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Personalordinariat für ehemalige Anglikaner steht kurz vor Gründung

7. Jänner 2011 in Aktuelles, 17 Lesermeinungen
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Konvertierter Bischof von Fulham, John Broadhurst, bestätigt die katholische Priesterweihe von ihm und zwei weiteren ehemaligen anglikanischen Bischöfen am 15. Jänner - Größtes Problem für neues Ordinariat bleiben Finanzierungsfragen


London (kath.net/KAP) Das weltweit erste Personalordinariat für übertrittswillige anglikanische Gläubige steht offenbar kurz vor der Errichtung. Dies ließ im Gespräch mit "Kathpress" der englische ehemalige anglikanische Bischof von Fulham, John Broadhurst, der federführend bei der Einrichtung tätig ist, durchblicken. Ein solches Ordinariat bildet die durch die päpstliche Konstitution "Anglicanorum coetibus" geschaffene neue Rechtsform innerhalb der Katholischen Kirche, in der es anglikanischen Gläubigen, Priestern und Bischöfen ermöglicht wird, in volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche zu treten und zugleich eigene Traditionen zu bewahren.

Über das genaue Datum der Errichtung schwieg sich Broadhurst aus. Er bestätigte jedoch den Termin seiner Weihe zum katholischen Priester am 15. Jänner. Gemeinsam mit ihm würden auch der frühere Bischof von Richborough, Keith Newton, und der ehemalige Bischof von Ebbsfleet, Andrew Burnham, die Weihe empfangen. Weitere Weihen seien für die darauf folgende Woche vorgesehen. Dies ist jedoch laut "Anglicanorum coetibus" nur möglich, wenn zuvor ein entsprechendes Ordinariat errichtet wurde. Unterstützt wird Broadhurst u.a. durch drei eigens von der katholischen Bischofskonferenz in England abgestellten Bischöfen.


Offiziell errichtet werden die Ordinariate durch die Glaubenskongregation. Der jeweilige Vorsitzende (Ordinarius), der zugleich Mitglied der jeweiligen nationalen katholischen Bischofskonferenz wird, wird vom Papst ernannt. Im Gespräch für den Vorsitz ist neben Broadhurst auch Keith Newton. Zu den Spekulationen räumte Broadhurst ein, dass er sich selbst nicht aktiv um diese Position bemühe und er es auch für ein zukunftsträchtigeres Zeichen erachte, wenn ein Jüngerer - er selbst ist 72 - den Vorsitz übernehmen würde. Dass die beiden Männer verheiratet sind, soll bei der Ernennung zum Ordinarius keine Rolle spielen; allerdings können sie nicht mehr als Bischöfe tätig sein, als Ordinarius haben sie aber laut Konstitution die volle "jurisdiktionelle Autorität".

Finanzierung bleibt großes Problem

Broadhurst berichtete gegenüber "Kathpress" weiters von großen Problemen, die die Errichtung des Personalordinariats auch in ganz praktischen Fragen wie etwa der Finanzierung mit sich bringe. Gerade für jüngere übertrittswillige Priester werde dieser Schritt dadurch nahezu verunmöglicht, dass sie damit mit einem Schlag ihr bisheriges, von der anglikanischen Kirche bezahltes Einkommen, ihre Pensionsansprüche sowie ihre Dienstwohnung verlieren würden.

"Stellen Sie sich einen Priester mit drei kleinen Kindern vor - er steht vor dem nichts. Da wird er sich einen solchen Schritt gut überlegen", so Broadhurst. Mit den kolportierten rund 290.000 Euro Starthilfe durch die katholische Kirche von England zur Errichtung des Ordinariats werde man vermutlich nicht weit kommen, so Broadhurst. Er selbst wird voraussichtlich in den nächsten Monaten sein ebenfalls von der "Church of England" zur Verfügung gestelltes Haus im Londoner Norden verlassen müssen.

Eine "psychologische Herausforderung" würde ein Übertritt jedoch auch im Blick auf den jeweiligen persönlichen Glaubensweg bedeuten: "Es ist nicht leicht, eine Gemeinschaft zu verlassen, wenn man in dieser groß geworden ist, getauft wurde, in ihr geheiratet hat und nun plötzlich wechselt." Dennoch rechnet er mit hunderten Konversionen in den kommenden Wochen und Monaten. Besonders groß wird laut Broadhurst der Übertrittswille bei den Mitgliedern der konservativen anglikanischen Bewegung "Forward in faith" sein, die allein in England rund 1.000 Priester und 8.000 Laien zählt und der er bis November vorstand.

