UN verurteilt Russland wegen Werbungsverbot für Homosexualität

21. Dezember 2012 in Aktuelles


Ein Menschenrechtskomitee der UN hat Russland verurteilt, weil in einer Provinz ein Gesetz in Kraft ist, das Werbung für Homosexualität verbietet.


Genf (kath.net/C-FAM/jg)
Ein Komitee der Vereinten Nationen hat Russland verurteilt, weil in der Provinz Rjasan ein Gesetz in Kraft ist, das es verbietet, Homosexualität unter Minderjährigen zu bewerben. Dieses Gesetz ist Teil einer landesweiten Kampagne, um Kinder von Frühsexualisierung und damit verbundenen gesundheitlichen Problemen zu bewahren.

Das Komitee überwacht die Einhaltung des 1966 abgeschlossenen Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Im Jahr 2009 hatte Irina Fedotova dort Beschwerde gegen Russland eingelegt. Sie war verhaftet und zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie mit Postern vor einer Sekundarschule gestanden war, auf denen zu lesen war: „Homosexualität ist normal“ und „Ich bin stolz auf meine Homosexualität – fragt mich doch“. In die russischen Sekundarschulen gehen Kinder im Alter von 10 bis 17 Jahren.

Das UN-Komitee war der Ansicht, Fedotova habe keine öffentlichen Handlungen getätigt, die zum Ziel hätten, Minderjährige in bestimmte sexuelle Aktivitäten hinein zu ziehen oder eine bestimmte sexuelle Orientierung zu bewerben. Fedotova habe lediglich ihre sexuelle Identität ausdrücken wollen und Verständnis dafür gesucht, argumentierte das Komitee.

Die Verfassung der Russischen Föderation erlaubt es, Werbung für Homosexualität unter Minderjährigen zu verbieten, um ihre Gesundheit und Moral zu bewahren. Der 1966 abgeschlossene Internationale Pakt, der auch „UN-Zivilpakt“ genannt wird, sieht den Schutz der öffentlichen Gesundheit und Moral als einen von drei Gründen vor, der es dem Staat erlaubt, die freie Meinungsäußerung einzuschränken. Das Komitee sieht – im Gegensatz zu Russland – Homosexualität nicht als etwas, das die öffentliche Gesundheit oder Moral gefährden könnte.

Homosexualität wird im UN-Zivilpakt nicht erwähnt. In den Mitgliedsstaaten der UNO gibt es keine einheitliche Auffassung zu diesem Thema. Das Komitee kam zu seiner Beurteilung, indem es sich auf die „Entwicklung“ moralischer Standards berief.

In einem Kommentar zum UN-Zivilpakt hatte das Komitee letztes Jahr Richtlinien zu dessen Interpretation veröffentlicht. Der Kommentar ist nicht bindend. Ihm zufolge sei die Einschränkung der Redefreiheit nur zulässig, sie aufgrund von Prinzipien erfolge, die nicht exklusiv einer Tradition entspringen. Diese müssten weiters auf „objektiven Kriterien“ beruhen. Das Komitee war der Ansicht, dass das in Rjasan wirksame Verbot keinem der beiden Kriterien genüge.

Das Gesetz schränke Fedotovas private Bewegungsfreiheit in keiner Weise ein, argumentierte Russland. Das Gesetz habe das Ziel, Minderjährige vor „Störungen in ihrer geistigen, mentalen, physischen und sozialen Entwicklung“ zu bewahren.


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