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Papst nimmt Rücktritt von Salzburger Erzbischof Kothgasser an

4. November 2013 in Österreich, 9 Lesermeinungen
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Bis zur Wahl eines neuen Erzbischofs leitet Kothgasser Erzdiözese Salzburg als Apostolischer Administrator -Vatikanischer Dreiervorschlag für neuen Erzbischof in Salzburg noch nicht eingetroffen


Salzburg-Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat den Rücktritt des Salzburger Erzbischofs Alois Kothgasser (Foto) angenommen und ihn gleichzeitig zum Apostolischen Administrator der Erzdiözese Salzburg ernannt. Das hat der Vatikan Montagmittag um 12 Uhr bekanntgegeben

Kothgasser hatte gemäß dem Kirchenrecht zu seinem 75. Geburtstag (29. Mai 2012) seinen Rücktritt eingereicht und um Entpflichtung von der Verantwortung für die Erzdiözese Salzburg gebeten. Nun wurde dem Ansuchen entsprochen.

Bis zum Amtsantritt des neuen Erzbischofs wird Kothgasser der Erzdiözese als Administrator aber weiterhin vorstehen. Er darf in dieser Funktion allerdings keine weitreichenden Entscheidungen treffen.

Während der Papst in der Regel freie Hand bei der Bestellung von Bischöfen hat, liegt in der Erzdiözese Salzburg kirchenrechtlich eine Sonderfall vor: Das Salzburger Domkapitel, das aus zwölf Priestern besteht, hat das Recht, aus einem von Rom vorgelegten Dreiervorschlag den künftigen Erzbischof in geheimer Abstimmung zu wählen. Der Papst muss die Wahl dann noch bestätigen.


Bisher sei in der Erzdiözese Salzburg aber noch kein Dreiervorschlag eingetroffen, so Domdechant Hans Walter Vavrovsky laut einer Aussendung der Erzdiözese Salzburg. Vavrovsky steht dem Domkapitel vor und wird in dieser Funktion auch die Wahl des neuen Salzburger Erzbischofs leiten. Sobald der vatikanische Vorschlag in Salzburg eintrifft, hat das Domkapitel 90 Tage Zeit, um den Erzbischof zu wählen.

90. Bischof von Salzburg

Am 23. November 2002 wählte das Salzburger Domkapitel Kothgasser zum Erzbischof von Salzburg. Kothgasser war der 90. Bischof von Salzburg, der 89. Nachfolger des heiligen Rupertus und der 78. Erzbischof.

Alois Kothgasser stammt aus der Steiermark. Mit 18 Jahren trat er in den Orden der Salesianer Don Boscos ein. Die Matura legte er zwei Jahre später am Aufbaugymnasium der Salesianer Don Boscos in Unterwaltersdorf (Niederösterreich) ab. Es folgte das philosophisch-theologische Studium an der Päpstlichen Hochschule der Salesianer in Turin-Crocetta. Am 9. Februar 1964 wurde Kothgasser zum Priester geweiht. Das Doktoratsstudium absolvierte er in Rom an der Päpstlichen Salesianer-Universität, wo er im Anschluss auch als Lehrender tätig war, später auch in verschiedenen akademischen Funktionen als Professor an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Salesianer Don Boscos in Benediktbeuern.

Am 10. Oktober 1997 wurde Kothgasser von Papst Johannes Paul II. zum Diözesanbischof von Innsbruck ernannt, die Weihe folgte am 23. November. Genau fünf Jahre später wählte ihn das Dom- und Metropolitankapitel zu Salzburg zum neuen Erzbischof. Johannes Paul II. bestätigte am 27. November die Wahl. Die Amtsübernahme erfolgte am 10. Jänner 2003, die feierliche Amtseinführung am 19. Jänner.

