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EU-Brief an England: Schluss mit religiösen Freiheiten

25. November 2009 in Chronik, 18 Lesermeinungen
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… gegenüber den "Anti-Diskriminierungsgesetzen aufgrund sexueller Orientierung". Kirchliche Organisationen dürfen keine Zugeständnisse mehr bekommen, da dies mit den EU-Richtlinien nicht übereinstimme.


London (kath.net/LifeSiteNews.com) Die Europäische Kommission beginnt mit der Anwendung des neuen EU-Vertrages: In einem Brief an die Britische Regierung hält die Kommission fest, dass bei den “Anti-Diskriminierungsgesetzen”, besonders aufgrund der sexuellen Orientierung, keine Ausnahmen gemacht werden dürfen, auch nicht aus religiösen Gewissensgründen.

Derzeit ist es religiösen Gruppen gestattet, Homosexuellen eine Anstellung in bestimmten Bereichen zu verweigern. Die Regierung gestattet dies, um “einen Konflikt mit den starken religiösen Überzeugungen einer beachtlichen Anzahl der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft” zu vermeiden. Derzeit ist es katholischen Adoptionsagenturen etwa gestattet, Kinder nicht an homosexuelle Paare zu vermitteln. Damit soll laut EU-Kommission nun Schluss sein.


Der EU-Brief kommt zeitgleich mit einem neuen Gleichheitsgesetz in Großbritannien: Es erlaubt religiösen Organisationen nur dann, Homosexuelle nicht einzustellen, wenn der Job aktives Verbreiten oder Praktizieren der Religion einschließt. Der EU-Brief wendet sich gegen jegliche Zugeständnisse.

Artikel 10 etwa des Vertrages über die Arbeitsweise der EU, der Teil des neuen Lissabon-Vertrages ist, besagt: „Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“

Der tschechische Sozialist Vladimir Spidla, EU-Kommissar für „Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit“, verlangt nun in dem Brief, dass Großbritannien seine Gesetze abschafft, welche aus religiösen Gewissensgründen Ausnahmen von dem Prinzip der Nicht-Diskriminierung hinsichtlich der sexuellen Orientierung bieten. Konkret schreibt er: Großbritanniens “Ausnahmen von dem Prinzip der Nicht-Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung für religiöse Arbeitgeber sind weiter, als in der Direktive erlaubt”.

Die Kommission antwortet damit auf eine Beschwerde der „Nationalen Säkularen Gesellschaft“ in Großbritannien, die 2004 geklagt hatte, dass die Gewährung religiöser Freiheitsrechte an kirchliche Arbeitgeber eine „illegale Diskriminierung gegen Homosexuelle“ darstelle.

Homosexuellen-Aktivisten setzen sich indes dafür ein, dass Kirchen einst dazu gebracht werden müssen, Zeremonien für das Eingehen einer zivilen Lebensgemeinschaft durchzuführen. Derzeit müssen solche Zeremonien vor der staatlichen Behörde stattfinden, um legal zu sein. „Derzeit sollten Kirchen nicht gezwungen werden, zivile Lebensgemeinschaften zu schließen, obwohl sich das in zehn oder zwanzig Jahren ändern könnte“, sagt Ben Summerskill, Vorsitzender von “Stonewall“, einer der größten Lobby-Organisationen.


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