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Kirchenrechtler Müller: Aufruf zum Ungehorsam erfüllt Straftatbestand

14. September 2011 in Österreich, 14 Lesermeinungen
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Der Aufruf der österreichischen „Pfarrerinitiative“ verstößt gegen Canon 1373, erklärt der Wiener Kirchenrechtsexperte im ORF-Radio


Wien (kath.net) Der Wiener Kirchenrechtler Ludger Müller sieht im „Aufruf zum Ungehorsam“ der österreichischen „Pfarrerinitiative“ einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung der Kirche. „Die Überschrift ist auf jeden Fall anstößig. Sie würde für sich genommen schon einen Straftatbestand erfüllen, nämlich den Straftatbestand des Canon 1373, der Aufforderung zum Ungehorsam.


Dieses Delikt ist bedroht mit einer 'gerechten Strafe', wobei als Maß das Interdikt genannt wird. Das Interdikt ist sozusagen eine kleine Exkommunikation, also der Ausschluss von den Sakramenten.“ Das sagte Ludger Müller, Professor für Kanonisches Recht (Kirchenrecht) an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Wien, in der Sendung „Religion aktuell“ im ORF-Radio Ö1 am 8. September.

Canon 1373 des "Codex Iuris Canonici", des Gesetzbuchs der römisch-katholischen Kirche, lautet: „Wer öffentlich wegen irgendeiner Maßnahme der kirchlichen Gewalt oder eines kirchlichen Amtes Streit der Untergebenen oder Haß gegen den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius hervorruft oder die Untergebenen zum Ungehorsam gegen diese auffordert, soll mit dem Interdikt oder anderen gerechten Strafen belegt werden.“

Auch inhaltlich sei der Aufruf untragbar, weil er klare Aufforderungen zum Gesetzesverstoß enthalte. Müller sieht Handlungsbedarf von Seiten der Bischöfe. Als ersten Schritt müssten die betroffenen Pfarrer schriftlich ermahnt werden.



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