Zu den zentralen Positionen Broadhursts' und der Bewegung "Forward in faith" gehört die Kritik am Kurs der anglikanischen Kirche wegen der Weihe von Frauen zu Priesterinnen sowie der Zulassung praktizierender Homosexueller zum Priester- und Bischofsamt.

Für Aufsehen sorgte zuletzt die Konversion der drei Bischöfe Broadhurst, Newton und Burnham am Neujahrstag in der Londoner Westminster-Kathedrale zum Katholizismus, kath.net hatte berichtet. Mit ihnen wechselten ihre Ehefrauen sowie drei anglikanische Ordensfrauen in die katholische Kirche. Es war dies die erste Gruppe von anglikanischen Bischöfen, die sich nach einem Papstdokument vom November 2009 von ihrer bisherigen Gemeinschaft trennen und ihren Übertritt zur römisch-katholischen Kirche ankündigten. Damals hatte Benedikt XVI. mit der Konstitution "Anglicanorum Coetibus" die Modalitäten festlegt, um übertrittswilligen Anglikanern unter Beibehaltung bestimmter eigener Traditionen einen Wechsel zur katholischen Kirche zu ermöglichen.

Copyright 2010 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Chris2 9. Jänner 2011 
 

Weihegültigkeit

@Mykrokosh: Es ist doch genau andersherum: Die Kirche kann eine Weihe erst dann für gültig erklären, wenn sie sich nach gründlicher Prüfung so sicher wie möglich ist. \"Die Kirche\" kann ja beispielsweise auch nicht irgendwann \"selbstFraulich\" eine \"Priesterinnenweihe\" für gültig erklären, weil ER sie nicht wollte. Und warum soll es nicht auch eine Priester- oder Bischofsweise \"sub conditione\" geben, so wie man z.B. bei zweifelhaften Taufen \"auf Nummer sicher\" geht...?
Auf jeden Fall: Herzlich willkommen, Bischof Broadhurst! Ihren wunderbaren (\"very british\") Humor könnten wir gerade hier in Deutschland (wo man meistens versucht, \"in the middle of the road\" sicher ans Ziel zu kommen) gut brauchen...


0
 
 Mykrokosh 8. Jänner 2011 
 

@ willibald reichert

Darum geht es doch gar nicht - die Übereinstimmung in der einen Wahrheit ist die Bedingung für die Wiederherstellung der Einheit.
Dass aber die Ungültigkeit der anglikanischen Weihen festgestellt wurde, bedeutet noch nicht, dass diese Weihen unter keinen Bedingungen gültig werden können. Wenn die Kirche erklären würde, dass die anglikanischen Weihen beim Übertritt zur Katholischen Kirche gültig würden, dann wäre das auch so.


1
 
 willibald reichert 8. Jänner 2011 
 

Mykrokosh

Wir haben ein Lehramt und Sie sollten davon aus-
gehen, daß die Einheit n i e m a l s auf Kosten der
Wahrheit - hier die Gültigkeit der anglikanischen Weihe - erfolgen kann. Wenn Zweifel an der Gültig-
keit eines Sakramentes bestehen, kamm man nicht
einfach so tun, als ob. Es ist doch wohl anzunehmen, daß in den Gesprächen mit den über-
trittswilligen Anglikanern diese Frage geklärt wurde.
Daher haben Sie das auch zu respektieren!


2
 
 Mykrokosh 8. Jänner 2011 
 

@ alexius: unitas Ecclesiae suprema lex

Wenn man eine Entscheidung des Apostolischen Stuhls nicht revidieren kann, und sie heutzutage doch unzeitgemäß ist, dann muß man sie klug umgehen - ohne an ihrer Wahrheit zu rütteln, sollte sie in einem neuen Kontext so ausgelegt werden, dass sie der Kirche nicht schade. Z. B., könnte Rom eine andere Entscheidung fällen - dass beim Eintritt in die Katholische Kirche die anglikanischen Weihen ihre Gültigkeit gewinnen. Die Situation unter Leo XII. und die von heute sind grundverschieden - die strikt ausgelegte Entscheidung von Leo XIII behindert die Rückkehr der Anglikaner in die Katholische Kirche erheblich.
Was die Kirche braucht, sind keine \"Spagate\", sondern eine Wiedervereinigung der Anglikaner mit der Katholischen Kirche. Schlißlich, ist das Petrusamt ein Dienst an der Einheit der Kirche.


1
 
 Annus Novus 8. Jänner 2011 

Ich habe Sorge!

\"Durch die neue Gesetzgebung für Personalordinariate wurde auch der Spagat geschafft, einerseits die Ungültigkeit der anglikanischen Weihen zur Kenntnis zu nehmen, andererseits aber den bisher in einem sakramentalen Geist versehenen Dienst der Vergangenheit nicht für null und nichtig zu erklären.\"

Hoffentlich zerreißt dieser Spagat die Kirche nicht!


0
 
 alexius 8. Jänner 2011 

@Mykrokosh - es ging/geht um Gültigkeit des Sakramentes

Die anglikanischen Weihen können nicht als sakramental gültig anerkannt werden. Dies hat die Katholische Kirche definitiv festgestellt, und diese Entscheidung ist nicht verfügbar. Man lese auch im lehrmäßigen Kommentar der Glaubenskongregation vom 29. Juni 1998 zur Schlußformel der \"Professio fidei\":

\"Beispiele für Wahrheiten, die nicht als von Gott geoffenbart verkündet werden können, aber aufgrund geschichtlicher Notwendigkeit mit der Offenbarung verbunden und endgültig zu halten sind, sind die Rechtmäßigkeit der Papstwahl oder der Feier eines Ökumenischen Konzils, die Heiligsprechungen (dogmatische Tatsachen) oder die Erklärung des Apostolischen Schreibens Apostolicae Curae von Papst Leo XIII. über die Ungültigkeit der anglikanischen Weihen\".

Wenn man sich dann die praktische Lösung der Problematik ansieht, die der Heilige Vater Benedikt XVI. gewählt hat, so meine ich, daß gar keine \"Bestrafung\" vorliegt, ich hatte in meinem Kommentar am 12. November 2009 festgehalten:

\"Durch die neue Gesetzgebung für Personalordinariate wurde auch der Spagat geschafft, einerseits die Ungültigkeit der anglikanischen Weihen zur Kenntnis zu nehmen, andererseits aber den bisher in einem sakramentalen Geist versehenen Dienst der Vergangenheit nicht für null und nichtig zu erklären.\"

www.kath.net/detail.php?id=24520


2
 
 Mykrokosh 8. Jänner 2011 
 

Ein Bischof ist ein Bischof

Die anglikanischen Weihen sollten anerkannt werden - das ist die Lösung aller Probleme. Auch ein verheirateter anglikanischer Bischof darf katholischer Bischof sein. Man darf die Anglikaner für ihren Übertritt zur Katholischen Kirche nicht bestrafen.


0
 
 supernussbi 8. Jänner 2011 

Benedikt hat sich das bestimmt gut überlegt

Bischofsähnliche Auftritte z.B. von Äbten mit Stab und Mitra gab es ja seit eh. Man kann sich wohl fragen, warum bzw. wann dies so eingeführt wurde. Vielleicht gab\'s mal eine Zeit, in der Äbte die Bischofsweihe hatten und man das (der Einfachheit des klösterlichen Lebens wegen) in der Regel wieder ändern wollte, zumal sonst zuviele (klösterliche) Miniatur-Diözesen innerhalb grosser Diözesen für priesterliche bzw. bischöfliche Kompetenzen zuviele Probleme (Eifersüchteleien) ergeben hätten.
Bei Firmungen fragen sich die Gläubigen auch nicht, ob der Mitraträger da vorne die Bischofsweihe hat oder nicht, weil es dafür nicht wichtig ist. Also warum sollten in besonderen Fällen wie bei der väterlichen Geste gegenüber den Anglikanern Nichtbischöfe nicht auch eine jurisdiktionelle Autorität haben/ausüben können. Die Frage ist einzig und allein, ob sie diese in Klugheit und Heiligkeit ausüben!


4
 
 bakoll 7. Jänner 2011 
 

keine Angst

\"Stellen Sie sich einen Priester mit drei kleinen Kindern vor - er steht vor dem nichts. Da wird er sich einen solchen Schritt gut überlegen\"

Stellen Sie sich vor, ich hab\'s auch gemacht, mich mit drei Kindern von den Protestanten verabschiedet. Stand auch vor dem Nichts, wie übrigens wir alle jederzeit, und trotzdem in Gottes Hand. Heute geht\'s mir gut, bin selbständig, und was mir überhaupt nicht fehlt, ist die Maßregelung so oder so nicht denken zu dürfen. Gott läßt seine Kinder nicht im Stich.


1
 
 Ludwig 7. Jänner 2011 

Bischofsinsignien für Priester...

...gab es schon vorher, wie nobi eben auch geschrieben hat. (auch wenn ich es für nen relativen Schmarn halte, weil es optisch bewusst etwas vorgaukelt, was nicht existent ist)

Man denke an die zahlreichen Äbte der Klöster mit Stabilitas loci (Benediktiner, Zisterzienser, Prämonstratenser, Augustiner-Chorherren usw) die alle Stab und Mitra (wenngleich keine Subdalmatik) tragen.

Ein anderes Beispiel wären Domkapitulare und Prälaten oder auch Kardinäle ohne Bischofsweihe (auch wenn da eher die fehlende Bischofsweihe das Kuriose ist).

Sehr verbreitet ist es übrigens auch in den östlichen Riten - zum Beispiel in slawischer Tradition, wo (orthodox wie katholisch) früher oder später jedem Archimandriten oder sogar verheiratetem Priester die Mitra überreicht wird.

Etwas Neues ist es in der Tat nicht, die Sinnhaftigkeit darf ebenfalls diskutiert werden, wenngleich ich bei der Situation des anglo-katholischen Ordinarius ohne Bischofsweihe sogar noch am Ehesten Verständnis habe.


1
 
 nobi 7. Jänner 2011 
 

Infulierte Prälaten,

mit Recht die Bischofsinsignien zu tragen, gab es schon vorher.


1
 
 Annus Novus 7. Jänner 2011 

Ich habe Bedenken!

\"Ein vormals anglikanischer Bischof, der dem Ordinariat angehört und nicht zum Bischof in der Katholischen Kirche geweiht worden ist, kann den Heiligen Stuhl um die Erlaubnis bitten, die bischöflichen Insignien zu gebrauchen.\"

Das wird Verwirrung unter den Menschen stiften: Er trägt die Zeichen eines Bischofs, ist aber keiner.

\"Jene, die in der Katholischen Kirche geweiht worden sind und sich später der Anglikanischen Gemeinschaft angeschlossen haben, können nicht zur Ausübung des heiligen Dienstes im Ordinariat zugelassen werden\"

Befürchtet man hier das Überlaufen vieler zum Zölibat verpflichteten Priester zu den anglikanischen Ordinariaten?


1
 
 goegy 7. Jänner 2011 
 

Jetzt braucht es Solidarität. Durch einen weltweiten Spenden-Aufruf liessen sich sicher r die notwendigen Gelder auftreiben, damit diese Neuankömmlinge und deren Familien ein standesgemässes, würdiges Leben führen können .


3
 
 alexius 7. Jänner 2011 

Das geht durch die geltenden Normen vom 4. 11. 2009

Es gibt in der gesamten Katholischen Kirche auch noch weitere (einer Diözese gleichgestellten) Teilkirchen, welche nicht von einem sakramental geweihten Bischof, sondern durch einen Abt oder Priester geleitet werden. Für Weihen muß dann dieser Ordinarius einen Weihe-Bischof kommen lassen.

Die geltenden Bestimmungen zu den anglokatholischen Personalordinariaten ermöglichen dann folgendes:

------------
Die vormals anglikanischen Bischöfe

Artikel 11

§ 1. Ein vormals anglikanischer verheirateter Bischof kann zum Ordinarius ernannt werden. In diesem Fall wird er zum Priester in der Katholischen Kirche geweiht und übt im Ordinariat das pastorale und sakramentale Amt mit der vollen jurisdiktionellen Befugnis aus.

§ 2. Ein vormals anglikanischer Bischof, der dem Ordinariat angehört, kann dazu berufen werden, den Ordinarius in der Verwaltung des Ordinariates zu unterstützen.

§ 3. Ein vormals anglikanischer Bischof, der dem Ordinariat angehört, kann eingeladen werden, an den Treffen der Bischofskonferenz des betreffenden Gebiets mit dem Status eines emeritierten Bischofs teilzunehmen.

§ 4. Ein vormals anglikanischer Bischof, der dem Ordinariat angehört und nicht zum Bischof in der Katholischen Kirche geweiht worden ist, kann den Heiligen Stuhl um die Erlaubnis bitten, die bischöflichen Insignien zu gebrauchen.
------------

www.kath.net/detail.php?id=24492


3
 
 nobi 7. Jänner 2011 
 

Und

hier

de.wikipedia.org/wiki/Anglicanorum_coetibus#Leitung_der_Ordinariate


1
 
 nobi 7. Jänner 2011 
 

Durch die Errichtung der entsprechenden Funktion

Siehe hier

de.wikipedia.org/wiki/Anglicanorum_coetibus#Kompetenzen_des_Ordinarius


1
 
 Annus Novus 7. Jänner 2011 

Wie geht das zusammen?

\"Dass die beiden Männer verheiratet sind, soll bei der Ernennung zum Ordinarius keine Rolle spielen; allerdings können sie nicht mehr als Bischöfe tätig sein, als Ordinarius haben sie aber laut Konstitution die volle \"jurisdiktionelle Autorität\".

Die Herren können - weil verheiratet - nicht mehr als Bischöfe tätig sein und habe trotzdem die volle \"jurisdiktionelle Autorität\".
Wie geht das zusammen?


2
 

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