Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  3. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  4. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  5. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  6. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  7. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  8. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  9. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet
  10. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  11. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  12. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  13. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  14. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  15. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?

Kritik an ‚Reformunwilligkeit’ des Schweizer Staatskirchensystems

30. Juni 2014 in Schweiz, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die staatskirchlichen Organisationen der Schweiz seien nicht bereit, eine dienende Funktion gegenüber der Kirche einzunehmen. Sie wollten die Kirche auf Augenhöhe mit den Bischöfen mitleiten, kritisiert Martin Grichting, Generalvikar von Chur.


Chur/Freiburg i.Ü. (kath.net/jg)
„Das Vademecum wird nie umgesetzt werden“, sagte Dr. Martin Grichting, Generalvikar des Bistums Chur anlässlich der Publikation einer Studie über das Verhältnis von Kirche und Staat in der Schweiz am 25. Juni an der Universität Freiburg (Schweiz).

Die Studie trägt den Titel „Staatskirchenrechtliche Körperschaften im Dienst an der Sendung der katholischen Kirche in der Schweiz“. Sie ist von einer Expertenkommission in den Jahren 2009 bis 2013 erarbeitet worden, der Generalvikar Grichting angehört hat. Auf Grundlage dieser Studie hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) 2013 ein Vademecum erarbeitet, das die herrschende Doppelstruktur von kirchlichen und staatskirchlichen Organisationen klären sollte.


Das Vademecum hält unter anderem fest, dass den staatskirchlichen Organisationen nur helfender Charakter zukomme, während allein die Bischöfe, Priester und Laien mit bischöflichem Auftrag Leitungsvollmachten zukämen. Kath.net hat berichtet.

Die kantonalen Körperschaften und die Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) lehnten Kernaussagen des Vademecum ab, kritisierte Grichting. Sie seien nicht bereit, der Kirche gegenüber eine dienende Funktion einzunehmen, sondern wollten „auf Augenhöhe mit den Bischöfen die Kirche mitleiten“, fügte er wörtlich hinzu. Einzelne Mitglieder der SBK hätten sich bereits weitgehend von dem Papier distanziert. Die – wörtlich – „Reformunwilligkeit“ kantonaler Organisationen zeige sich am Beispiel der „Kantonalkirche“ Schwyz, die trotz Intervention des zuständigen Bistums Chur die Wahl von Laientheologen als Gemeindeleiter in ihre Verfassung aufnehmen wolle. Dies stehe in klarem Widerspruch zum Vademecum, sagte Grichting.

Die SBK wies in einer Pressemitteilung darauf hin, sie habe die „Fachkommission nicht eingesetzt, um das Verhältnis von Kirche und Staat grundsätzlich neu zu ordnen oder gar einen Systemwechsel anzustreben“. Es gehe ihr um eine „Weiterentwicklung des Verhältnisses“ von Kirche und Staat, um den Herausforderungen durch die raschen Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Kirche gerecht zu werden. Dies sei nur im Dialog der Beteiligten und Betroffenen möglich, heißt es in der Stellungnahme der SBK.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Staatskirchensystem

  1. Schweiz: 'Katholische' Frauenorganisation verzichtet auf das 'katholisch'
  2. Katholiken warnen vor "Sezessionistischer Schweizer Neukirche"
  3. Römisch-katholische Kirche bevormundet die Gläubigen politisch nicht
  4. Huonder: Grundprobleme im Verhältnis Kirche - Staat sind unverstanden
  5. Katholisch ohne Staatskirchensteuer im Vormarsch
  6. Sachsen-Anhalt: Linke wollen Staatskirchenverträge prüfen lassen
  7. Bistum Chur: Richtlinien betreffend Kirchenaustritt
  8. Kirche und Staat in der Schweiz
  9. Schweizer Fernsehen: Kirchenrat besaß Kinderpornos
  10. Spaltendes Staatskirchenrecht







Top-15

meist-gelesen

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  3. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  4. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  5. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  6. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  7. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  8. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  9. "Derselbe Polarstern"
  10. Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen christlichen YouTuber
  11. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  12. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  13. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  14. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  15. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz