Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  3. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  4. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  5. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  6. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  7. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  8. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  11. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  12. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“
  13. Papst Leo: „Diese vier Tage waren buchstäblich erfüllt mit vielen Segnungen, fast schon Wundern“
  14. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  15. „Die katholische Kirche ruht auf zwei Säulen ihrer sichtbaren Einheit: Petrusamt und Eucharistie“

UN verurteilt Russland wegen Werbungsverbot für Homosexualität

21. Dezember 2012 in Aktuelles, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Menschenrechtskomitee der UN hat Russland verurteilt, weil in einer Provinz ein Gesetz in Kraft ist, das Werbung für Homosexualität verbietet.


Genf (kath.net/C-FAM/jg)
Ein Komitee der Vereinten Nationen hat Russland verurteilt, weil in der Provinz Rjasan ein Gesetz in Kraft ist, das es verbietet, Homosexualität unter Minderjährigen zu bewerben. Dieses Gesetz ist Teil einer landesweiten Kampagne, um Kinder von Frühsexualisierung und damit verbundenen gesundheitlichen Problemen zu bewahren.

Das Komitee überwacht die Einhaltung des 1966 abgeschlossenen Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Im Jahr 2009 hatte Irina Fedotova dort Beschwerde gegen Russland eingelegt. Sie war verhaftet und zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie mit Postern vor einer Sekundarschule gestanden war, auf denen zu lesen war: „Homosexualität ist normal“ und „Ich bin stolz auf meine Homosexualität – fragt mich doch“. In die russischen Sekundarschulen gehen Kinder im Alter von 10 bis 17 Jahren.


Das UN-Komitee war der Ansicht, Fedotova habe keine öffentlichen Handlungen getätigt, die zum Ziel hätten, Minderjährige in bestimmte sexuelle Aktivitäten hinein zu ziehen oder eine bestimmte sexuelle Orientierung zu bewerben. Fedotova habe lediglich ihre sexuelle Identität ausdrücken wollen und Verständnis dafür gesucht, argumentierte das Komitee.

Die Verfassung der Russischen Föderation erlaubt es, Werbung für Homosexualität unter Minderjährigen zu verbieten, um ihre Gesundheit und Moral zu bewahren. Der 1966 abgeschlossene Internationale Pakt, der auch „UN-Zivilpakt“ genannt wird, sieht den Schutz der öffentlichen Gesundheit und Moral als einen von drei Gründen vor, der es dem Staat erlaubt, die freie Meinungsäußerung einzuschränken. Das Komitee sieht – im Gegensatz zu Russland – Homosexualität nicht als etwas, das die öffentliche Gesundheit oder Moral gefährden könnte.

Homosexualität wird im UN-Zivilpakt nicht erwähnt. In den Mitgliedsstaaten der UNO gibt es keine einheitliche Auffassung zu diesem Thema. Das Komitee kam zu seiner Beurteilung, indem es sich auf die „Entwicklung“ moralischer Standards berief.

In einem Kommentar zum UN-Zivilpakt hatte das Komitee letztes Jahr Richtlinien zu dessen Interpretation veröffentlicht. Der Kommentar ist nicht bindend. Ihm zufolge sei die Einschränkung der Redefreiheit nur zulässig, sie aufgrund von Prinzipien erfolge, die nicht exklusiv einer Tradition entspringen. Diese müssten weiters auf „objektiven Kriterien“ beruhen. Das Komitee war der Ansicht, dass das in Rjasan wirksame Verbot keinem der beiden Kriterien genüge.

Das Gesetz schränke Fedotovas private Bewegungsfreiheit in keiner Weise ein, argumentierte Russland. Das Gesetz habe das Ziel, Minderjährige vor „Störungen in ihrer geistigen, mentalen, physischen und sozialen Entwicklung“ zu bewahren.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Homosexualität

  1. Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
  2. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  3. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative
  4. ‚Ist das Synodenbüro des Vatikan die PR-Abteilung von P. James Martin SJ geworden?‘
  5. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  6. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  7. Zehn Jahre ‚Sehnsucht der ewigen Hügel‘
  8. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘
  9. Erzdiözese Salzburg veranstaltet Fortbildungsveranstaltung mit Homo-Aktivisten
  10. Dieses Jahr keine LGBT-‚Pride‘ Parade in Budapest







Top-15

meist-gelesen

  1. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus
  2. Leo an Bischöfe: „Liebe Brüder, wir müssen immer wieder in die Schule des Kreuzes zurückkehren“
  3. Chefredakteur Philippe Marie: „Ich werfe dem Erzbistum Paris vor, die Pressefreiheit zu verletzen“
  4. Dem Leben verpflichtet: Johanna Gräfin von Westphalen
  5. Kurienkardinal Parolin nennt „Lebensschutz“ eines der Schwerpunktthemen von Leos Frankreichreise
  6. USA: Medienbischof Fulton Sheen ist nun seliggesprochen!
  7. Eine Stadt im völligen Ausnahmezustand: Hohe Sicherheitsstufe für Papstbesuch in Paris
  8. Priester bei Messer-Attacke in polnischem Kloster getötet
  9. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  10. Pater Stanisław Tasiemski OP vor Papstreise: „Wohin gehst du, Frankreich?“
  11. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  12. 'Putin ist auf dem besten Weg, in diesem Jahr mehr Christen zu töten als der ISIS'
  13. Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden
  14. Über das Dämonische
  15. 'Kirche casht ab' - Immer weniger österreichische Katholiken, immer mehr Millionen!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz