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Die UNO ermöglicht dem Iran Mitarbeit bei Frauenrechtskommission

7. März 2011 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen
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IGFM: Das ist ein „Schlag ins Gesicht der iranischen Frauenrechtsbewegung!“ – Die Scharia begünstige Gewalt gegen Frauen – „Ehren“-Morde durch Väter sind praktisch straffrei


Frankfurt am Main (kath.net/pm) Anlässlich des „Internationalen Tages für die Rechte der Frau“ macht die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) auf die katastrophale Situation der Frauen in der Islamischen Republik Iran aufmerksam. Frauen seien durch die Gesetzgebung eklatant benachteiligt. Darüber hinaus begünstige und rechtfertige das im Iran geltende islamische Recht, die Scharia, Gewalt gegen Frauen. Die IGFM weist darauf hin, dass nach iranischem Recht auch „Ehren“-Morde durch Väter de facto straffrei seien. Die IGFM bezeichnete die Mitgliedschaft der Islamischen Republik Irans in der UN-Frauenrechtskommission als ein Schlag ins Gesicht der iranischen Frauenrechtsbewegung.

Bereits am 28. April 2010 erhielt der Iran einen Sitz in der UN-Frauenrechtskommission - trotz systematischer Missachtung von Frauenrechten und massiver Verfolgung von Frauenrechtlerinnen. Zum Ende ihrer 55. Sitzung am 4. März 2011 schieden viele Mitgliedsländer aus der Kommission aus und machten Platz für die neuen Mitglieder. Darunter auch für den Iran. Verantwortlich für die Wahl der Islamischen Republik in die UN-Frauenrechtskommission war der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC), dem auch Deutschland angehört. Die IGFM bezeichnete die Mitgliedschaft Irans in der UN-Frauenrechtskommission als Skandal. Es sei nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet der Iran zu einem Wächter der Frauenrechte gemacht wurde.

Fünf Jahre Haft wegen fehlendem Kopftuch

Trotz massiver Repressalien, Einschüchterungen und Verhaftungen gäbe es im Iran aber noch immer eine Frauenrechtsbewegung, zu der auch einige männliche Aktivisten gehörten, so die IGFM. Die Islamische Republik sei aber in den vergangenen Jahren immer härter gegen die Frauenrechtsbewegung vorgegangen. Ein markantes Beispiel dafür ist die Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh, eine der exponiertesten Frauenrechtlerinnen des Iran. Neben anderen Strafen, muss sie fünf Jahre Haft verbüßen – wegen "Verstoßes gegen die islamischen Kleidervorschriften“. Sie hatte in einer im Iran nie gezeigten Videobotschaft kein Kopftuch getragen.


Frauen sind durch die im Iran angewandte Scharia in fast allen Rechtsbereichen stark benachteiligt. Nach Angaben der IGFM verstoßen eine Reihe von Gesetzen der Islamischen Republik erheblich gegen völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge, so z.B. die Nichtzulassung von Frauen zu verschiedenen Berufen wie dem Richteramt, die Benachteiligungen beim Zeugenrecht, beim Ehe- und Scheidungsrecht, beim Sorgerecht und anderen mehr. Auch beim sogenannten „Vergeltungsrecht“: Leben und Gesundheit von Frauen haben nur den halben Wert von dem eines Mannes.

"Recht" auf sexuellen Gehorsam der Ehefrau

Die IGFM kritisiert, dass im Iran nach dem islamischen Recht Ehemänner "das Recht" hätten, ihre Frauen auch mit Gewalt zum sexuellen Gehorsam zu zwingen. Nach dieser "Rechts"-Logik könne es Vergewaltigungen in der Ehe "nicht geben". Auch häusliche Gewalt wird im Iran mit Verweis auf den Koran und islamische Überlieferungen gerechtfertigt. Der Ehemann dürfe seine Frau schlagen - wenn er "Ungehorsam fürchte". Nach islamischem Recht stellen Schläge oder sexuelle Gewalt durch den Ehemann für die Frau auch keinen Scheidungsgrund dar. Gleichzeitig können muslimische Ehemänner jederzeit ihre Ehefrauen verstoßen. Kommt es zum Rechtsstreit, so gilt - mit Verweis auf das islamische Recht - die Aussage einer Frau vor Gericht nur halb soviel wie die eines Mannes. In manchen Fällen wird die Aussage einer Frau überhaupt nicht zugelassen.

Sexuelle Gewalt durch Islamische Revolutionswächter und Beamte

Nach Informationen der IGFM werden Frauen in iranischen Gefängnissen häufig sexuell belästigt, erniedrigt und in manchen Fällen auch vergewaltigt. In einigen Fällen schlossen iranische Geistliche sogar "Zeitehen" zwischen den Pasdaran - sogenannten "Wächtern der Islamischen Revolution" - und weiblichen Gefangenen - gegen den ausdrücklichen Willen der Frauen. Auf diese Weise konnten Revolutionswächter "legal" die Gefangene vor ihrer Hinrichtung vergewaltigen. Die iranischen Behörden bestreiten, dass es in der Islamischen Republik Vergewaltigungen in der Haft gibt - obwohl selbst einige hohe iranische Politiker dies bestätigten.

De facto Freibrief für "Ehrenmorde"

Das iranische Strafrecht schreibt in Art. 220 vor, dass ein Vater oder Großvater väterlicherseits nicht hingerichtet werden darf, wenn er die eigenen Nachkommen tötet. Dem Mörder droht höchstens ein "Blutgeld", wenn es von den Erben des Opfers gefordert werden sollte. Prozesse dieser Art werden oft durch Selbstanzeigen eröffnet. Sind alle der Beteiligten Familienangehörige, fordert niemand "Blutgeld" und der Täter gilt ganz offiziell als straffrei. Bei "Ehrenmorden" dieser Art wird von Seiten der Behörden in der Regel gar kein Prozess eingeleitet. Das "Blutgeld" für eine Frau ist ohnehin nur halb so hoch wie das für einen Mann.

Iranische Frauenrechtsbewegung

Nach Angaben der IGFM wurden und werden im Iran Frauen und Männer, die sich für eine rechtliche Gleichstellung der Frau einsetzen, verfolgt. Viele von ihnen wurden ohne offizielle Anklage inhaftiert oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Andere wurden erst nach Zahlung ruinöser Kautionen aus dem Gefängnis entlassen. Mehrere wurden misshandelt und gefoltert.

Im August 2006 gründeten Frauen und Männer im Iran die Bürgerrechtsbewegung "Eine Million Unterschriften Kampagne für Frauenrechte", eine Initiative für die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen im Iran. Die Idee dieser Kampagne entstand nach der gewalttätigen Niederschlagung eines Protestes für mehr Gleichberechtigung in Teheran am 12. Juni 2006. Eine Petition mit einer Million Unterschriften iranischer Bürger soll dem Gesetzgeber vorgelegt und dieser zur Änderung der Gesetze aufgefordert werden. Die Organisatoren wollen das Anliegen der Frauen in die Gesellschaft tragen und den Gedanken der Gleichberechtigung im öffentlichen Bewusstsein verankern.

Der "Führer" der Islamischen Republik Iran, Ayatollah Ali Khamenei, und die iranische Regierung lehnen eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern und jede rechtliche Änderungen in diese Richtung rigoros ab. Einige Mitglieder des Parlamentes und religiöse Führungspersönlichkeiten haben hingegen die Petition unterschrieben und regten Diskussionen über die Notwendigkeit einer Reform der Gesetze für Frauen an.



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Lesermeinungen

 elisarichter 15. März 2011 
 

Steinigungen

Im Iran gehen Steinigungen einfach weiter und keiner tut was
http://bit.ly/fkK4dl
Wir können alle etwas dagegen tun. Schreibt den Politikern und bittet sie etwas dagegen zu tun: http://bit.ly/fzzjIf

bit.ly/fkK4dl


0
 
 user2010 8. März 2011 
 

@ Meryem Tilki

Warum verteidigen Sie das iranische Regime? Bitte sehen sie sich meinen Link an, den ich weiter unten gepostet habe. Desweiteren können Sie sich auch auf der eigens für Nasrin Sotoudeh eingerichten Facebook Seite informieren. Frau Nasrin Sotoudeh wurde allein wegen nichttragens des Hejab zu FÜNF Jahren Haft verurteilt , und zwar in einem Gerichtsverfahren in dem die verhörenden Personen das Urteil schon vorher gefällt haben und der Richter überhaupt keinen Einfluß hatte. Rechtsanwälte hatten auch nichts zu sagen!! Hören Sie bitte auf falsche Informationen weiterzugeben!. Hier sind weitere Links für alle, die sich wirklich für Nasrin Sotoudeh und die Frauenbewegung im Iran interessieren:

http://www.facebook.com/NasrinSotoudeh

http://www.we-change.org/english/

http://www.feministschool.com/english/

http://www.iranhumanrights.org/

http://www.change.org/petitions/free-nasrin-sotoudeh-human-rights-defence-lawyer-in-prison-in-iran?nonprofit=safe_world_for_women#?opt_new=t&opt_fb=f

Mit freundlichen Grüßen,
user2010


0
 
 DerNeue 8. März 2011 
 

@Meryem Tilki

So ist es, \"einfach mal googlen\"! Siehe hier: http://www.iranian-americans.com/2009/05/1091.html und hier: http://www.liga-iran.de/Amnesty%20Vortrag.htm usw.

Aber vielleicht kennen ja nur Sie und www.irananders.de die Wahrheit. In dem Fall wäre die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) sicher dankbar für eine Aufklärung über die wahren Rechtsverhältnisse im Iran und würde dann sicher die \"Auszüge aus den Strafgesetzen der Islamischen Republik Iran\" (www.igfm.de/Auszuege-aus-den-Strafgesetzen-der-Islamischen-Republik-Iran.593.0.html) berichtigen. Dort wird Artikel 220 mit besagtem Inhalt aufgeführt. Persönlich kann ich mich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass irananders.de eine vom Iran unterstüzte Propagandageschichte ist. Daher halte ich die von mir bisher genannten Quellen und insbesondere die IGFM für glaubwürdiger.


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 Meryem Tilki 8. März 2011 
 

Einfach mal googeln

Das iranische Strafrecht wurde 1996 zuletzt reformiert. Es hat seit der Revolution schon vorläufigen Charakter und muss deshalb jedes Jahr vom Parlament bestätigt werden. Das liegt an Uneinigkeit zwischen Parlament und Wächterrat. So hat z.B. das Parlament beschlossen, die Steinigung aus dem Gesetz herauszunehmen, hat aber dafür die Todesstrafe für Apostasie einführen wollen, was der Wächterrat blockiert hat. Einfach mal nach \"Iran Penal Code\" googeln und man findet mehrere Ausgaben davon und keine einzige enthält den §220. Und zu Satoudeh ist auch reichlich zu finden, http://tinyurl.com/4k3e4bs. Strafe für ein Foto ohne Kopftuch wurde auch schon im Fall Ashtiani fälschlich unterstellt, wobei das Foto in diesem Fall gar nicht von ihr war. http://tinyurl.com/6y8e83c.
Also, man bleibe doch bei der Wahrheit und kritisiere allenfalls die wirklichen Mängel in Iran und falle nicht auf solchen Lügenkleinkram rein.
http://tinyurl.com/68jzgmr


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 user2010 8. März 2011 
 

@alle - Details zu Nasrin Sotoudeh - in englischer Sprache -

http://www.asafeworldforwomen.org/prisoners-and-injustice/nasrin-sotoudeh/upates/460-nasrin-sotoudeh-updates.html

www.asafeworldforwomen.org/prisoners-and-injustice/nasrin-sotoudeh/upates/460-nasrin-sotoudeh-updates.html


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 Meryem Tilki 7. März 2011 
 

Unsinn

Mit Verlaub, dieser Beitrag ist absoluter Unsinn. Man kann Iran kritisieren, aber bitte bei der Wahrheit bleiben. Es ist eine Lüge, dass \"Ehrenmorde\" zugelassen seien, es ist eine Lüge, dass es langjährige Gefängnisstrafen wegen fehlenden Kopftuches gibt, schon erst recht, wenn es sich um Bilder aus dem Ausland handelt. Dann müsste Frau Ebadi schon lange hinter Gittern sitzen und auch Frau Sotoudeh ist deshalb nicht verurteilt worden. Den genannten Artikel 220 zum \"Ehrenmord\" gibt es im iranischen Strafrecht gar nicht! Zur Ehescheidung reicht auch für Frauen schon eine starke Abwehr gegen den Ehemann und eine Eheschließung, auch bei einer Zeitehe ohne Zustimmung der Frau ist schlicht unmöglich.
Zu erwähnen noch, dass der Anteil von Frauen unter Studierenden bei 65% liegt und der der Professorinnen bei 20% was hier erstmal zu toppen wäre.


0
 
 siebenstern 7. März 2011 
 

Was anderes erwartet?

Die Uno ist nicht unfehlbar und ein Verein von Gutwilligen. Eher das gegenteil und von NGOs
gesteuert. NGO übersetze ich mit NEAR GOVERNMENT ORGANISATION. Von dort haben wir nichts Gutes zu erwarten.


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