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Die Päpste Benedikt und Johannes Paul II. über die Organspende

7. November 2011 in Chronik, 38 Lesermeinungen
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Papst Benedikt: „Das Problem der Verfügbarkeit von lebenswichtigen Organen für die Transplantation ist jedoch leider nicht theoretisch, sondern auf dramatische Weise praktisch“.


Rom (kath.net) Sowohl Papst Benedikt XVI. wie auch der selige Papst Johannes Paul II. haben sich zum Thema „Organspende“ geäußert. Aus aktuellem Anlass erinnert kath.net an Ansprachen beider Päpste.

kath.net dokumentiert die Ansprache von Papst Benedikt XVI. an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema „Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende“, veranstaltet von der Päpstlichen Akademie für das Leben am 07.11.2008

Verehrte Mitbrüder im Bischofsamt, sehr geehrte Damen und Herren!

Die Organspende ist eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe. In einer Zeit wie der unseren, die oft durch verschiedene Formen des Egoismus gekennzeichnet ist, wird es immer dringender zu verstehen, wie entscheidend es für eine richtige Auffassung des Lebens ist, in die Logik der Unentgeltlichkeit einzutreten. Tatsächlich gibt es eine Verantwortung der Liebe und der Barmherzigkeit, die dazu verpflichtet, das eigene Leben zu einer Gabe für die anderen zu machen, wenn man sich wahrhaft selbst verwirklichen will. Wie der Herr Jesus uns gelehrt hat, wird nur derjenige sein Leben retten können, der es hingibt (vgl. Lk 9, 24).

Ich begrüße alle hier Anwesenden, besonders Senator Maurizio Sacconi, den Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialpolitik, und danke Erzbischof Rino Fisichella, dem Präsidenten der Päpstlichen Akademie für das Leben, für die Worte, die er an mich gerichtet hat, um die tiefe Bedeutung dieser Begegnung darzustellen und eine Synthese der Kongressarbeiten vorzulegen. Gemeinsam mit ihm danke ich auch dem Präsidenten der „International Federation of Catholic Medical Associations“ und dem Direktor des „Centro Nazionale Trapianti“ und möchte betonen, dass ich den Wert der Zusammenarbeit dieser Einrichtungen in einem Bereich wie der Organtransplantation schätze, die, meine verehrten Damen und Herren, Gegenstand Ihrer Studien- und Diskussionstage gewesen ist.

Die Geschichte der Medizin zeigt deutlich die großen Fortschritte, die erreicht werden konnten, um einer jeden Person, die leidet, ein immer würdigeres Leben zu ermöglichen. Gewebe- und Organtransplantationen stellen eine große Errungenschaft der medizinischen Wissenschaft dar und sind sicher ein Zeichen der Hoffnung für so viele Menschen, die sich in schwerwiegenden und manchmal extremen klinischen Situationen befinden. Wenn unser Blick sich auf die ganze Welt ausweitet, können leicht die so zahlreichen und komplexen Fälle ausgemacht werden, in denen dank der Technik der Organtransplantation viele Menschen hochgradig kritische Phasen überwunden haben und ihnen die Freude zu leben wieder geschenkt worden ist. Das hätte niemals geschehen können, wenn das Bemühen der Ärzte und die Kompetenz der Forscher nicht auf die Großherzigkeit und den Altruismus derjenigen hätten zählen können, die ihre Organe gespendet haben. Das Problem der Verfügbarkeit von lebenswichtigen Organen für die Transplantation ist jedoch leider nicht theoretisch, sondern auf dramatische Weise praktisch; es zeigt sich in der langen Warteliste vieler kranker Menschen, deren einzige Überlebensmöglichkeit mit jenen wenigen Angeboten verbunden ist, die dem objektiven Bedarf nicht entsprechen.

Vor allem im heutigen Kontext ist es von Nutzen, neuerlich über diese Errungenschaft der Wissenschaft nachzudenken, damit die anwachsende Nachfrage nach Transplantationen die ethischen Prinzipien nicht zerstört, die ihre Grundlage bilden. Wie ich in meiner ersten Enzyklika gesagt habe, kann der Leib niemals nur als bloßes Objekt angesehen werden (vgl. Deus caritas est, 5); die Logik des Marktes würde sonst die Oberhand gewinnen. Der Leib jeder Person stellt zusammen mit dem Geist, der jedem auf einzigartige Weise geschenkt ist, eine untrennbare Einheit dar, in die das Bild Gottes selbst eingeprägt ist. Von dieser Dimension abzusehen führt zu Perspektiven, die nicht in der Lage sind, die Ganzheit des Geheimnisses, das in jedem gegenwärtig ist, zu erfassen. Es ist daher notwendig, dass die Achtung für die Würde der Person sowie der Schutz ihrer persönlichen Identität an die erste Stelle gesetzt wird. Betreffend die Technik der Organtransplantation bedeutet dies, dass man nur spenden kann, wenn niemals eine ernsthafte Gefahr für die eigene Gesundheit und die eigene Identität besteht und nur aus einem sittlich gültigen und in einem rechten Verhältnis stehenden Motiv. Die mögliche Logik eines Handels mit Organen sowie auch die Anwendung diskriminierender oder utilitaristischer Kriterien stünden derart im Widerstreit mit der Bedeutung, die mit dieser Spende verbunden ist, dass sie sich schon von vornherein als sittlich unrechtmäßige Handlungen disqualifizieren würden. Die Missbräuche bei Transplantationen und der Organhandel, der häufig unschuldige Menschen wie Kinder betrifft, müssen von der Gemeinschaft der Wissenschaftler und Mediziner sofort und geeint als unannehmbare Praktiken abgelehnt werden. Sie sind daher entschieden als verabscheuungswürdig zu verurteilen. Dasselbe ethische Prinzip gilt, wenn man zur Schaffung und Vernichtung menschlicher Embryonen gelangen will, die zu einem therapeutischen Zweck bestimmt sind. Schon die Vorstellung an sich, den Embryo als „therapeutisches Material“ zu betrachten, widerspricht den kulturellen, zivilen und ethischen Grundlagen, auf welche sich die Würde der Person stützt.

Es kommt häufig vor, dass die Technik der Organtransplantation durch eine Geste totaler Unentgeltlichkeit seitens der Verwandten von Patienten ermöglicht wird, deren Tod mit Sicherheit festgestellt worden ist. In diesen Fällen ist die aufgeklärte Zustimmung [„informed consent“] die Vorbedingung der Freiheit, damit die Transplantation die Charakteristik einer Gabe hat und nicht als erzwungene Handlung oder als Akt der Ausnutzung interpretiert werden kann. Es ist jedoch nützlich daran zu erinnern, dass die einzelnen lebenswichtigen Organe nur ‚ex cadavere‘ entnommen werden dürfen [d.h. wenn der Mensch tot ist], der im übrigen seine einzigartige Würde behält, die zu respektieren ist. Die Wissenschaft hat in den letzten Jahren weitere Fortschritte in der Sicherheit der Todesfeststellung des Patienten gemacht. Es ist daher gut, wenn die erreichten Resultate die Zustimmung der ganzen wissenschaftlichen Gemeinschaft erhalten, um die Erforschung von Lösungen zu begünstigen, die allen Gewissheit vermitteln. In einem Bereich wie diesem darf nicht der geringste Verdacht auf Willkür gegeben sein, und wo noch keine Gewissheit erreicht ist, muss das Prinzip der Vorsicht walten. Es ist nützlich, dass die Fortschritte der Forschung und der interdisziplinären Reflexion in solcher Weise erfolgen, dass auch die öffentliche Meinung mit der immer transparenteren Wahrheit im Hinblick auf die anthropologischen, sozialen, ethischen und juridischen Implikationen der Praxis der Organverpflanzung konfrontiert wird. In diesen Fällen muss jedoch als Hauptkriterium immer die Achtung für das Leben des Spenders gelten, da die Entnahme von [lebenswichtigen] Organen nur angesichts des wirklichen Todes erlaubt ist (vgl. Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 476). Der Akt der Liebe, der durch die Gabe der eigenen lebenswichtigen Organe ausgedrückt wird, bleibt ein echtes Zeugnis der Nächstenliebe, die über den Tod hinaus zu sehen weiß, weil das Leben immer siegt. Der Empfänger sollte sich der Bedeutung dieser Geste wohl bewusst sein; er ist der Empfänger einer Gabe, die über den therapeutischen Nutzen hinausgeht. Noch bevor er ein Organ empfängt, ist es zuerst schon ein Zeugnis der Liebe, das eine ebenso großzügige Antwort hervorrufen sollte, um die Kultur der Gabe und der Unentgeltlichkeit zu fördern.


Der Königsweg, der zu befolgen ist, bis die Wissenschaft zur Entdeckung möglicher neuer und fortschrittlicherer Therapieformen gelangt, sollte die Bildung und Verbreitung einer Kultur der Solidarität sein, die sich allen öffnet und niemanden ausschließt. Eine Transplantationsmedizin, die einer Ethik der Gabe entspricht, erfordert seitens aller das Bemühen, jede mögliche Anstrengung in der Bildung und Information zu unternehmen, um die Gewissen immer mehr hinsichtlich einer Problematik zu sensibilisieren, von der das Leben so vieler Personen direkt betroffen ist. Es wird daher notwendig sein, Vorurteile und Missverständnisse zu beseitigen, Misstrauen und Ängste zu zerstreuen, um sie durch Gewissheiten und Garantien zu ersetzen und in allen ein zunehmend sich weiter ausbreitendes Bewusstsein des großen Geschenks des Lebens zuzulassen.

Mit diesen Gefühlen erbitte ich, während ich jedem wünsche, weiterhin mit der gebührenden Kompetenz und Professionalität der eigenen Aufgabe nachzugehen, Gottes Hilfe für die Arbeiten dieses Kongresses und erteilen allen von Herzen meinen Segen.

Die deutsche Version dieser Ansprache wurde von Prof. Dr. theol. habil. Josef Spindelböck auf der Grundlage einer bereits bestehenden Textfassung von Claudia Reimüller (in: Die Tagespost, 11.11.2008, S.7), anhand des italienischen Originals erstellt. Irrtum vorbehalten. Aktualisiert am 13.11.2008.


kath.net dokumentiert die Ansprache von Papst Johannes Paul II. beim Internationalen Kongreß für Organverpflanzung im „Palazzo dei Congressi“ in Rom am 29. August 2000 in voller Länge:

Verehrte Damen und Herren!

1. Mit Freude begrüße ich Sie zu diesem internationalen Kongreß, der Sie hier zu einer Reflexion über das komplexe und schwierige Thema der Organverpflanzung zusammengeführt hat. Ich danke Professor Raffaelo Cortesini und Professor Oscar Salvatierra für ihre freundlichen Worte und richte einen ganz besonderen Gruß an die hier anwesenden Vertreter der italienischen Obrigkeit.

Ihnen allen möchte ich für die freundliche Einladung zur Teilnahme an diesem Treffen danken; ganz besonders schätze ich die große Aufmerksamkeit, die Sie der kirchlichen Morallehre widmen. Die Wissenschaft achtend und vor allem die Gebote Gottes beachtend, ist es das alleinige Ziel der Kirche, für das ganzheitliche Wohl des Menschen zu sorgen.

Transplantationen sind ein wesentlicher Fortschritt der Wissenschaft im Dienst am Menschen, und viele von uns verdanken ihr Leben heute einer Organverpflanzung. Mehr und mehr hat sich dieses Verfahren als ein gültiger Weg zur Verwirklichung des primären Ziels der Medizin erwiesen – der Dienst am menschlichen Leben. Daher schrieb ich in meiner Enzyklika Evangelium vitae, daß zur Förderung einer echten Kultur des Lebens „die in ethisch annehmbaren Formen durchgeführte Organspende besondere Wertschätzung verdient, um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anzubieten“ (vgl. Nr. 86).

2. Wie immer, wenn es um den Fortschritt der Menschheit geht, weist auch dieser spezielle medizinische Bereich – trotz der Hoffnung auf Gesundheit und Leben, die er vielen von uns bietet – gewisse kritische Aspekte auf, die im Licht eingehender anthropologischer und ethischer Überlegungen untersucht werden müssen.

Grundlegendes Kriterium auch in diesem Bereich der medizinischen Wissenschaft muß die Verteidigung und Förderung des ganzheitlichen Wohls der menschlichen Person sein, im Einklang mit jener einzigartigen Würde, die uns aufgrund unserer menschlichen Natur zu eigen ist. Folglich ist offensichtlich, daß jeder am Menschen vorgenommene medizinische Eingriff gewissen Einschränkungen unterworfen sein muß: nicht allein den Grenzen der technischen Möglichkeiten, sondern auch den Grenzen, die durch den Respekt für die menschliche Natur selbst in ihrer ganzheitlichen Dimension gegeben sind: „das, was technisch möglich ist, ist nicht auch deshalb schon moralisch annehmbar“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Donum vitae, Einleitung, 4).

3. Zunächst muß hervorgehoben werden, wie ich bei einer anderen Gelegenheit bemerkte, daß jede Organverpflanzung auf einer Entscheidung von hoher ethischer Bedeutung begründet ist: „die Entscheidung, unentgeltlich einen Teil des eigenen Körpers für die Genesung und das Wohlbefinden eines anderen zur Verfügung zu stellen“ (Ansprache an den I. Internationalen Kongreß der Gesellschaft für Organverpflanzung, 20. Juni 1991, Nr. 3; O.R. dt., Nr. 44, 18.10.1991, S.14). Genau darin besteht die Größe dieser Geste, eine Geste, die eine wahre Tat der Liebe ist. Es geht nicht lediglich darum, sich von etwas zu trennen, das uns gehört, sondern vielmehr geben wir einen Teil von uns selbst, denn „kraft seiner substantiellen Vereinigung mit einer Geistseele kann der menschliche Leib nicht nur als ein Gefüge von Geweben, Organen und Funktionen angesehen [...] werden, denn er ist konstitutiver Teil der Person, die sich durch ihn manifestiert und ausdrückt“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Donum vitae, Einleitung, 3).

Demnach muß jedes Verfahren, das zur Kommerzialisierung menschlicher Organe führt oder sie als Tausch- oder Handelsware betrachtet, als moralisch nicht vertretbar angesehen werden, denn es verletzt die Würde des Menschen, den menschlichen Körper als „Objekt“ zu betrachten und zu gebrauchen.

Dieser erste Punkt hat eine unmittelbare Auswirkung von großer ethischer Bedeutung: die Notwendigkeit einer Patientenverfügung. Die menschliche „Authentizität“ einer solch entscheidenden Geste erfordert die umgehende Information des einzelnen über die betreffende Verfahrensweise, um ihm die Möglichkeit zu geben, frei und seinem Gewissen entsprechend zuzustimmen oder abzulehnen. Die Einwilligung der Angehörigen hat ihre eigene ethische Gültigkeit, wenn der Spender die Entscheidung nicht selbst treffen kann. Auch Empfänger von Organen sollten natürlich eine solche Einwilligung geben.

4. Die Anerkennung der einzigartigen Würde der menschlichen Person führt wiederum zu einer weiteren grundlegenden Konsequenz: Lebenswichtige Organe, die nur einmal im menschlichen Körper vorhanden sind, können nur nach dem Tod entfernt werden, d.h. dem Körper eines Menschen entnommen werden, der eindeutig tot ist. Diese Voraussetzung ist zweifellos selbstverständlich, denn jede andere Handlungsweise würde die durch die Entnahme der Organe verursachte absichtliche Tötung des Spenders bedeuten. Dies sich hieraus ergebende Problematik gehört zu den am meisten diskutierten Fragen der modernen Bioethik und führt zu ernsthafter Besorgnis unter den Menschen. Gemeint ist das Problem der eindeutigen Feststellung des Todes. Wann kann ein Mensch mit absoluter Sicherheit als tot angesehen werden?

In dieser Hinsicht hilft die Berücksichtigung, daß der Tod eines Menschen ein einzigartiges Ereignis ist, das in der vollkommenen Auflösung dieser Einheit und dieses integrierten Ganzen besteht, die das personale Selbst ausmacht. Er resultiert aus der Trennung des geistigen Lebensprinzips (oder Seele) von der leiblichen Wirklichkeit der Person. Der in dieser ursprünglichen Bedeutung verstandene Tod der menschlichen Person ist ein Ereignis, das durch keine wissenschaftliche Technik oder empirische Methode unmittelbar identifiziert werden kann.

Dennoch zeigt die menschliche Erfahrung, daß der Tod unweigerlich von bestimmten biologischen Kennzeichen begleitet ist, welche die medizinische Wissenschaft mit stets größerer Präzision zu erkennen gelernt hat. In diesem Sinn sollte das in der heutigen Medizin angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes nicht als die technisch-wissenschaftliche Bestimmung der genauen Todeszeit verstanden werden, sondern als eine wissenschaftlich zuverlässige Methode zur Identifizierung jener biologischen Anzeichen, die den Tod der menschlichen Person eindeutig beweisen.

5. Es ist bekannt, daß gewisse wissenschaftliche Methoden zur Feststellung des Todes eine Zeit lang dem sog. „neurologischen“ Kriterium größeres Gewicht beigemessen haben als der traditionellen auf Herz- und Lungentätigkeit basierenden Diagnose. Hier geht es speziell darum, die vollkommene und unwiderrufliche Einstellung jeglicher Hirntätigkeit (im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm) nach von der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft eindeutig festgelegten Parametern zu bestimmen. Das erachtet man schließlich als Beweis für den definitiven Verlust der integrativen Fähigkeit des individuellen Organismus.

Im Hinblick auf die heute zur Feststellung des Todes gebräuchlichen Parameter – Anzeichen von Hirntätigkeit oder das traditionelle Kriterium der Herz-Lungenaktivität – enthält sich die Kirche jeder technischen Entscheidung. Sie beschränkt sich auf die durch das Evangelium vorgegebene Pflicht, die medizinischen Daten und die christliche Lehre von der Einheit der Person gegenüberzustellen, Ähnlichkeiten und mögliche Konflikte hervorzuheben, die die Achtung der menschlichen Würde gefährden könnten.

Hier kann darauf hingewiesen werden, daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewißheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als „moralische Gewißheit“ bezeichnet. Diese moralische Gewißheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise. Nur wenn diese Gewißheit besteht und die Einwilligungserklärung (Patientenverfügung) des Spenders oder seines rechtmäßigen Vertreters bereits vorliegt, ist es moralisch vertretbar, die technischen Maßnahmen zum Entnehmen von zur Transplantation bestimmten Organen einzuleiten.

6. Eine weitere Frage großer ethischer Bedeutung ist die Zuteilung gespendeter Organe durch Wartelisten und eine dem Dringlichkeitsgrad entsprechende Einstufung. Trotz aller Bemühungen zur Förderung von Organspenden kann den derzeitigen Anforderungen im medizinischen Bereich in vielen Ländern keineswegs entsprochen werden. Daher besteht die Notwendigkeit, Wartelisten für Transplantationen anzulegen, die von klaren und wohldurchdachten Kriterien ausgehen.

Aus moralischer Sicht erfordert ein einleuchtendes Rechtsprinzip, daß die Zuteilung gespendeter Organe in keiner Weise weder „diskriminierend“ (beispielsweise im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Rasse, Religion, soziale Stellung) noch „utilitaristisch“ (von Leistungsfähigkeit oder gesellschaftlichem Nutzen abhängig) sein sollte. Ausschlaggebend bei der Einstufung der Organempfänger sollten vielmehr immunologische und klinische Faktoren sein. Jedes andere Kriterium würde sich als völlig willkürlich und subjektiv erweisen und jenen Wert mißachten, der jeder menschlichen Person eigen und von allen äußeren Umständen unabhängig ist.

7. Der abschließende Punkt befaßt sich mit einer möglichen Alternativlösung des Problems, menschliche Organe für Transplantationen zu beschaffen; gemeint sind „Xenotransplantationen“, d.h. Transplantationen, für die Organe verschiedener Tierarten verwendet werden, ein Verfahren, das sich allerdings noch weitgehend im experimentellen Stadium befindet.

Ich habe nicht die Absicht, die mit dieser Form von Eingriff verbundenen Probleme im Detail zu untersuchen. Lediglich möchte ich daran erinnern, daß bereits 1956 Papst Pius XII. die Frage ihrer Legitimität erörterte. Er kommentierte die damals angekündigte wissenschaftliche Möglichkeit, Tierhornhäute auf den Menschen zu übertragen. Seine Antwort ist auch für uns heute noch maßgeblich: im Prinzip, erklärte er, sind Xenotransplantationen zulässig, wenn das verpflanzte Organ die Integrität der psychologischen oder genetischen Identität des Empfängers nicht beeinträchtigt; ferner muß nachweislich die biologische Möglichkeit bestehen, daß die Transplantation erfolgreich verlaufen und der Organempfänger keiner übermäßigen Gefahr ausgesetzt sein wird (vgl. Ansprache vom 14. Mai 1956).

8. Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck geben, daß durch die Arbeit zahlreicher hochherziger und fachlich gebildeter Menschen die wissenschaftliche und technologische Forschung auf dem Gebiet der Transplantationen auch weiterhin Fortschritte macht und zur Erprobung neuer Therapien übergeht, die Organverpflanzungen möglicherweise ersetzen können, wie die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Prothetik zu versprechen scheinen. Auf jeden Fall müssen alle Behandlungsmethoden vermieden werden, die die Würde und den Wert der menschlichen Person mißachten. Insbesondere denke ich hier an Klonierungsversuche im menschlichen Bereich zur Beschaffung von Organen für Transplantationen; diese Verfahren sind, sofern sie die Manipulation und Zerstörung menschlicher Embryonen einschließen, moralisch untragbar, auch wenn ihr angestrebtes Ziel an sich positiv ist.

Die Wissenschaft selbst weist auf andere Formen therapeutischer Eingriffsmöglichkeiten hin, welche die Klonierung oder die Verwendung embryonaler Zellen ausschließen und vielmehr erwachsenen Menschen entnommene Stammzellen einsetzen. Diese Richtung muß die wissenschaftliche Forschung einschlagen, wenn sie die Würde jedes einzelnen menschlichen Wesens – auch im embryonalen Entwicklungsstadium – respektieren will.

Bei der Erörterung dieser verschiedenen Fragen ist der Beitrag von Philosophen und Theologen von wesentlicher Bedeutung. Ihre eingehende und kompetente Reflexion über die mit Transplantationen verbundenen Probleme kann bei der Bestimmung jener Kriterien helfen, anhand derer wir entscheiden können, welche Arten von Transplantationen moralisch vertretbar sind und unter welchen Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der personalen Identität jedes einzelnen Menschen.

Voll Zuversicht bestärke ich die Verantwortlichen für Gesellschaft, Politik, Erziehungs- und Bildungswesen, sich auch weiterhin für die Förderung einer wahren, von Hochherzigkeit und Solidarität gekennzeichneten Kultur einzusetzen. Die Herzen der Menschen, vor allem junger Menschen, müssen wahrhaft und zutiefst offen sein für die Notwendigkeit brüderlicher Liebe, eine Liebe, die in der Entscheidung Organspender zu werden ihren Ausdruck finden kann.

Möge der Herr jeden von Ihnen bei der Arbeit unterstützen und im Dienst für wahren menschlichen Fortschritt lenken. Diesen Wunsch begleite ich mit meinem Segen.

Deutsche Übersetzung: L’Osservatore Romano. Wochenausgabe in deutscher Sprache, 30. Jg., Nr. 37, 15. September 2000


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Lesermeinungen

 Wächter 9. November 2011 
 

Liebesakt!?

Wenn sich meine Seele von meinem Leib trennt ist es mir restlos egal was mit meinem Körper noch geschieht. Ist hier ein besonderes Opfer der Liebe gegeben? Sollte ich hernach noch seelische Qualen leiden, weil mein Leib noch mißhandelt wird sieht die Sache völlig anders aus, da habe ich einfach keine Antwort.
Vorausetzung für eine Organspende ist aber, daß sich das Organ noch nicht im Zustand der Verwesung befindet, ich ergo noch leben muß und aus Liebe einer Tötung zustimmen muß, da keine \'berechtigte Hoffung\' auf Leben mehr besteht. Der Mensch als Ersatzteillager, kann das Gottes Wille sein, oder ist es nur menschlicher Hochmut? Ich habe keine wirkliche Antwort darauf.
Wie muß sich ein Mensch fühlen der sich durch den Suizid eines anderen vorläufig gerettet weiß?


1
 
 Barke 8. November 2011 
 

willkürliche Festlegung des Todeszeitpunktes

Die Ärzte ,die Organe entnehmen wollen,
haben den Zeitpunkt des Todes auf den
Gehirntod verlegt.Das ist reine Willkür!!
Im übrigen können mittels eines Apparates
nicht alle Gehirnströme gemessen werden.
Es gibt einige Beispiele,wonach nach einem
medizinisch gemessenen Gehirntod,die
angeblich Verstorbenen wieder ein normales
Leben führen konnten.
Die Theorie des Gehirntodes ist ein Entgegenkommen für die Technik der Transplantation.
Es liegt sicher nicht im Willen Gottes Menschen zu töten,um anderen das Leben
fallweise zu ermöglichen.


1
 
 Hotzenplotz 8. November 2011 

@Hadrianus Antonius

Da stimme ich Ihnen zu. So ist es.


1
 
 Hadrianus Antonius 8. November 2011 
 

@Hotzenplotz

Wie der Hl. Vater sagte,dürfen einzig vorhandene lebenswichtige Organe nur \"ex cadavere\" entnommen werden.( also: bei Toten)
Was betrifft die Feststellung des Todes- das ist die Trennung des geistigen Lebensprinzips(ergo: Seele) von der leiblichen Wirklichkeit der Person: dies kann durch keine einzige wissenschaftliche diagnostische oder Erfahrungsmethode unmittelbar oder problemlos festgestellt werden.
Der Mensch muß immer als Ganzes betrachtet werden: verengtes Fixieren auf Herz-,Lungen-,Hirnaktivität ist hier verfehlt.
So sollte immer das Respekt für die Schöpfung(von der Konzeption bis zum Tode) im Vordergrund stehen.


2
 
 Ester 8. November 2011 
 

Das Lehramt

ist hier gerade nciht hilfreich, drückt es sich doch um klare Anweisungen herum, wie auch der Präfekt der Glaubenskongregation Joseph Ratzinger in einem seiner Interviewbücher zugibt.. Dort wo es um die Frage \"Was ist christlich im Umgang mit Dauerkomapatienten? Weiter künstlich ernähren oder ist es besser die sterben zu lassen? geht.
Das perfide am Hirntodkriterium ist doch das es sagt \"Der Hirntode stirbt ja sowieso innerhalb von Minuten, wenn nicht künstlich beatmet, und tausend andere Dinge getan werden\"
Aber das scheint mir zumindest eine künstliche Grenze (wie auch Geri ausführt) zu sein.
Weil wenn es hier um 5 Minuten geht, dann kann man doch auch wenn wer in einer halben Stunde sicher stirbt, oder am nächsten Tag oder in einem halben Jahr...
Ich meine schließlich und endlich stirbt ja jeder Mensch irgendwann einmal.
Gerade die Geschichte des §218 zeigt doch wie man von echten Notfällen hin zur heutigen Praxis gelangt ist.


1
 
 Josephus 8. November 2011 
 

Wie gut, dass es das Lehramt der Kirche gibt

So haben wir auch in umstrittenen Fragen Orientierung (Organspende, Hirntod); und in Anerkennung der prinzipiellen Möglichkeit der Organspende als sittlich verdienstvolle Tat der Liebe bleibt dem einzelnen doch die Freiheit, dies über sich selbst verfügen zu lassen oder auch nicht!


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 girsberg74 7. November 2011 
 

@ AlbinoL antwortet @ Hotzenplotz

„wenn sich jemand einen Organspendeausweis zulegt erklärt er sich bereit dazu wenn sein Hirntod(irreversibler Bewusstseinsverlust) diagnostiziert wird, seine Organe zu spenden.
Hier gibt es keinen Zweifel das dies nicht der Wille des Spenders ist.“

Das ist unwiderleglich!

Der Pferdefuß und somit der Skandal verbirgt sich woanders, nämlich darin, dass die, die gemäß dem Transplantationsgesetz aufklären sollen, nur einseitig in Richtung Organ-„Spende“ informieren. Eine umfassende objektive Aufklärung findet bei diesen nicht statt. Das gilt zuvörderst für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), sodann für die Krankenkassen und für viele andere, vor allem in den Medien. Von der DSO („Deutsche Stiftumg Organspende) ist das ohnehin nicht zu erwarten.

Wer also unterschreibt, dürfte angesichts des Drucks von vielen Seiten und mangels objektiver Aufklärung, selten voll über das informiert sein, was ihm widerfah


1
 
 Hadrianus Antonius 7. November 2011 
 

@Hotzenplotz @AlbinoL III

Es ist für uns Menschen unangenehm: zum Leben gehört gewiß der Tod.
Für uns Christen ist der Tod das Tor zum Ewigen Leben.
So sind diese Probleme in der westlichen welt tatsächlich dramatisch praktisch: keiner will sterben, sehr viele möchten Organe und spenden tun nur wenige- das bei diesem Ungleichgewicht und den dadurch ausgelösten Exzessen der Hl. Vater an die Prinzipien der Hl. Kirche erinnert, ist eine große Wohltat.


1
 
 Hadrianus Antonius 7. November 2011 
 

@Hotzenplotz @AlbinoL

Wie der Hl.Vater sehr prägnant sagt, kommt es beim Tode zu einer kompletten Auflösung der Einheit des Menschen und des intergrierten Ganzen,das das personale Selbst ausmacht: die Trennung von Seele und der leiblichen Wirklichkeit der Person(mit Hirn, Herz. Lungen,Nieren,Leber usw.)Dies läßt sich nicht direkt messen, nur annähern.
So können bei noch Bewußten schon Fäulnisprozesse einsetzen und bei Hirntoten bestimmte Organe vorübergehend noch weiter funktionieren.
Grundsätzlich hat immer das Leben des Spenders Vorrang.
Bei unaufhaltbaren klinischen Situationen mit Organversagen oder -verlust(\"klinisch tot\") können bei Einwilligung des Spenders sicher Organe zur Transplantation entnommen werden.
Dies ist häufig viel würdiger als das unendlich lange , ziel-und zwecklose maschinelle Beatmen und Kreislaufunterstutzen von klinischToten.


0
 
 Hadrianus Antonius 7. November 2011 
 

@Hotzenplotz @AlbinoL I

Sehr geehrter Hotzenplotz,
Sie tun AlbinoL unrecht:
Organe vertragen sehr unterschiedlich Sauerstoff- und Blutmangel; deshalb können sie z.T. auch noch spät nach dem Tode transplantiert werden( z.B. Hornhäute, früher auch dura mater, teils auch Niere, Knochenmark und Knochenspäne)
Ein \"Ausschlachten eines Lebendigen\" findet hier also sicher nicht statt- sondern hier kann man sicher aus christlicher Überzeugung nach dem Tode andern beschenken.
Was der \"Hirntod\" betrifft


0
 
 Ester 7. November 2011 
 

@ Hotzenplotz

So wie Sie es formulieren, kommt die ganze Fragwürdigkeit zum Vorschein.
Man soll den anderen so lieben wie sich selbst und wenn man sich selber umbringen lässt damit z.B. ein edle Mensch noch länger lebt mit meinem Herzen, dann liebe ich mich selber nicht.
Im übrigen galt und gilt in Verfolgungszeiten, das es nicht erlaubt ist, sich selber anzuzeigen um so möglichst sicher in den Himmel zu kommen.
Ich denke man kann es drehen und wenden wie man will, es ist problematisch und auch irgendwie makaber, wenn man im Moment des Todes auf den OP Tisch landet.
Ich meine irgendwie auch unchristlich für die Angehörigen.


1
 
 Hotzenplotz 7. November 2011 

Tot oder nicht tot - das ist hier die Frage

@girsberg74

Ok. Dann korrigiere ich mich dahingehend.


@AlbinoL

Es mag ja der Wille des Spenders sein.
Die Frage ist nur, ob es dann ein Toter ist (aber von einem Toten kann man keine Organe mehr entnehmen, da umgehend der Zerfall des Gewebes einsetzt)
oder ob der Spender noch am leben - wenn auch sterbend - ist.

Nur im zweiten Fall kann man sagen, dass er sein Leben für andere hingibt. Dann aber ist die Ausschlachtung des Organspenders Tötung einer noch lebenden Person.

Angenommen ich hätte aus edelsten Gründen die Absicht in blühendem Alter und bei guter Gesundheit meine Organe für einen anderen Menschen zu opfern, also mein Leben für jemand anderen hinzugeben - wäre das nach christlichen Maßstäben ok? Was meinen Sie? Müsste doch dann eigentlich eine Möglichkeit sein, schnell in den Himmel zu kommen. Vielleicht sogar ein christliches Ideal!?!?


1
 
 AlbinoL 7. November 2011 

@hotzenplotz

wenn sich jemand einen Organspendeausweis zulegt erklärt er sich bereit dazu wenn sein Hirntod(irreversibler Bewusstseinsverlust) diagnostiziert wird, seine Organe zu spenden.
Hier gibt es keinen Zweifel das dies nicht der Wille des Spenders ist.


1
 
 Ehrmann 7. November 2011 

IRREVERSIBLES Aussetzen der Hirntätigkeit -

Ja. das bedeutet den Tod - die exakte Bestimmung ist genauer als die über die klinischen Kriterien.ABER: alle Berichte, die ich bisher zur Kenntnis nehmen mußte,HABEN DIESE EXAKTE UND VOLLSTÄNDIGE DIAGNOSTIK NICHT BEINHALTET - \"zu aufwendig!!\" \"zu zeitraubend\" (Vorliegen aller Kriterien durch 6 Stunden!) bis unmöglich! Allein die Entfernung aller Narkosemittel (nach dem jetzt so beliebten kunstlichen Tiefschlaf\"), die wesentliche Hirntodkriterien vortäuschen können, ist eine nahezu unmögliche Vorbedingung zur exakten Hirntoddiagnostik. Deshalb wohl spricht Papst Benedikt eher von Einzelfällen, in denen sie möglich ist.


3
 
 Ester 7. November 2011 
 

Danke Geri für dein Zeugnis.

Ich denke auch der Leib des Menschen ist der Tempel Gottes und eben kein Ersatzteillager,.
irgendwie beobachte ich immer, das selbst fromme Leute, sobald der Tod an die Tür klopft, panisch werden. Mir fällt dann immer das Wort von der Heidenangst ein. (ich will nicht behaupten das ich den Tod begrüßen werde wie Franziskus Sonnengesang singt, das ist ja nicht der Punkt).
Aber es scheint mir irgendwie doublethinkig zu sein, in einer Gesellschaft die den Tod flieht, negiert und nciht wahr haben will , auch gerade die Christen unterscheiden sich da nicht besonders vom Rest der Welt, dann plötzlich geschwollen vom Opfer des Lebens für andere zu reden.
Bekanntlich baut die Gnade auf der Natur auf und da seh ich das die Leute noch nicht mal mehr eigenen Kinder wollen (ist nämlich auch ein Opfer) und deshalb frage ich mich, warum soll ich dann von irgendwem verlangen sein leben für andere zu opfern.
Wer noch nicht mal die Grundrechenarten kann, der wird auch keine Quantenfeldtheori


3
 
 Rolando 7. November 2011 
 

?

Es besteht ein Unterschied ob man sein Leben in einem Akt der Naechstenliebe fuer Jemand hingibt (Bonhoeffer) und den Sterbeprozess in Gottes Hand legt,oder der Sterbevorgang wird durch die Organentnahme abgebrochen,(Ablauf des ganzen Lebens, Gnade der vollk.Liebesreue).


1
 
 Hotzenplotz 7. November 2011 

@Lolek

Nein, der Papst hat den Organspende-Ausweis \"zurückgegeben\", nachdem er Papst geworden war.

Außerdem ist an so alten Organen sowieso niemand ernsthaft interessiert...

Es geht hier vor allem um die Jungen..., die Alten sind nur Alibi.


1
 
  7. November 2011 
 

Lolek

Die Nächstenliebe fordert ausschließlich Jesus Christus ein! Sie haben die Freiheit, diese zu untersagen, auch diese Freiheit ist ein Geschenk des Herrn!


2
 
 Lolek 7. November 2011 
 

Papst Benedikt hat

einen Organspenderausweis - ich auch! Aber mit einem dicken \"NEIN\" versehen. Ich will keine Organe spenden - und auch keine Fremdorgane haben. So einfach ist das. Niemand kann mich dazu verpflichten - und die Nächstenliebe, die aus meiner persönlichen Gottesbeziehung resultiert, kann niemand einfordern.


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 Airam 7. November 2011 

@Hotzenplotz

So sehe ich das auch.
Die Formulierung von B16, \"Vor allem im heutigen Kontext ist es von Nutzen, neuerlich über diese Errungenschaft der Wissenschaft nachzudenken\", sehe ich in dem Kontext, dass er - stärker als vor 11 Jahren bekannt - die Verantwortung der Feststellung, wann der Mensch tod ist, konsequent noch strenger einfordert zu Gunsten des Sterbenden (und sterben dürfens) als zum möglichen Transplantationsnutzen für Dritte...


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 Hotzenplotz 7. November 2011 

@Airam

Genau diese Aussage ist ein Argument GEGEN die Organspende...

Im Zweifel für das Leben!


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 Airam 7. November 2011 

B16 zu JPII

zur entscheidenen Frage, wann der Mensch \"wirklich Tod ist\" schreibt B16 \"quasi\" als @JPII:
\"Es ist daher gut, wenn die erreichten Resultate die Zustimmung der ganzen wissenschaftlichen Gemeinschaft erhalten, um die Erforschung von Lösungen zu begünstigen, die allen Gewissheit vermitteln. In einem Bereich wie diesem darf nicht der geringste Verdacht auf Willkür gegeben sein, und wo noch keine Gewissheit erreicht ist, muss das Prinzip der Vorsicht walten.\"


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 Airam 7. November 2011 

@Geri >>Beitrag 4

\"der Teil meines Mannes, der offensichtlich nicht an den Körper gebunden ist, diesen nicht verlassen konnte, solange der Sterbevorgang nicht abgeschlossen war.\" - eine wunderbare Formulierung!
Und genau darauf hat bereits JPII aufmerksam gemacht, wenn er schreibt: \"Er resultiert aus der Trennung des geistigen Lebensprinzips (oder Seele) von der leiblichen Wirklichkeit der Person. Der in dieser ursprünglichen Bedeutung verstandene Tod der menschlichen Person ist ein Ereignis, das durch keine wissenschaftliche Technik oder empirische Methode unmittelbar identifiziert werden kann.\"


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 Geri 7. November 2011 
 

Ich bitte von persönlichen 4.

da lag nunmehr ein Toter und ich spürte keinen Geist oder Seele mehr im Zimmer.
Ich bin kein Theologe, auch kein Esoteriker oder so was. Das habe ich allerdings erlebt, daß der Teil meines Mannes, der offensichtlich nicht an den Körper gebunden ist, diesen nicht verlassen konnte, solange der Sterbevorgang nicht abgeschlossen war. Daß dieser Geist mit mir kommuniziert hat, habe ich auch erlebt. Ob und welche Schlüsse daraus zu ziehen wären, ist jedem seine Sache.


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 Geri 7. November 2011 
 

Ich bitte von persönlichen 3.

Darauf sank auf dem Monitor der Blutdruck stetig ab, aber von meinem Mann gingen Energiewellen aus, fühlbar wie Freiheitsseligkeit. Das Wort kam mir. Atmung stand still, und die Energie wurde immer stärker fühlbar. Er lag völlig ruhig. Die Kr.schwester der Intensivstation stand neben mir und bestätigte meine Wahrnehmung: \"Ein großer Geist kehrt heim\". Ich fragte sie, wie sie das bestätigen könne? Das sähe sie, war die Antwort. Diese \"Energiewellen\" hielten viell. 5 MIn. an, waren dann plötzlich weg. Ich: \"Er ist weg!\" Die Schwester: \"Ja, er ist weg.\"


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 Geri 7. November 2011 
 

Ich bitte von persönlichen 2.

Die Meßgräte zeigten Blutdruck, Atemgerät lief. Nach einigen Stunden kam plötzlich ein schwerer Druck, Unruhe, die ich nicht aushalten konnte und ging raus. Als innere Stimme rief mich aber mein Mann sehr energisch zurück und verlangte, daß er jetzt gehen wolle. Wörtlich: \"Ein Mensch hat das Recht auf seinen eigenen letzten Atemzug\". Wollte sagen, schaltet das Gerät jetzt ab, sofort. Ich spürte, er könne nicht gehen, solange die Funktionen erhalten blieben. Dann rief ich den verantwortlichen Arzt, erzählte ihm genau das (\"Sie mögen mich für verrückt halten...\"), aber er fand das keineswegs verrückt. Alle Schläuche wurden jetzt entfernt. (Fortsetzung)


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 Geri 7. November 2011 
 

Ich bitte von persönlichen

Beschimpfungen mal abzusehen, wenn ich jetzt mein Erlebnis bei Tode meines Mannes beschreibe. Als ich ins Krankenhaus kam, war er nach einer Notoperation Darmverschluß an den üblichen Maschinen angeschlossen, wurde beatmet. Es war zeitgleich an einer älteren Fußamputation Wundbrand eingetreten. Mein Mann wachte aus der Narkose nicht auf. Der Chirurg sagte, er müsse das Bein weiter amputieren, also noch eine OP. Mann war aber 85 Jahre und die Familie beschloß, keine weitere OP. Ich saß am Krankenbett und spürte sehr deutlich den Geist (oer die Seele) meines Mannes, wie schon auf der Autofahrt zum Krhs. (Fortsetzung)


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  7. November 2011 
 

@Ester

Informieren Sie sich einmal darüber, was Mord ist!! Jemand, der einen Spenderausweis hat und der hirntod ist, den kann man wohl schlecht ermorden!


