Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  2. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  3. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  4. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  5. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  6. Voll in die Falle getappt
  7. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  8. Die große Täuschung
  9. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“
  10. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  11. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  12. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  13. Medienkrise verschärft sich: Dramatische Auflagenverluste für Tageszeitungen in Deutschland
  14. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  15. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit

UN verurteilt Russland wegen Werbungsverbot für Homosexualität

21. Dezember 2012 in Aktuelles, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Menschenrechtskomitee der UN hat Russland verurteilt, weil in einer Provinz ein Gesetz in Kraft ist, das Werbung für Homosexualität verbietet.


Genf (kath.net/C-FAM/jg)
Ein Komitee der Vereinten Nationen hat Russland verurteilt, weil in der Provinz Rjasan ein Gesetz in Kraft ist, das es verbietet, Homosexualität unter Minderjährigen zu bewerben. Dieses Gesetz ist Teil einer landesweiten Kampagne, um Kinder von Frühsexualisierung und damit verbundenen gesundheitlichen Problemen zu bewahren.

Das Komitee überwacht die Einhaltung des 1966 abgeschlossenen Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Im Jahr 2009 hatte Irina Fedotova dort Beschwerde gegen Russland eingelegt. Sie war verhaftet und zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie mit Postern vor einer Sekundarschule gestanden war, auf denen zu lesen war: „Homosexualität ist normal“ und „Ich bin stolz auf meine Homosexualität – fragt mich doch“. In die russischen Sekundarschulen gehen Kinder im Alter von 10 bis 17 Jahren.


Das UN-Komitee war der Ansicht, Fedotova habe keine öffentlichen Handlungen getätigt, die zum Ziel hätten, Minderjährige in bestimmte sexuelle Aktivitäten hinein zu ziehen oder eine bestimmte sexuelle Orientierung zu bewerben. Fedotova habe lediglich ihre sexuelle Identität ausdrücken wollen und Verständnis dafür gesucht, argumentierte das Komitee.

Die Verfassung der Russischen Föderation erlaubt es, Werbung für Homosexualität unter Minderjährigen zu verbieten, um ihre Gesundheit und Moral zu bewahren. Der 1966 abgeschlossene Internationale Pakt, der auch „UN-Zivilpakt“ genannt wird, sieht den Schutz der öffentlichen Gesundheit und Moral als einen von drei Gründen vor, der es dem Staat erlaubt, die freie Meinungsäußerung einzuschränken. Das Komitee sieht – im Gegensatz zu Russland – Homosexualität nicht als etwas, das die öffentliche Gesundheit oder Moral gefährden könnte.

Homosexualität wird im UN-Zivilpakt nicht erwähnt. In den Mitgliedsstaaten der UNO gibt es keine einheitliche Auffassung zu diesem Thema. Das Komitee kam zu seiner Beurteilung, indem es sich auf die „Entwicklung“ moralischer Standards berief.

In einem Kommentar zum UN-Zivilpakt hatte das Komitee letztes Jahr Richtlinien zu dessen Interpretation veröffentlicht. Der Kommentar ist nicht bindend. Ihm zufolge sei die Einschränkung der Redefreiheit nur zulässig, sie aufgrund von Prinzipien erfolge, die nicht exklusiv einer Tradition entspringen. Diese müssten weiters auf „objektiven Kriterien“ beruhen. Das Komitee war der Ansicht, dass das in Rjasan wirksame Verbot keinem der beiden Kriterien genüge.

Das Gesetz schränke Fedotovas private Bewegungsfreiheit in keiner Weise ein, argumentierte Russland. Das Gesetz habe das Ziel, Minderjährige vor „Störungen in ihrer geistigen, mentalen, physischen und sozialen Entwicklung“ zu bewahren.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Homosexualität

  1. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  2. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  3. Zehn Jahre ‚Sehnsucht der ewigen Hügel‘
  4. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘
  5. Erzdiözese Salzburg veranstaltet Fortbildungsveranstaltung mit Homo-Aktivisten
  6. Dieses Jahr keine LGBT-‚Pride‘ Parade in Budapest
  7. Erzbischof von Neapel lässt LGBT-Aktivisten während einer Messe sprechen
  8. Pfarre in der Diözese Linz ignoriert Anweisungen aus Rom
  9. Regenbogenpastoral in der Diözese Innsbruck
  10. ‚Politischer Gottesdienst’ mit der Homosexuellen Initiative Linz






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  4. Voll in die Falle getappt
  5. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  6. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  7. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  8. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  9. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  10. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  11. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  12. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  13. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“
  14. Die große Täuschung
  15. Niederösterreich: Pfarrer während Messfeier verstorben

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz