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Papst vereinfacht Laisierung von Priestern

4. Juni 2009 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Papst Benedikt hat seiner Klerus-Kongregation die Vollmacht gegeben, Laisierungen und die Entbindung vom Zölibats-Versprechen schneller durchzuführen


Vatikan (kath.net/RV)
Die so genannte Laisierung von Priestern, also ihre Rückversetzung in den Laienstand, soll künftig einfacher werden. Das berichtet die katholische Nachrichtenagentur CNS. Nach ihrer Darstellung hat Papst Benedikt seiner Klerus-Kongregation Vollmacht gegeben, Laisierungen und die Entbindung vom Zölibats-Versprechen schneller durchzuführen. Das betreffe Priester, die mit einer Frau zusammenleben, ihren Dienst seit mehr als fünf Jahren aufgegeben haben oder mit ihrem Verhalten Anstoß erregen.

Die neuen Vollmachten gälten nicht für Fälle von Priestern, die Minderjährige mißbraucht hätten, so CNS; in diesen Fällen griffen vielmehr weiterhin die Regeln und Prozeduren, die die vatikanische Glaubenskongregation vorgesehen habe.

Die neuen Vollmachten an die Kleruskongregation in Sachen Laisierung habe der Präfekt, Kardinal Claudio Hummes, den Bischöfen in aller Welt schriftlich mitgeteilt – unter dem Datum 18. April. Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur habe Hummes erklärt, die schnellere Prozedur sei nötig geworden, „weil das Kirchenrecht in vielen Fällen nicht mehr geeignet schien, neue Probleme zu beantworten“.


So sehe das Kirchenrecht zum Beispiel nicht die Möglichkeit vor, dass ein Bischof das Laisierungs-Verfahren beginne für einen Priester, der sein Amt aufgegeben habe.

Zwar bitte ein Priester, der sein Amt aufgebe, in der Regel um formale Dispens von seinem Zölibats-Versprechen. Aber, so Kardinal Hummes gegenüber CNS: „Einige gehen einfach, heiraten standesamtlich, kriegen Kinder – und die Bischöfe hatten keine Handhabe, weil die Person, die gegangen war, nichts in die Wege leitete. Wenn diese Person nicht daran interessiert ist, ihre Lage zu klären, dann liegt es im Interesse der Kirche und des bisherigen Priesters selbst, dass er dispensiert wird, damit er in einer korrekten Lage ist, vor allem, wenn er Kinder hat.“

Solche Kinder eines Ex-Priesters hätten „das Recht auf einen Vater, der in den Augen Gottes und vor seinem eigenen Gewissen in einer korrekten Lage ist“. Einer der Gründe für die neuen Richtlinien sei es, „diesen Menschen zu helfen“, so Kardinal Hummes. Immer wieder hätten Bischöfe seine Kongregation auf das Problem von Priestern angesprochen, die alles hinwürfen, ohne aber einen Antrag auf Laisierung zu stellen. Künftig dürfe da also der Bischof von alleine aktiv werden.

In seinem Brief an die Bischöfe räumt Kardinal Hummes nach CNS-Angaben ein, dass Sakramente wie die Priesterweihe lebenslang gültig blieben. Es gebe auch keinerlei Grund, vom Zölibat abzurücken – dieser sei „ein Geschenk an die Kirche und drückt den Dienst des Priesters für die Kirche in und mit Christus aus”. Die Kirche wolle als „Braut Christi“ „in derselben totalen und exklusiven Weise geliebt werden, mit der Jesus Christus sie geliebt hat”. Die überwältigende Mehrheit der Priester lebe „ihre Identität täglich in Treue zu ihrem Dienst”.

Wenn aber skandalöse Situationen entstünden – nicht nur in Sachen Zölibat, sondern generell in der Lebensführung eines Priesters –, dann müsse ein Bischof in die Lage versetzt werden, schnell und entschlossen zu handeln.

Allerdings müsse der Ortsbischof zunächst die Fakten sorgfältig untersuchen und den Betroffenen zunächst ermahnen. „Doch wenn das nicht genügt, um den Skandal zu beheben, Gerechtigkeit wiederherzustellen und die Person zu rehabilitieren, dann sollte der Bischof dazu übergehen, Strafen verhängen”, so der Brief, aus dem CNS zitiert, weiter. Die Agentur gibt an, dass Papst Benedikt die neuen Richtlinien am 30. Januar gebilligt habe.

„Die katholische Kirche will bei Priestern keine Grauzonen mehr zulassen“, kommentiert die italienische Nachrichtenagentur ansa. Sie weist darauf hin, was auch Kardinal Hummes gegenüber CNS betont: Priester hätten auch künftig das Recht, sich zu verteidigen und zu rechtfertigen. Allerdings müsse am Schluss „eine klare Wahl stehen“, so ansa.




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