Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  2. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  3. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  4. Bischof sein in Opferperspektive
  5. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  6. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  7. Mariologen-Vereinigung IMA kritisiert ‚Mater Populi Fidelis‘
  8. Meinungsfreiheit in Gefahr
  9. Meinungsfreiheit auf katholisch
  10. Mansour: Terrorschlag in Australien ist „logische Konsequenz einer global entfesselten Hassdynamik“
  11. „Vermeintliche Förderung der Meinungsfreiheit durch Einschränkung der Meinungsfreiheit“
  12. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  13. Wiener Weihbischof Turnovszky: Klare Pro-Life-Botschaft für Weihnachten
  14. THESE: Wir haben Gott vergessen...
  15. Der Krieg gegen den Advent

Darf ein Landesparlament eine Kirchenpredigt bewerten?

20. Februar 2015 in Deutschland, 22 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Wie stark darf sich ein staatliches Organ in kirchliche Angelegenheiten einmischen? - EKD-Experte: Zwar seien manche Latzel-Äußerungen „unappetitlich“, doch seien staatliche Organe im Blick auf religiöse Fragen dem Neutralitätsgebot verpflichtet.


Bremen/Göttingen/Hamburg (kath.net/idea) Wie stark darf sich ein staatliches Organ in kirchliche Angelegenheiten einmischen? Anlass für diese Frage ist ein Beschluss der Bremischen Bürgerschaft, in dem sie scharfe Kritik an der Predigt des Pastors der St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, vom 18. Januar übt. Sie sei „aufwiegelnd und herabwürdigend“ gewesen. Das Parlament distanziere sich von allen Versuchen, „unter dem Deckmantel von Predigt und Schriftauslegung Hass gegen Anders- und Nichtgläubige zu verbreiten“, heißt es in der Erklärung. Die Fraktion der Partei „Die Linke“ hatte die Entschließung eingebracht, der auch SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustimmten. Die CDU-Fraktion kritisierte zwar die Predigt, lehnte aber eine Einmischung in innerkirchliche Angelegenheit ab.

Latzel hatte sich in der umstrittenen Predigt unter anderem gegen das gemeinsame Gebet von Christen und Muslimen gewandt: „Das ist Sünde, und das darf nicht sein. Davon müssen wir uns reinigen.“ Zur Frage, ob Christen mitmachen müssten, wenn Muslime sie einladen „zu ihrem Zuckerfest und all diesem Blödsinn“, sagte Latzel: „Nein, da müssen wir ganz sauber bleiben.“ Er mahnte Christen auch, keine Buddha-Statue – „so einen alten, fetten Herrn“ – in ihren Häusern aufzustellen: „Das ist Götzendienst.“ Außerdem wandte er sich gegen den „Reliquiendreck und -kult“ in der katholischen Kirche. Vertreter aus Politik, Kirche und Medien warfen ihm daraufhin vor, Hass zu predigen. Latzel entschuldigte sich inzwischen für einige Formulierungen, steht aber weiter zum Inhalt der Predigt. Die Staatsanwaltschaft Bremen prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den Pastor einleitet.


Kirchenrechtliches Institut der EKD rät zur Zurückhaltung

Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Prof. Hans Michael Heinig (Göttingen), sagte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, staatliche Organe seien im Blick auf religiöse Fragen dem Neutralitätsgebot verpflichtet. Er rate deshalb zur Zurückhaltung, auch wenn manche Äußerungen „unappetitlich“ sein mögen. Es sei eine „neue Qualität“ erreicht, wenn sich nicht nur Politiker kritisch zu einer Predigt äußerten, sondern ein Landesparlament. Er sei skeptisch, dass das vorbildhaft sei, so Heinig. Wenn ein solches Vorgehen Schule mache, könne es zu Verwerfungen im Verhältnis zwischen Staat und Kirche kommen. Der Kirchenrechtler sieht in dem Beschluss jedoch keinen Verstoß gegen die Verfassung. Ein parlamentarisches Gremium sei zwar nicht befugt, sich inhaltlich zur Lehre einer Religion zu äußern, aber zu ihrer Wirkung im öffentlichen Leben. Dies sei etwa der Fall, wenn durch eine Predigt das friedliche Zusammenleben der Menschen gefährdet sei.

Bekennende Gemeinschaften: Parlament spielt sich zum Zensor auf

Scharfe Kritik an dem Beschluss übte die theologisch konservative Konferenz Bekennender Gemeinschaften in den evangelischen Kirchen Deutschlands. „Dieser Vorgang ist eine nicht hinzunehmende Übergriffigkeit der Politik bzw. der Bremischen Bürgerschaft“, erklärte ihr Vorsitzender, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg), gegenüber idea. Dieses Parlament spiele sich zum Zensor über Predigten auf, als führte es die Predigtaufsicht. Eine derartige Praxis kenne man aus Diktaturen. Vergleichbare parlamentarische Einlassungen suche man im Blick auf die islamischen Verkündiger, die Hass und zum Teil Gewalt predigten, vergeblich.

Latzel: Parlament distanzierte sich von der biblischen Botschaft

Pastor Latzel zeigte sich „sehr erstaunt“, dass jetzt die SED-Nachfolgepartei „Die Linke“ Pfarrern sage, „was sie zu glauben und zu predigen haben“. Es gehe hier nicht nur um die Distanzierung von einem Prediger, sondern von der biblischen Botschaft. Latzel bezeichnete den Beschluss als einen tiefen Einschnitt in die Religionsfreiheit: „Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn sich die Bremische Bürgerschaft eine Stunde lang mit einer Predigt befasst, die absolut bibelkonform ist.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  2. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  3. Zwischen Wölfen und Brüdern
  4. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  5. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  6. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  7. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  8. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt
  9. Österreichs Integrationsministerin richtet „Dokumentationsstelle politischer Islam“ ein
  10. Eine Kathedrale in Istanbul - und eine in Nantes






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  4. Bischof sein in Opferperspektive
  5. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  6. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  7. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  8. O Adonai, et Dux domus Israel
  9. O radix Jesse
  10. O clavis David
  11. Papst Leo ernennt Pro-Life-Bischof zum Erzbischof von New York
  12. O Oriens, lucis aeternae
  13. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  14. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  15. Meinungsfreiheit auf katholisch

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz