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Freiburgs öffentlicher Verstoß gegen Kirchenrecht und Katechismus

10. Oktober 2013 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Dogmatikprofessor Helmut Hoping über Freiburger Handreichung zur Wiederverheiratung Geschiedener: «Eine deutsche Diözese kann natürlich nicht zu einem solchen Verstoß auffordern, das geht eigentlich nicht.»


Köln (kath.net/KNA) «Es ist ein Unterschied ob Priester und wiederverheiratet Geschiedene vor Ort aufgrund einer Gewissensentscheidung etwas tun oder ob eine Abteilung einer deutschen Diözese öffentlich einen Verstoß gegen kirchliches Recht und den Katechismus absegnet». Dies sagte der Freiburger katholische Theologieprofessor Helmut Hoping (Foto) dem Kölner Domradio über die Veröffentlichung der Freiburger Handreichung zur Seelsorge für wiederverheiratete Geschiedene. Es gebe in der Kirchen einen Konflikt zwischen der Glaubenslehre von der Unauflöslichkeit der Ehe und der Situation der Seelsorger und Betroffenen vor Ort. Dies werde in vielen Diözesen in Einzelfallentscheidungen geregelt, bei denen die Priester und die wiederverheiratet Geschiedenen auf der Grundlage einer Gewissensentscheidung eine Zulassung zu den Sakramenten ermöglichten, sagte der Dogmatiker.


Doch «eine deutsche Diözese kann natürlich nicht zu einem solchen Verstoß auffordern, das geht eigentlich nicht», fügte er hinzu. Denn es gebe auf Ebene der Weltkirche «erhebliche Ungleichzeitigkeiten» beim Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen. «Ob alle Ortskirchen der katholischen Weltkirche das so sehen, wie das Seelsorgeamt in Freiburg, da kann man ja noch einmal ein Fragezeichen machen.»

Weiterhin zeigte sich der Dogmatikprofessor überrascht vom Zeitpunkt der Veröffentlichung. Freiburg habe damit den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe der Bischofskonferenz und einer vom Papst für das kommende Jahr angekündigten Bischofssynode zum Thema Familie vorgegriffen. Grundsätzlich teile er das Anliegen einer weltkirchlichen Regelung für wiederverheiratet Geschiedene. «Aber ich halte diesen Weg nun für nicht ganz unproblematisch.» Die Freiburger Handreichung bezeichnete er deshalb als «eher fragwürdig»

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 JosefMariaBerlin 13. Oktober 2013 
 

Norm und Gewissen

Mir ist die Intention der Handreichung vollkommen unklar.Eine Diözese hat das objektive, kirchliche Recht zu vertreten und es nicht zu unterlaufen als wäre es beliebig. Eine Entscheidung für den Einzelfall wurde unter Berufung auf das Gewissen immer getroffen, schon weil die objektive Norm nicht in Anspruch nehmen kann, jeden Einzelfall zu kennen. Sie bezieht ihre Autorität aus der kirchlichen Erfahrung.


0
 
 Vincentius 12. Oktober 2013 

@dismas

Wundern Sie Hopings Aussagen wirklich? Er hat doch früher für den Diakonat der Frauen plädiert!


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 matthieu 11. Oktober 2013 
 

eigentlich UND barmherzig

Das "eigentlich" heißt bei vielen Norddeutschen: "geht g a r nicht, aber wie man sieht, ging es nun leider doch, darf aber nicht sein."

Ich finde es höchst beschämend, wenn diejenigen, die ihren Ehepartner verlassen, nachher "Barmherzigkeit" rufen. Sollen sie dann mit neuem Partner in der Kirche zur Kommunion gehen, vor den Augen ihrer Kinder? Und das liebe Priesterlein lächelt dazu? Und sagt den Kindern: "Seid bloß nicht so unbarmherzig, Euer Papa fand die Mama eben nicht mehr hübsch nach 3 Geburten und Stress mit der Erziehung."
Tschuldigung, ich übertreibe, es sind nicht alle Fälle so, aber deswegen darf es m.M. nach nur Ausnahmefälle geben.


0
 
 girsberg74 10. Oktober 2013 
 

Um eine klare Sprache bittend!

«Eine deutsche Diözese kann natürlich nicht zu einem solchen Verstoß auffordern, das geht eigentlich nicht.»

Das geht so nicht nur „eigentlich nicht“, sondern „überhaupt nicht“.


7
 
 Suarez 10. Oktober 2013 

So langsam wird es grotesk

Da liest man am 08 Oktober 2013 noch den Artikel "Die Unauflöslichkeit der Ehe - Das Zeugnis der kirchlichen Tradition" von Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, dem Präfekten der Glaubenskongregation, indem nochmals deutlich auf die kirchliche Lehre hingewiesen wird und dann wird das alles mal locker mit "unwissendem" Augenzwinkern des guten Erzbischof Zollitsch im Freiburger Bistum beiseite geschoben.

Offenbar geht man in der Deutschen Bischofskonferenz davon aus, dass der Papst diese Praktiken durchgehen lässt, wodurch dann faktisch der Bruch von Kirchenrechtes legitimiert würde, was dann auch auf andere Bereiche des Kirchenrechtes Auswirkungen hätte.

Als einfacher Gläubige frage ich mich mittlerweile sehr ernsthaft, was da bei Teilen der Bischöfe und in Rom los ist.

Will man Katholizität durch Trickserei beseitigen?

Und dann will der Erzbischof Zollitsch auch noch ein ernstes Wort mit dem Papst über den Limburger Bischof reden, der die Lehre der Kirche nicht unterläuft!


17
 
 AlbinoL 10. Oktober 2013 

Die Ausnahme darf nicht als Regel festgeschrieben werden

Es war in der Kirche schon immer so dass es das Normative Kirchenrecht gibt und gleichzeitig im Einzelfall "wenn jemand aufrichtig Gott sucht" auch anders gehandelt wird.
Man könnte sagen das ist fast schon katholische Tradition.
Nun sind es vor allem die Medien die es immer auf das Gesetz zuspitzen und nicht akzeptieren dass es diesen Gewissensspielraum schon immer gab.
Von daher gebe ich dem Dogmatiker klar recht. Diese Priester mit den Unterschriften zur Kommunion und das Freiburger ordinariat haben sich selbst von den Medien dazu verleiten lassen so eine Aktion zu starten gegen etwas dass es eigentlich aus der Erfahrung der Realität gar nicht gibt.
Wo werden wiederverheiratete heute noch wirklich ausgegrenzt?
Ein zweiter Punkt: Es scheint vielleicht etwas eigentümlich deutsches zu sein dass alles in Regeln und Gesetzen festgeschrieben werden muss. Die kirchlichen Gesetze sind ein normatives Instrument und so konstituiert das solche Ausnahmen nicht nicht erwähnt werden müssen.


8
 
 Dismas 10. Oktober 2013 

Dazu

möchte ich noch klarstellen:
Auch sog."Wiederverheiratetegeschiedene", oder genauer:im Konkubinat Lebende können,ja sollen die Hl.Messe mitfeiern. Sie können an Andachten, Wallfahrten teilnehmen.Ich glaube, daran denkt man oft nicht. Denn, wenn ich sehen, dass bei einer HlMesse fast 100% der Anwesenden zur Hl.Kommunion gehen, dann wundere ich mich über die meist leeren Beichtstühle... HIER stimmt auch Vieles nicht, das ist aber die Schuld der Bischöfe.-


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 Dismas 10. Oktober 2013 

Ich muss mich schon sehr wundern

über diese "weichgespülte" Aussage von Herrn Hoping, den ich eigentlich persönlich kenne und schätze!
Was heißt "Gewissensentscheidung"? Wer hat denn so ein vom Hl.GEIST gebildetes Gewissen, dass er der Lehre der Kirche entgegenstehen kann? Nein, wer mit schwerer Sünde das Hll.SAKRAMENT empfängt läuft Gefahr sich "das Gericht zu essen".Alles andere widerspricht der gesunden Lehre und wird häretisch. Sicher die Versuchung ist groß, liebt man CHRISTUS trotz der Verfehlung, so wird man ihn im ALLERHEILIGSTEN SAKRAMENT respektieren und nicht im Stand schwerer Sünde kommunizieren. Den es ist kein "Abendmahl" und kein "Brötchenessen".Ich empfehle die Pastoral für diese Menschen nach Domherr Casetti weiter zu verbreiten. Aber "Schwamm drüber-wir haben ein gutes Gewissen und uns alle lieb" DAS geht nicht!!


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 UtVideam 10. Oktober 2013 

Lehre contra Leben? (2)

Was in der Handreichung propagiert wird, ist aber die Normalisierung des "Ärgernisses", das offensichtlich keines mehr ist. Im Gegenteil: durch eine liturgische Segensfeier wird der irreguläre Zustand auch noch vor der Gemeinde als Vorbild hingestellt. Wie soll man den Menschen die Ehe als lebenslangen Bund der Treue zu Gott und dem Partner glaubwürdig verkünden, wenn bald mehr Segensfeiern für WvG als Trauungen im Pfarrblatt verkündet werden? Es geht ja nicht mehr um eine gemeinsame Gewissensentscheidung von Priester und Betroffenen (was auch immer noch subjektiv ist), sondern der Priester darf laut Handreichung einer Entscheidung der WvG gar nicht widersprechen. Hier werden künftig Pfarrer zur Sakramentenspendung gezwungen, die ihnen ihr Gewissen verbietet. Wie gesagt: Seelsorger wissen um Einzelfälle und werde diskret mit diesen umgehen. Hier aber wird der Willkür Tür und Tor geöffnet!


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 UtVideam 10. Oktober 2013 

Lehre contra Leben? (1)

«Es ist ein Unterschied ob Priester und wiederverheiratet Geschiedene vor Ort aufgrund einer Gewissensentscheidung etwas tun oder ob eine Abteilung einer deutschen Diözese öffentlich einen Verstoß gegen kirchliches Recht und den Katechismus absegnet». (H. Hoping).
Soll das heißen, dass Verstöße gegen kirchliches Recht und KKK in Ordnung sind, wenn sie vor Ort geschehen, dabei aber nur nicht öffentlich gefordert werden? Dass in seltenene Einzelfällen die Zulassung zu den Sakramenten erfolgenkann, wenn im Forum internum eine starke Gewissheit von dem Nichtbestehen eines Ehebandes mkit dem ersten Partner herrscht, ist ja nicht neu. Hier galt es aber im Forum externum ein "Ärgernis" für die Gläubigen zu vermeiden, die ja nicht alle über die Umstände per Pfarrbrief oder Predigt informiert wurden, indem man den betroffenen Menschen riet, die Sakramente nicht dort zu empfangen, wo allen ihr irregulärer Stand bekannt ist.


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