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| ![]() EU-Parlament für strenge ethische Maßstäbe bei Zellen und Gewebe11. April 2003 in Deutschland, keine Lesermeinung Bericht "Qualität und Sicherheit von Zellen und Gewebe" von Peter Liese mit großer Mehrheit angenommen - EP gegen jede Form des Klonens von Menschen Brüssel (www.kath.net) Das Europäische Parlament hat sich mit großer Mehrheit für den Bericht Liese zu Qualität und Sicherheit von Zellen und Geweben ausgesprochen. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese, hervor. Der entsprechende Kommissionsvorschlag wird von den Abgeordneten begrüßt, es werden jedoch eine Reihe von grundlegenden Veränderungen vorgeschlagen. Der Bericht des Parlamentes beginnt mit einer positiven Grundaussage zur Therapie und Forschung mit Zellen und Gewebe. Dies wird als große Chance für die Gesundheit und für die wirtschaftliche Entwicklung angesehen. Auf der anderen Seite werden grundlegende ethische Anforderungen festgelegt, die weit über den Kommissionsvorschlag hinausgehen. Das Prinzip der freiwilligen und unentgeltlichen Spende sollverbindlich festgeschrieben werden. Das heißt, dass zum Beispiel dasAnbieten von Eizellen für fünfstellige Euro-Beträge im Internet inZukunft in Europa verboten sein soll. Eine Kompensation für die mit derSpende verbundenen Belastungen soll jedoch möglich sein. Weiters soll der Handel mit unveränderten Zellen und Gewebe soll verboten werden. Damit tragen die Abgeordneten einem Gebot der Europäischen Charta der Grundrechte Rechnung. Wenn jedoch Änderungen an den Zellen vorgenommenwerden und an ihnen Arbeiten durchgeführt werden, so ist es nach Ansichtder Abgeordneten durchaus vertretbar, dass nicht nur staatlicheEinrichtungen, sondern auch die Industrie sich in diesem Bereichengagiert. In der Begründung zum Berichtsentwurf heißt es: "Wenn dieIndustrie sich an Standards hält, ist ihr Engagement willkommen, da eszur Innovation beiträgt". Die Regelungen zur Einwilligung des Spenders werden verschärft undpräzisiert, insbesondere werden Schutzvorschriften für sogenannte"nichteinwilligungsfähige Personen" festgelegt. Entgegen einzelnen Forderungen aus dem Parlament hat sich die Mehrheitnicht dem Begehren angeschlossen, auch komplette Organe mit derRichtlinie zu erfassen. Die Kommission wird aber aufgefordert, bis Juli2003 einen eigenen Richtlinienvorschlag zu diesem Thema vorzulegen. Die Forschung außerhalb des menschlichen Körpers wird entgegen demursprünglichen Richtlinienentwurf in den Anwendungsbereich einbezogen,allerdings gelten dort nur die Regeln zur Spende und Beschaffung vonZellen und Gewebe. In erster Linie will das Parlament erreichen, dassauch bei Forschungszwecken das Prinzip der freiwilligen undunentgeltlichen Spende gilt und der Spender einwilligen muss. Wie schon bei verschiedenen Gelegenheiten, zuletzt im November 2002,spricht sich das Europäische Parlament für ein umfassendes Verbot desKlonens von Menschen auf Ebene der Vereinten Nationen aus. Auchinnerhalb der Europäischen Union soll das Klonen von Menschen zujeglichem Zweck verboten sein. Die Formulierung, die zu diesem Themaangenommen wurde, deckt sich mit der Formulierung, die im sechstenForschungsrahmenprogramm angenommen wurde, jedoch geht es jetzt nichtmehr nur um einen Ausschluss von der gemeinsamen Forschungsfinanzierung,sondern um ein gesetzliches Verbot in allen Mitgliedsstaaten. Ein Antrag, der zum Ziel hatte, das Forschen mit sogenanntenüberzähligen Embryonen, die zum Zweck der künstlichen Befruchtunghergestellt wurden, zu verbieten, wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt.232 Abgeordnete stimmten dafür, 232 dagegen. Damit ist diese Frageweiter offen. Nach Ansicht des Europäischen Parlamentes sollen dieMitgliedsstaaten in eigener Verantwortung über ein Verbot oder überRegeln der Forschung mit Embryonen und embryonalen Stammzellenentscheiden. Damit greift der Bericht nicht direkt in die laufenden Diskussionen über das Moratorium zur Embryonenforschung im Rahmen des Sechsten Forschungsrahmenprogramms ein. Die Abstimmung ist aber eindeutliches Signal. Wenn 50% der Abgeordneten für ein gesetzliches Verbotder verbrauchenden Embryonenforschung stimmen, ist es kaum vorstellbar,dass eine Mehrheit für die finanzielle Förderung mit EU-Mitteln ist. Viele der Anträge, die auf strengere ethische Regeln pochen, werden von der Europäischen Kommission zur Zeit noch abgelehnt. Die Kommission behauptet, es gäbe dafür keine Rechtsgrundlage. Der Berichterstatter Peter Liese vertritt aber nach Konsultation zahlreicher Juristen in Europa eine gegenteilige Ansicht. Auch der Rechtsdienst des EuropäischenParlamentes sieht die Rechtsgrundlage für die Vorschläge des EP durchaus gegeben. "Ich bin sehr zufrieden mit der heutigen Abstimmung", erklärte Liese. "Wir haben deutlich gemacht, dass wir die Forschung und Therapie mit Zellen und Gewebe unterstützen, dass jedoch ethische Grenzen unabdingbar sind. Ich binsehr darauf gespannt, wie der Ministerrat reagiert." Die deutsche Bundesregierung habe sich an die wichtigen ethischen Fragen "bisher nicht herangewagt". Er sei sich sicher, "dass sich dies nun ändern wird, denn niemand könnte es in Deutschland erklären, dass sich das Europäische Parlament für ethische Grenzen, z.B. ein Verbot des Klonens ausspricht, der Ministerrat inklusive der deutschen Bundesregierung hier jedochWiderstand leistet". Der Rat der europäischen Gesundheitsminister wird sich am 2. und 3. Juni mit dem Thema befassen und einen sogenannten "Gemeinsamen Standpunkt" festlegen. Danach wird es voraussichtlich zu einer zweiten Lesung imeuropäischen Parlament und vielleicht zu einem Vermittlungsverfahren kommen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEU
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