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Europas Bischöfe befassen sich mit Antidiskriminierungsgesetz

5. Oktober 2013 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
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Antidiskriminierungsgesetze sind nicht immer mit dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit oder mit anderen Grundrechten vereinbar


Bratislava (kath.net/KNA) Die Ausweitung von Antidiskriminierungsgesetzen in alle Bereiche des Dienstleistungssektors sind ein Thema bei der derzeit tagenden Vollversammlung des Rates der europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) gewesen. Solche Gesetze seien nicht immer mit dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit oder mit anderen Grundrechten vereinbar, betonte der Wiener Historiker und Mitarbeiter der christlichen Lobbyorganisation «Observatory on intolerance and discrimination against Christians in Europe», Martin Kugler, am Freitag in Bratislava.

Kugler verwies auf den Fall eines österreichischen Bischofs, der eine Sekretärin einstellen wollte. Ihm sei gesagt worden, er dürfe diese Stelle einer Kopftuch tragenden Muslimin nicht verweigern.


Solche Gesetze kämen durch Pressure Groups wie radikale Feministinnen, Homosexuellen-Gruppierungen oder Säkularisten auf den Weg, erklärte der Historiker. Für radikale Feministinnen sei eine tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen erst dann gegeben, wenn Möglichkeiten zu Abtreibung, Verhütung und Biotechnologie breit angeboten und Gewissensvorbehalte für Ärzte und Pflegepersonal ausgeschlossen seien.

Homosexuellen-Bewegungen wollten zur Erreichung völliger Gleichbehandlung die Erlaubnis zu Eheschließung sowie volles Adoptionsrecht erreichen, führte Kugler aus. Dies erfordere, dass Kirche und Gläubige über moralische Aspekte schwiegen, dass die Kirchen keine Sonderrechte als Arbeitgeber hätten und dass sich Standesämter oder -beamte der Durchführung gleichgeschlechtlicher Hochzeiten nicht entziehen könnten.

Radikale Säkularisten versuchen nach Worten Kuglers, religiöse Standpunkte aus dem öffentlichen Leben auszuschließen und die Finanzierung religiöser Einrichtungen mit öffentlichen Mitteln zu unterbinden. Sie richteten sich gegen religiöse Kleidung und das Kruzifix in der Öffentlichkeit. Auch richteten sie sich gegen die Übernahme politischer Ämter durch dezidierte Christen.

Gemeinsam sei diesen unabhängig voneinander agierenden Gruppen, «im Namen der Toleranz intolerant zu agieren», betonte Kugler. Die Kirche sei «eines ihrer größten Hindernisse». Sie müsse in dieser Situation besser kommunizieren, dass der Glaube nicht nur etwas Privates sei.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Chris2 7. Oktober 2013 
 

Tolerant kann man nur abweichenden Meinungen gegenüber sein

Das, was gewisse Lobbygruppen erreichen wollen (und teils schon erreicht haben), nämlich uns per Gesetz zu verbieten, überhaupt eine andere Meinung als sie haben zu dürfen, ist schlicht eine (Meinungs-) Diktatur und hat überhaupt nichts mehr mit dem ursprünglichen Toleranzbegriff zu tun. Ich hoffe, daß die Zeit des "Appeasements" von Seiten der Kirche (besonders hierzulande) damit so langsam zu Ende geht und die eigenen Bastionen nicht mehr von innen heraus geschliffen werden, nur um mit allen 'lieb Kind' zu sein. Immerhin zeigt so mancher der früheren Schulterklopfer inzwischen ganz offen die Folterwerkzeuge der neuen unheiligen Inquisition der Dekadenz...


1
 
 JaCDesigns1 5. Oktober 2013 
 

Ach wir haben eine Lobby

Wusst ich nicht.

Aber die Worte Kuglers sprechen mir aus der Seele.


4
 
  5. Oktober 2013 
 

Kirchengesetz

Ist das Antidiskriminierungesetz eigentlich ein Kirchengesetz? Und Satndesbeamte, Herr Kugler, haben sich an die Gesetze ihres Landes zu halten


1
 
 idefix_DEL 5. Oktober 2013 
 

Da muss man aber schon differenzieren!

Dass die Kirchen wie jeder andere private Arbeitgeber einstellen können soll, wen sie wollen,, ist das Eine (dafür wäre es aber günstig, auf den Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft zu "verzichten").

Aber dass sich ein Beamter (also auch ein Standesbeamter) diejenigen Gesetze aussuchen kann, die er zu vollziehen gedenkt, das kann nicht sein. Da kann der Staat zusperren. Mit gutem Grund darf daher ein Beamter in Österreich nicht einmal die Vollziehung verfassungswidriger Gesetze verweigern; ich kenne auch keinen anderen Staat, bei dem dies möglich ist.


3
 
 Wiederkunft 5. Oktober 2013 
 

Na endlich

Na endlich erwacht man aus dem EU- Dornröschenschlaf!


7
 

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