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Gegen das Vergessen von Zwangssterilisation und Euthanasie

21. Juli 2013 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Sozial-Verbände in Deutschland erinnern an "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vor genau 80 Jahren und mahnen Beachtung der Würde jedes menschlichen Lebens an


Berlin (kath.net/Bistum Erfurt/CBP) Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (GezVeN) vom 14. Juli 1933 jährt sich dieses Jahr zum 80. Mal. Zur Begutachtung eines Sterilisationsverfahrens wurden damals so genannte "Erbgesundheitsgerichte" geschaffen. Folgende Krankheits- und Behinderungsformen waren unter anderem betroffen: Schizophrenie, bipolare Störungen, Epilepsie, geistige Behinderung und vererbte Blind- und Taubheit.

Bis Mai 1945 wurden etwa 400.000 Menschen zwangssterilisiert. Immer wieder starben Menschen bei den oft unprofessionell durchgeführten Operationen. Das Gesetz war im nationalsozialistisch beherrschten Deutschland ein wichtiger Teil der vom Regime propagierten "Rassenhygiene" und mündete unter anderem in die "Aktion T4" (die Vernichtung "lebensunwerten" Lebens).


Das GezVeN wurde nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945, wie ein Großteil der in der Zeit des Nationalsozialismus erlassenen Gesetze, nicht durch die Kontrollratsgesetze aufgehoben. Es galt in der Bundesrepublik noch lange fort, während es in der DDR aufgehoben war.

Seit Beginn der 1950er Jahre wurde in der Bundesrepublik zunehmend Kritik am Fortbestand des Gesetzes laut. Wegen der Fortgeltung des Gesetzes wurden die Opfer nicht offiziell als Opfer des nationalsozialistischen Terrors anerkannt und erhielten keine Entschädigungen. Das änderte sich erst im Jahr 1974, als das Gesetz vom Deutschen Bundestag für die gesamte Bundesrepublik außer Kraft gesetzt wurde. Aber erst 1988 ächtete der Bundestag das Gesetz.

Zwangssterilisation und Euthanasie auf der Basis rassenhygienischer und erbbiologischer Überlegungen geschahen bereits im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Der Nationalsozialismus hat dieses Gedankengut radikalisiert und grausam und systematisch in die Tat umgesetzt.

Die Sozial-Verbände erklären: „Die Verbände sehen sich in der Pflicht, sich gegen das Vergessen dieser schrecklichen Verbrechen und für ein Lernen aus der Geschichte in der Gegenwart einzusetzen und bedauern zutiefst das erfahrene Leid der Opfer. Gemeinsam treten die Verbände dafür ein, dass Menschenwürde und Menschenrechte von allen Mitgliedern der Gesellschaft gleichermaßen gelebt werden können.“

Die Verbände dieser gemeinsamen Erklärung sind Aktion Psychisch Kranke e.V., AWO Bundesverband e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V., Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., Bundesverband für körper- und mehrfach behinderte Menschen e.V. (bvkm), Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V., Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverbande.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK), Familien Selbsthilfe Psychiatrie Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V., Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.V.


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Lesermeinungen

 padre14.9. 22. Juli 2013 

Zwangssterilisation noch 1979

aus meinem Bekanntenkreis wurde 1979 in München eine 22 jährige Frau zwangssterilisiert. Sie war wegen einer endogenen Psychose in ambulanter Behandlung bei einem Nervenarzt. Dieser hat sie ohne ersichtlichen Grund in eine Münchener Privatklinik überwiesen, dort wurde mehrere Operationen durchgeführt, z. B. Schilddrüsen Op wegen angeblicher Überfunktion, und die Zwangssterilisation. Aufklärung null!

Wir waren alle sehr jung, und haben den Ärzten vertraut. Die Eltern waren einfache Arbeiter aus Schlesien, diese haben das Unrecht gespürt, konnten sich aber nicht wehren.Die Eltern haben es, so wie wir auch erst nach der OP erfahren.
Die Juristen und die Ärzteschaft haben viel Unrecht getan - nicht nur während der Naziherrschaft.


1
 
 Diasporakatholik 22. Juli 2013 
 

Lübecker Märtyrer

M.W. starben auch die seliggesprochenen Lübecker Märtyrer unter dem Fallbeil der Nazis u.a. wegen der Verbreitung der Predigten des Kardinals v. Galen.

Ein sehr bewegendes Selbstzeugnis einer ehemals Schizophrenen, die in der Nazi-Zeit zwangssterilisiert wurde, ist das Buch von Dorothea Sophie Buck-Zerchin "Auf der Spur des Morgensterns".


1
 
 Ester 21. Juli 2013 
 

Der UNterschied zwischen

damals und heute ist, das es heute a) weltweit gemacht wird, b) als Menschenrecht propagiert wird und c) natürlich (Ausnahmen bestätigen die Regel) professionell unter Beachtung der Hygienestandards vorgenommen wird.

Jawohl Graf von Galen ist einer der Großen gewesen und ein solchen fehlt uns aktuell sehr!
Ich sag ja schon seit Jahren, man hat versäumt auf die hinter der NS Zeit steckende Ideologie en Detail zu sehen, hat sich auf die Ächtung von Symbolen beschränkt und gedacht damit ist gut.
Ein Verhängnisvoller Fehler, wie aber nur die sehen die sich ein bisschen Mühe mit dem selbstständigen Denken machen.


2
 
 Josepha-Maria 21. Juli 2013 
 

Von Gahlen 2

Wahnsinn dieser Mann ist wirklich ein Großer. Von Gahlen entlarvte das Nazi-Regime.

-------

"Jetzt wird auch das fünfte Gebot: «Du sollst nicht töten!» beiseite gesetzt und unter den Augen der zum Schutz der Rechtsordnung und des Lebens verpflichteten Stellen übertreten, da man es sich herausnimmt, unschuldige, wenn auch kranke Mitmenschen vorsätzlich zu töten, nur weil sie unproduktiv sind, keine Güter mehr produzieren können."


2
 
 Josepha-Maria 21. Juli 2013 
 

Von Gahlen - Aus der Predigt

was für ein mutiger Mann!

Das hat er 1941 (!) gesagt!

---------------

"Wenn einmal zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, unproduktive Mitmenschen zu töten, und wenn es jetzt zunächst auch nur arme, wehrlose Geisteskranke trifft, dann ist grundsätzlich der Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken, den arbeitsunfähigen Krüppeln, den Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben. Dann braucht nur irgendein Geheimerlass anzuordnen dass das bei den Geisteskranken erprobte Verfahren auf andere Unproduktive auszudehnen ist, dass es auch bei den unheilbar Lungenkranken, bei den Altersschwachen, bei den Arbeitsinvaliden, bei den schwer kriegsverletzten Soldaten anzuwenden ist."


3
 

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