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Gleichheit statt Ethik?

24. Jänner 2014 in Österreich, 4 Lesermeinungen
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Selbstverwirklichung statt Kindeswohl? Fortschrittsglaube statt Menschenwürde? Seit wenigen Tagen wissen wir also, was der Verfassungsgerichtshof über IVF, Samenspende und lesbische Paare denkt. Ein Gastkommentar von Gudrun Kugler


Wien (kath.net) Gleichheit statt Ethik, Selbstverwirklichung statt Kindeswohl, Fortschrittsglaube statt Menschenwürde? Seit wenigen Tagen wissen wir also, was der Verfassungsgerichtshof über IVF, Samenspende und lesbische Paare denkt. Verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften dürfen nur dann verschieden behandelt werden, wenn überzeugende und schwerwiegende Gründe vorliegen. Der österr. Verfassungsgerichtshof konnte solche Gründe für ein Verbot der Samenspende und der IVF für lesbische Paare nicht erkennen (G 16/2013 und G 44/2013). Kurzum wurden die entsprechenden Stellen des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMG) einfach aufgehoben, die Samenspende und die IVF damit für lesbische Paare geöffnet. Ein bioethischer Dammbruch.

Das FMG sah bisher – aus gutem Grund und nach langer und intensiver Auseinandersetzung – Folgendes vor: Wenn eine natürliche Zeugung durch ein Ehepaar (der Rahmen wurde auf zusammenlebende Lebensgefährten ausgedehnt) nicht möglich ist, darf durch medizinische Unterstützung eine Zeugung künstlich erfolgen. Grundprinzip des FMG war daher immer die „natürliche Zeugungskonstellation von Mann und Frau“. Nun hat der VfGH aber - als Collateralschaden seines jüngsten Urteils - diese Unfruchtbarkeit als Voraussetzung einfach weggewischt. Das ist eine politische Entscheidung, denn rechtlich stand diese Frage gar nicht zur Debatte.


Der VfGH hat in dieser Entscheidung nicht thematisiert, dass jedes Kind genetisch einen Vater und eine Mutter hat. Nun weiß man, dass das Leben nicht immer so läuft, wie man sich das anfangs wünscht. Es werden auch ohne Fortpflanzungsmedizin Kinder gezeugt, die nicht bei ihren genetischen Eltern aufwachsen. Mit Hochachtung sei an all die Alleinerziehenden, Stief- und Ersatzeltern gedacht, die mit unvergleichbarer Hingabe Großartiges für die betroffenen Kinder leisten. Aber nun werden ähnliche oder jedenfalls vergleichbare Situationen mit dem Sanctus der Gesellschaft von Vornherein geschaffen. Ein Vater ist einfach nicht vorgesehen, ob genetisch existent oder nicht.

Der VfGH bezieht sich in der sensiblen Materie des Kinderwunsches lediglich auf die Sicht derer, die Eltern werden wollen. Aber auch der Wunsch des Kindes muss Platz – ja sogar Vorrang(!) – eingeräumt werden. Einen Samenspender zum Vater zu haben, ist für ein Kind immer problematisch. Die vielen Geschichten von Kindern, die ihre Väter suchen, singen davon ein Lied. Der Samenspender hat meist nicht vor, sich mit seinem Kind auseinanderzusetzen.

Medizinisch unterstützte Fortpflanzungstechniken waren wie der Name schon sagt als Unterstützung zur Fortpflanzung dazu vorgesehen, medizinische Probleme zu beheben. Nun sollen biologische Grundtatsachen aufgehoben werden. Was hat sich die Evolution eigentlich dabei gedacht, für die Fortpflanzung Mann und Frau vorzusehen? Keine Technik, kein Gesetz und kein VfGH können die Notwendigkeit dieser Polarität abschaffen oder nachbessern. Das Kind bleibt auf der Suche nach seiner Herkunft. Für manche von uns (die Autorin mit eingeschlossen) ist das ein Lebensthema aufgrund einer gescheiterten Beziehung der Eltern. Wir müssen alle lernen, mit den Geschichten, die das Leben schreibt, zu leben. Aber wir wollen diese Geschichte dem Kind nicht bereits a priori in die Wiege legen.

Die Verfasserin, MMag. Dr. iur. Gudrun Kugler promovierte im internationalen Strafrecht und hält ein Magisterium in Gender Studies sowie in Theologischen Studien zu Ehe und Familie. Die politisch engagierte Mutter von vier Kindern zwischen 0 und 7 Jahren wurde bei der Nationalratswahl 2013 in Vorzugsstimmen Drittplazierte sowohl auf der ÖVP–Bundesliste als auch auf der Wiener Landesliste.


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Lesermeinungen

 Konrad Georg 24. Jänner 2014 
 

Und warum glaubt Ihr wohl,

warum Ideologen unbedingt ihre Genossen in die entscheidenden Positionen bringen wollen?

Die Manipulationen gehen bis hin zur Rechtsbeugung: BVerfG!

Man darf Soldaten als Mörder beleidigen, aber einen berufsmäßigen Massentöter nicht als solchen bezeichnen.

Für die Schulen haben Schweizer Richter als erste die Möglichkeit einer Partikulardiktatur eingeführt. Die anderen zogen anstandslos nach.

Die Akzeptanz der Homodings wiederspricht dem Grundgesetz eindeutig.

Aber man braucht nicht glauben, daß dahinter kein böser (= ideologischer) Wille steckt.

Die Rechte eines Sicherungsverwahrten dagegen genießen allerhöchste Priorität.


3
 
 Morus 24. Jänner 2014 
 

Verantwortlich ist die Bundesregierung

Der Verfassungsgerichtshof setzt sich (zumeist) nur mit den Argumenten auseinander, die in der "Verteidigung des Gesetzes" durch die Regierung gebracht werden.

Die Regierung hat sich aber wiederum auf eine Stellungnahme der von ihr bestellten Ethikkommission berufen, die da überhaupt keine Probleme sieht.

Und dann ist da eine zweite Schlüsselstelle, auf die nicht eingegangen wird: seitens des EuGH besteht kein Einwand dagegen, IV auf Ehepaare zu beschränken. Schon bei der Stiefkindadoption hat er ausgeführt, dass es nicht gegen die Menschenrechte verstößt, wenn nur Ehepaare und keine eingetragenen Partner adoptieren können. Wenn der Staat aber etwas auch unverheirateten Paaren ermöglicht, dann ist es eben allen unverheirateten zu ermöglichen ...
Eine menschenrechtskonforme Einschränkung der IV auf Ehepaare würde das Problem also lösen. Warum soll auch jemand, der sich nicht einmal binden will, per IV ein Kind bekommen dürfen. Egal, ob Homo oder Hetero, IV oder Adoption.


6
 
 dominique 24. Jänner 2014 
 

die Sicht derer, die Eltern werden wollen

Wohl eher die Sicht derer, die sich ein Kind zulegen wollen.


4
 
  24. Jänner 2014 
 

Kinder sind nur Mittel zum Zweck

und keine vollwertigen Menschen. Denn was man so einfach Abtreiben kann, ist auch nichts wert.


9
 

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