Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  2. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  3. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  4. ALfA begrüßt den Rücktritt Jens Spahns
  5. Die US-Bischöfe fördern die natürliche Familienplanung
  6. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  7. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  8. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  9. Gottes Wirken vollzieht sich im Verborgenen
  10. Vatikan dementiert Berichte über Ende des Rupnik-Verfahrens
  11. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  12. Deutsches Auswärtiges Amt verzichtet auf Genderschreibweise
  13. 'Weihnachten im Juli': Der Gedenktag der Heiligen Drei Könige
  14. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  15. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende

Kirchenrechtler Müller: Aufruf zum Ungehorsam erfüllt Straftatbestand

14. September 2011 in Österreich, 14 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Aufruf der österreichischen „Pfarrerinitiative“ verstößt gegen Canon 1373, erklärt der Wiener Kirchenrechtsexperte im ORF-Radio


Wien (kath.net) Der Wiener Kirchenrechtler Ludger Müller sieht im „Aufruf zum Ungehorsam“ der österreichischen „Pfarrerinitiative“ einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung der Kirche. „Die Überschrift ist auf jeden Fall anstößig. Sie würde für sich genommen schon einen Straftatbestand erfüllen, nämlich den Straftatbestand des Canon 1373, der Aufforderung zum Ungehorsam.


Dieses Delikt ist bedroht mit einer 'gerechten Strafe', wobei als Maß das Interdikt genannt wird. Das Interdikt ist sozusagen eine kleine Exkommunikation, also der Ausschluss von den Sakramenten.“ Das sagte Ludger Müller, Professor für Kanonisches Recht (Kirchenrecht) an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Wien, in der Sendung „Religion aktuell“ im ORF-Radio Ö1 am 8. September.

Canon 1373 des "Codex Iuris Canonici", des Gesetzbuchs der römisch-katholischen Kirche, lautet: „Wer öffentlich wegen irgendeiner Maßnahme der kirchlichen Gewalt oder eines kirchlichen Amtes Streit der Untergebenen oder Haß gegen den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius hervorruft oder die Untergebenen zum Ungehorsam gegen diese auffordert, soll mit dem Interdikt oder anderen gerechten Strafen belegt werden.“

Auch inhaltlich sei der Aufruf untragbar, weil er klare Aufforderungen zum Gesetzesverstoß enthalte. Müller sieht Handlungsbedarf von Seiten der Bischöfe. Als ersten Schritt müssten die betroffenen Pfarrer schriftlich ermahnt werden.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  2. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  3. Wehrt und vernetzt Euch!
  4. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  5. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  6. "Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"
  7. Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat
  8. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern
  9. Der Reformdruck auf die Synode wächst
  10. Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  3. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  4. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  5. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  6. ALfA begrüßt den Rücktritt Jens Spahns
  7. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  8. DANKE JUSTIN! - Kanadischer Sänger bringt Stadion während WM-Finale mit „Halleluja“ zum Schweigen!
  9. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  10. Nach dem WM-Krimi um 3. Platz - England- und Frankreich-Stars vereint im Gebet
  11. Kardinal Burke: ‚Die Synodalität muss gestoppt werden‘
  12. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  13. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  14. Neue Verhöre im Fall Emanuela Orlandi
  15. Krebs und Paradies – Das Leben des 17-jährigen David Buggi

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz