, und das darf nicht sein. Davon müssen wir uns reinigen.“ Zur Frage, ob Christen mitmachen müssten, wenn Muslime sie einladen „zu ihrem Zuckerfest und all diesem Blödsinn“, sagte Latzel: „Nein, da müssen wir ganz sauber bleiben.“ Er mahnte Christen auch, keine Buddha-Statue – „so einen alten, fetten Herrn“ – in ihren Häusern aufzustellen: „Das ist Götzendienst.“ Außerdem wandte er sich gegen den „Reliquiendreck und -kult“ in der katholischen Kirche. Vertreter aus Politik, Kirche und Medien warfen ihm daraufhin vor, Hass zu predigen. Latzel entschuldigte sich inzwischen für einige Formulierungen, steht aber weiter zum Inhalt der Predigt. Die Staatsanwaltschaft Bremen prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den Pastor einleitet.


Kirchenrechtliches Institut der EKD rät zur Zurückhaltung

Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Prof. Hans Michael Heinig (Göttingen), sagte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, staatliche Organe seien im Blick auf religiöse Fragen dem Neutralitätsgebot verpflichtet. Er rate deshalb zur Zurückhaltung, auch wenn manche Äußerungen „unappetitlich“ sein mögen. Es sei eine „neue Qualität“ erreicht, wenn sich nicht nur Politiker kritisch zu einer Predigt äußerten, sondern ein Landesparlament. Er sei skeptisch, dass das vorbildhaft sei, so Heinig. Wenn ein solches Vorgehen Schule mache, könne es zu Verwerfungen im Verhältnis zwischen Staat und Kirche kommen. Der Kirchenrechtler sieht in dem Beschluss jedoch keinen Verstoß gegen die Verfassung. Ein parlamentarisches Gremium sei zwar nicht befugt, sich inhaltlich zur Lehre einer Religion zu äußern, aber zu ihrer Wirkung im öffentlichen Leben. Dies sei etwa der Fall, wenn durch eine Predigt das friedliche Zusammenleben der Menschen gefährdet sei.

Bekennende Gemeinschaften: Parlament spielt sich zum Zensor auf

Scharfe Kritik an dem Beschluss übte die theologisch konservative Konferenz Bekennender Gemeinschaften in den evangelischen Kirchen Deutschlands. „Dieser Vorgang ist eine nicht hinzunehmende Übergriffigkeit der Politik bzw. der Bremischen Bürgerschaft“, erklärte ihr Vorsitzender, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg), gegenüber idea. Dieses Parlament spiele sich zum Zensor über Predigten auf, als führte es die Predigtaufsicht. Eine derartige Praxis kenne man aus Diktaturen. Vergleichbare parlamentarische Einlassungen suche man im Blick auf die islamischen Verkündiger, die Hass und zum Teil Gewalt predigten, vergeblich.

Latzel: Parlament distanzierte sich von der biblischen Botschaft

Pastor Latzel zeigte sich „sehr erstaunt“, dass jetzt die SED-Nachfolgepartei „Die Linke“ Pfarrern sage, „was sie zu glauben und zu predigen haben“. Es gehe hier nicht nur um die Distanzierung von einem Prediger, sondern von der biblischen Botschaft. Latzel bezeichnete den Beschluss als einen tiefen Einschnitt in die Religionsfreiheit: „Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn sich die Bremische Bürgerschaft eine Stunde lang mit einer Predigt befasst, die absolut bibelkonform ist.“


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