Innerhalb der Österreichischen Bischofskonferenz ist Erzbischof Kothgasser verantwortlich für die Belange Liturgie, Priesterseminare, Theologische Fakultäten und Hochschulen sowie Laientheologen. Er ist Mitglied der Glaubenskommission sowie der Finanzkommission der Österreichischen Bischofskonferenz.

Darüber hinaus ist Erzbischof Kothgasser Großprior der Ritter vom Heiligen Grab zu Jerusalem in Österreich und Generalpräsident der Catholica Unio Internationalis.

Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Klaffer 6. November 2013 
 

Rechtgläubigkeit der Bischöfe

@agnese
Bischof Weber übernahm den Vorsitz der österreichischen Bischofskonferenz, als die Kirche in Österreich in einer trostlosen Situation nach der Affäre um Kardinal Groer war. Vielleicht hat er nicht alles richtig gemacht (Wer macht schon alles richtig?), aber es gelang ihm in dieser schwierigen Zeit, wieder Vertrauen aufzubauen.
Ich denke, dass die österreichischen Bischöfe alle rechtgläubig sind. Ich weiß nicht, wo Sie wohnen, weil Sie die Rechtgläubigkeit der Bischöfe in Frage stellen.


0
 
 Thomas-Karl 6. November 2013 

@agnese

einen recht gläubigen oder einen rechtgläubigen Bischof?


0
 
 agnese 5. November 2013 
 

Wenig rechtgläubige Bischöfe......./agnese/

Der scheiden der Erzbischof war nicht viel anders als Bischof Weber in der Steiermark, der die Kirchen in trostlose Situation führte! Ich wünsche den Salzburgern einen recht gläubigen Erzbischof.


1
 
 Klaffer 5. November 2013 
 

Ich wünsche den Salzburgern, dass Sie wieder einen guten Bischof bekommen, der mit den Menschen umgehen, der die Mitarbeiter (Priester und Laien, Hauptamtliche und Ehrenamtliche, Frauen und Männer) motivieren kann und der sie für den Glauben begeistern kann.
Der Bischof soll nicht immer "mit dem Strom schwimmen", er darf aber auch nicht Bischof gegen die Leute sein. Wie soll er sie dann führen? Das dies nicht funktioniert haben wir nicht nur in der Vergangenheit gesehen.


2
 
 mapa 4. November 2013 
 

@willibald reichert

Ich fühle mich eigentlich noch sehr vital und das wünsche ich auch ihnen.


8
 
 willibald reichert 4. November 2013 
 

mapa

Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
Sie scheinen das vorzuziehen. Das
wäre dann der Tod der katholischen Kirche
auf längere Sicht. Sind Sie schon so vom
Zeitgeist infiziert und bejahen einen
Glauben, der sich mit der Zeit selber ad
absurdum führt?


6
 
 mapa 4. November 2013 
 

Wunsch

.....ein langgehegter Wunsch,wohl nur einer unbedeutenden Minderheit ;-)


4
 
 Reflector 4. November 2013 
 

Um ganz genau zu sein,

sollte man vielleicht erwähnen, dass das - seit Jahrhunderten bestehende und durch die Bindung an die Dreierliste ohnehin eingeschränkte - Wahlrecht des Domkapitels im Konkordat vorgesehen ist und daher nicht "jederzeit" entzogen werden kann. Zudem ist die Wahl nach Canon 377 § 1 CIC kein Privileg, sondern eine gleichwertige Alternative zur - historisch wesentlich jüngeren - Ernennung durch den Papst: "Der Papst ernennt die Bischöfe frei oder bestätigt die rechtmäßig Gewählten."


4
 
 studiosus 4. November 2013 

um genau zu sein...

Um kirchenrechtlich genau zu sein handelt es sich um kin Wahlrecht, sondern um ein Wahlprivileg ... der Heilige Stuhl kann dieses jederzeit entziehen

was die Pensionierung betrifft, so geht ein sehr langgehegter Wunsch in Erfuellung ;)


7
 

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