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Frankreich: Bistum muss jede Spur von Taufe aus Akten löschen

28. Oktober 2011 in Aktuelles, 14 Lesermeinungen
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Zur Begründung führte das Gericht an, bei der Taufe handele es sich um ein privates Ereignis, und solche persönlichen Informationen dürften nicht in öffentlich zugänglichen Unterlagen enthalten sein.


Paris (kath.net/KNA) Eine französische Diözese ist von einem Gericht dazu verurteilt worden, jede Erwähnung der Taufe eines Klägers aus den Registern zu streichen. Dies könne etwa dadurch geschehen, dass die Eintragung im Taufregister durch nicht löschbare schwarze Tinte übermalt werde, zitierte die französische katholische Tageszeitung «La Croix» am Donnerstag aus dem Urteil Zur Begründung führte das Gericht an, bei der Taufe handele es sich um ein privates Ereignis, und solche persönlichen Informationen dürften nicht in öffentlich zugänglichen Unterlagen enthalten sein. Anderenfalls verstoße das Bistum gegen das Recht auf Privatleben.


Die Richter gaben laut «La Croix» dem Bistum 30 Tage Zeit, um das Urteil auszuführen. Die verurteilte Diözese Coutances in Nordfrankreich kündigte an, in Berufung zu gehen. Bis dahin muss sie das Urteil nicht umsetzen. Ein Kirchenrechtler des Bistums sagte, das Urteil widerspreche der bisherigen Rechtsprechung. Sollte es Schule machen, könnten Pfarreien in ganz Frankreich betroffen sein.

(C) 2011 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 martin_s 1. November 2011 
 

Zu eng gesehen

@Hannah: Ich weiß, das Argument ist abgedroschen, aber leider nicht falsch: Damals waren 97% der Einwohner, die den Diktator gewählt haben Christen (3% oder so waren Juden). Danach waren es dann 99,9% Christen.

Zum Thema: Wieviele Christen es in Frankreich gibt, kann man immernoch durch Befragungen in Erfahrung bringen, ist doch kein Problem. Problematisch ist in Augen des Gerichtes nur, dass die Religionszugehörigkeit mit dem Namen der Person in Verbindung gebracht werden kann. Auf Wunsch des Betroffenen kann er jetzt bei Bedarf seinen Taufeintrag bei der Kirche streichen lassen.


0
 
 Bene16 30. Oktober 2011 
 

@Hannah

In diesem Fall verlangt ein Kläger, dass sein Name aus dem Taufregister der KIRCHE gelöscht wird.

Der französische Staat kümmert sich ohnehin nicht um die Religionszugehörigkeit der Bürger.


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 Hannah 30. Oktober 2011 
 

Nun ja wenn die Taufe in staatlichen Akten nicht mehr angegeben werden darf,

dann hat das zur Folge, dass statistisch festgestellt werden kann, dass es keine Christen mehr in Frankreich gäbe. Damit würden alle Freiheiten der kath. Kirche im Staat beschnitten werden können.
Da behauptet werden kann, es brauche keine Feiertage, weil es keine Christen gäbe.
Alle christlich ethischen Werte würden dann gestrichen und die Würde des Menschen wird in der Diktatur nur aufr den Diktator begrenzt werden.
Das hatten wir eigentlich schon in Frankreich und in Deutschland und Österreich. Lernen die Richter nichts aus der Geschichte????


0
 
 Bene16 28. Oktober 2011 
 

Geht das auch?

Meine Eltern haben mich unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem völlig privaten Akt gezeugt und zur Welt gebracht. Mein Einverständnis haben sie nicht eingeholt. Um vor dem Staat nicht weiter existieren zu müssen, bestehe ich darauf, dass die standesamtliche Registrierung meiner Geburt gelöscht wird.
Ob es mich gibt oder nicht, ist schließlich meine Privatsache…


1
 
 Dominik Pallenberg 28. Oktober 2011 

Was geht denn

den französischen Staat das kirchliche Registerwesen an? Seit 1905 sind Staat und Kirche in Frankreich strikt getrennt.

Die spinnen, die Gallier!


1
 
 Incomódo 28. Oktober 2011 

@Smaragdos

„dagegen wird sich die Kirche energisch wehren, der Papst an ihrer Spitze.“
Nein, W I R müssen uns wehren, warum denn immer alles von oben erwarten? Auch ich halte die Entscheidung für dumm und gefährlich. Und wir sollten nicht auf den Ausgang der Berufung warten mit der Suche nach überzeugenden Argumenten G E G E ein solches Urteil.


1
 
 Ehrmann 28. Oktober 2011 

Öffentlich zugänglich?

Meines Wissens ist das Taufregister bei uns (Ö) nicht \"öffentlich zugänglich\" - bei Bedarf(z.B.Eheschließung) muß der zuständige Pfarrer (nicht öffentlich!) um Auskunft (und Eintrag der Eheschließung) gebeten werden. Erübrigte sich in diesem Fall nicht die verlangte Löschung? Bei Beobachtung der Geheimhaltung kirchlicher - wie auch staatlicher - Dokumente mit Auskunftpflicht nut für einen kleinen, eng unschriebenen Kreis?


1
 
 Jose 28. Oktober 2011 
 

Wie

ist denn das zu bewerten?Werden auch keine kirchlichen Trauungen mehr dokumentiert?
Welch ein Verlust an kirchlicher Dokumentationskultur.
Und wie steht es mit der freien Entscheidung gläubiger Menschen aus, die ihre \"Vita\" gerne den kirchlichen Archiven anvertrauen? Letztendlich wirkt diese Maßnahme derart antiquiert und hölzern und bevormundend, dass man sich fragen muss,ob den Behörden die Facebook-Generation noch gar nicht aufgefallen ist,wo Individuen ganz eigenmächtig und unbehelligt ausschließlich Privates öffentlich zugänglich machen.
Hier werden die Bemühungen,den Laizismus auf die Spitze zu treiben,zum albernen Possenspiel.


2
 
 Smaragdos 28. Oktober 2011 
 

Die Taufe ein privates Ereignis?

\"Zur Begründung führte das Gericht an, bei der Taufe handele es sich um ein privates Ereignis, und solche persönlichen Informationen dürften nicht in öffentlich zugänglichen Unterlagen enthalten sein.\"

Seit wann oder warum ist die Taufe (mit ihren Taufpaten) ein privates Ereignis? Nur weil sie nicht vom Staat kontrolliert wird? Ist das die Definition von privat? Also alles, was die Kirche tut, ist privat? Das hätten die wohl gerne, doch dagegen wird sich die Kirche energisch wehren, der Papst an ihrer Spitze. Die Kirche ist zwar vom Staat getrennt, doch genauso öffentlich wie er selbst. Und diese öffentliche Stellung der Kirche werden wir uns nicht nehmen lassen.


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 1Petr3-15 28. Oktober 2011 
 

Trennung zwischen Kirche und Staat

... da sieht man, was die Folge ist, wenn Staat und Kirche derart getrennt sind. Da lobe ich mir die Trennung von Kirche und Staat in Deutschland, die als Kooperation funktioniert.


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 hkspiss 28. Oktober 2011 
 

Wucherstaat

Der Staat wuchert in allen seinen Formen, jeder Ausleger verbreitet sich wie ein Myzel in Bereiche, die ihn nichs angehen. Demokratien dieser Art sind ihre Bezeichnung nicht mehr wert.


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 st.michael 28. Oktober 2011 
 

Widerwärtige Heuchelei !

Hätte der Betreffende den Islam \"beleidigt\" oder die Steuern hinterzogen oder wäre er zu schnell gefahren und hätte sich gegen ein kleines Völkchen oberhalb Ägyptens gewandt, seine Daten wären so öffentlich, wie sie nur iregndwie sein könnten.
Aber beim Christentum, das hat ja in Frankreich Tradition, seit der Nationalen Katastrophe der frz.Revolution, wird mit falschen Maßen gemessen.
Abscheulich und infam, das ist Steinzeit !


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 dalet 28. Oktober 2011 

Seltsame Blüten

Die Rechtsstaatlichkeit trägt mittlerweile seltsame, ja befremdliche Blüten. Den Bistümern ist zu raten, wenn die Berufung verworfen wird, die Taufbücher in den Vatikanischen Archiven einzulagern. Jetzt wäre Gelegenheit, den notwendigen Rahmen dafür abzustecken.


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 Theobald 28. Oktober 2011 
 

sollte sich der Kläger in -zig Jahren wieder bekehren und die Kirche eintreten wollen...was dann?
Ein Nachweis seiner Taufe existiert dann nicht mehr und eine nochmalige Taufe ist per se ausgeschlossen...

Ich hoffe mal, dass zumindest ein paar kluge Historiker auch gegen dieses Urteil Sturm laufen. Immerhin stützt sich dieser Berufsstand gern auf alte Kirchenunterlagen.


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