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 AlbinoL 7. November 2011 

@Josephus/Siri

Natürlich ist Aussage der beiden Päpste eindeutig.
Manche hier scheinen das aber nicht zur kenntnis nehmen zu wollen. aus welchen Gründen auch immer. Das eigene Leben zu opfern um viele andere Leben zu retten ist auch eine der christlichen Grundbotschaften wenn man so will.
@ girsberg74
aha die Augenhornhaut also...man dreht sich die Realität und das offensichtliche eben immer so hin wie man will bzw wie es einem ins Weltbild passt....


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 Josephus 7. November 2011 
 

Beide päpstlichen Ansprachen

lassen das Hirntodkriterium bei strenger Anwendung als legitime Form der Todesbestimmung gelten! Es ist wichtig, diese Offenheit der kirchlichen Lehre zu kennen, auch wenn dies jemand persönlich anders sieht und vielleicht das Hirntodkriterium ablehnt.


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 Siri 7. November 2011 
 

Die Entnahme lebenswichtiger Organe tötet immer

- es sei denn der Mensch ist schon tot. Wenn Papst Benedikt also die Entnahme lebenswichtiger Organe gutheißt, dann folgt er dem Hirntodkonzept.

Denn ansonsten würde er sich widersprechen: Lebenswichtige Organe vor dem Tod zu entnehmen ist nicht zulässig, darauf weist er ja auch ausdrücklich hin.


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 livingwater 7. November 2011 
 

Entnahme lebenswichtiger Organe tötet immer

Fakt ist, daß man tote Organe nicht verpflanzen kann. Die würden ja beim Empfänger nicht mehr anwachsen (da tot) und würden diesen auch noch mit tödlichem Leichengift überschwemmen. Geht also nicht, auch wenn das manche gerne so sehen möchten.
Nur lebende Organe kann man verpflanzen und damit Organe leben, muß auch der sog. Spender leben in dem Moment, wo man ihm die Organe entnimmt. Das ist mittlerweile auch wissenschaftlich unumstritten, die sog. Hirntoddefinition (zurückgehend auf eine Ad-Hoc-Kommission in Harvard) ist längst wissenschaftlich überholt. Wäre das Gehirn eines Hirntoten wirklich tot, hätte der Hirntote immerhin einige Prozent seiner Körpermasse an toten Zellen im Körper, was beim Spender den gleichen Effekt hätte wie oben schon beschrieben: Der Spender würde sehr bald am Leichengift sterben. Interessanterweise passiert das aber nicht, ja es gibt sog. Hirntote, die noch mehrere Monate lang ein Kind ausgetragen haben und gesund geboren haben.


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  7. November 2011 
 

@AlbinoL

Der Papst hat keinen derartigen Ausweis, auch wenn er ihn als Erzbischof mal hatte. Nur sind die Zeit und die Erkenntnisse einmal vorangeschritten.

Und selbst wenn er einen hätte, würde das nicht das geringste am Problem ändern.


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 Siri 7. November 2011 
 

Papst Benedikt spricht vom Hirntod

Benedikt spricht durchaus vom Hirntod, denn er würdigt die Spende von \"lebenswichtigen\" Organen. Diese können nur im Fall des Hirntods gespendet werden.

Hier die entsprechenden Passagen:

\"Das Problem der Verfügbarkeit von lebenswichtigen Organen für die Transplantation ist jedoch leider nicht theoretisch, sondern auf dramatische Weise praktisch (...)

Es ist jedoch nützlich daran zu erinnern, dass die einzelnen lebenswichtigen Organe nur ‚ex cadavere‘ entnommen werden dürfen (...)

In diesen Fällen muss jedoch als Hauptkriterium immer die Achtung für das Leben des Spenders gelten, da die Entnahme von [lebenswichtigen] Organen nur angesichts des wirklichen Todes erlaubt ist (vgl. Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 476). Der Akt der Liebe, der durch die Gabe der eigenen lebenswichtigen Organe ausgedrückt wird, bleibt ein echtes Zeugnis der Nächstenliebe, die über den Tod hinaus zu sehen weiß, weil das Leben immer siegt.\"


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 AlbinoL 7. November 2011 

Papst Benedikt

hat einen Organspenderausweis...


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 Airam 7. November 2011 

@Ester

Sie bringen es auf den Punkt!

JPII hat 2000 das damalige medizinische Verfahren zur Feststellung des Hirntodes, sofern es exakt angewendet wird, als ausreichendes Kriterium anerkannt, den \"echten\" Tod des Menschen zweifelsfrei anzunehmen.
B16 geht hierauf in seiner obigen Ansprache NICHT näher ein. Vielleicht hat der deutsche Übersetzer des Artikels einen Hinweis, inwieweit Kardinal Ratzinger oder gar Benedikt XVI. sich diesem Thema \"konkreter\" angenommen haben...


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 Bastet 7. November 2011 

@ Esther
Berechtigte Frage. Ist der Spender \"nur\" hirntot, wird er bei lebendigen Leib ausgeschlachtet. Ist er tot, sind die Organe unbrauchbar. Was nun?


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 Ester 7. November 2011 
 

Also, kann das mal wer zusammenfassen?

Ich habe nämlich zum ersten Mal das Gefühl, das sich um das Grundproblem herumgedrückt wird.
Diese lautet \"ist der nun echt tot, der Organspender oder nicht?\"
Ist er echt tot ist es nur makaber aber wohl sinnvoll mit der Organspende.
Ist er nicht tot, ist es Mord.


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