Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  2. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  3. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  4. Voll in die Falle getappt
  5. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  6. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  7. Die große Täuschung
  8. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  9. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  10. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  11. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  12. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  13. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  14. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  15. Islamismusforscherin Schröter: „Tja, liebe Freunde, was glaubt ihr eigentlich, was die Scharia ist?“

Gleichwertigkeit von Kirchen- und weltlichem Gericht?

26. Mai 2013 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Landgericht Osnabrück sieht sich derzeit in einem Präzedenzfall mit der Frage konfrontiert, ob ein Verfahren vor einem Kirchengericht rechtlich genauso zu bewerten ist wie vor einem weltlichen Gericht.


Osnabrück (kath.net/KNA) Das Landgericht Osnabrück sieht sich derzeit mit der Frage konfrontiert, ob ein Verfahren vor einem Kirchengericht rechtlich genauso zu bewerten ist wie vor einem weltlichen Gericht. Hintergrund ist eine Unterlassungserklärung, gegen die der Beklagte unter anderem mit einer Aussage vor dem Bischöflichen Offizialat Osnabrück, dem kirchlichen Gericht des Bistums, verstoßen haben soll, wie die «Neue Osnabrücker Zeitung» (Samstag) berichtet.

In einem Vergleich vor dem Amtsgericht Bad Iburg hatte sich der geschiedene Mann aus dem Südkreis Osnabrück verpflichtet, gegenüber Dritten keine Aussagen mehr über einen angeblich unmoralischen Lebenswandel seiner Ex-Frau zu machen. Nun fordert die Frau von ihrem ehemaligen Partner 10.000 Euro Vertragsstrafe, da er die Vorwürfe in einem Ehenichtigkeitsverfahren vor dem Offizialat in Osnabrück wiederholt habe. Die Institution entscheidet meist über die Frage, ob das Sakrament der Ehe kirchenrechtlich gültig zustande gekommen ist oder nicht. Der Mann berief sich auf die Religionsfreiheit; daher habe er auch nach dem Vergleich die Äußerungen vor dem kirchlichen Gericht machen dürfen.


Nach der Verhandlung am Freitag sagte die Richterin am Landgericht gegenüber der Zeitung, sie habe keinen Präzedenzfall zu dem Sachverhalt gefunden. Sie vertrete den Standpunkt, ein Verfahren vor einem kirchlichen Gericht sei mit einem behördlichen Verfahren vergleichbar. Allerdings habe sich das «Blatt gewendet», nachdem sie erfahren habe, dass der Mann nach dem Scheitern des Ehenichtigkeitsverfahrens persönliche Beschwerde beim Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode eingelegt habe.

Der Rechtsanwalt des Mannes erklärte dazu, sein Mandant habe den Bischof als Beschwerdeinstanz angesehen, da er der Vorgesetzte des Offizialats sei. Nach katholischem Kirchenrecht ist der Bischof der oberste Richter im Bistum; allerdings ist er verpflichtet, zur Ausübung der richterlichen Gewalt einen Offizial als Stellvertreter zu benennen. Weiter erklärte der Anwalt, seinem Mandanten sei es darum gegangen, «sich gewissensmäßig von seiner Last zu befreien».

Weil der letzte Schriftsatz kurzfristig kam, vertagte die Richterin die nächste Verhandlung und Urteilsverkündung auf den 28. Juni. Es handele sich um eine «schwierige Rechtsfrage», sagte die Juristin. Es sei gut möglich, dass das Oberlandesgericht den Fall anders sehe. «Das hat viel mit Glauben zu tun», so die Richterin.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  2. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  3. Wehrt und vernetzt Euch!
  4. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  5. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  6. "Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"
  7. Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat
  8. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern
  9. Der Reformdruck auf die Synode wächst
  10. Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  4. Voll in die Falle getappt
  5. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  6. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  7. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  8. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  9. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  10. Die große Täuschung
  11. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  12. Die Kirche – nicht nur – im deutschsprachigen Raum: «the big picture»
  13. Islamismusforscherin Schröter: „Tja, liebe Freunde, was glaubt ihr eigentlich, was die Scharia ist?“
  14. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  15. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz