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| ![]() Neues Gesetz im Iran - Todesstrafe für Religionswechsel4. Juni 2009 in Weltkirche, keine Lesermeinung 'Kirche in Not' ruft zum Gebet für den Iran auf - Katholisches Hilfswerk beklagt fehlende Religionsfreiheit München-Wien (kath.net/KIN) In der Regierungszeit von Präsident Mahmud Ahmadinedschad sei auch die Zensur im Iran nach Beobachtung des Hilfswerks weiter verschärft worden. Ahmadinedschad habe vermehrt radikale religiöse Vorstellungen verbreitet und entsprechendes Personal in den Staatsdienst eingeschleust. Der Präsident sei auch mit einer so genannten Kampagne gegen die Unmoral massiv gegen Internetnutzer und das Satellitenfernsehen im Land vorgegangen, so Kirche in Not. In der theokratischen Staatsform des Iran würden der schiitische Islam und der Staat als eine Einheit gesehen. Artikel 4 der iranischen Verfassung lege nach Aussage des Hilfswerks fest, dass sämtliche Gesetze und Richtlinien des Landes auf islamischen Grundsätzen basieren müssten. Nur drei religiöse Minderheiten, nämlich Christen, Juden und Zoroastrier, seien durch Artikel 13 der Verfassung offiziell anerkannt. Andere Minderheiten würden nach Information von Kirche in Not oft gewaltsam diskriminiert. Doch auch anerkannte Minderheiten gelten nach Angaben des Hilfswerks im Iran lediglich als so genannte Dhimmi aus islamischer Sicht handle es sich dabei um unter einem gewissen staatlichen Schutz stehende Bürger zweiter Klasse. Der Iran habe zwar den UN-Zivilpakt (UCCPR) unterzeichnet, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiere, doch das Land lege diese Freiheit aus einer rein schiitisch-islamischen Sicht aus. Deutlich werde das zum Beispiel an den Möglichkeiten für die Präsenz der katholischen Kirche im Iran. Sowohl die Ostkirchen als auch die römisch-katholische Kirche genießen im Iran nach Informationen von Kirche in Not zwar im Vergleich zu anderen Religionen ein gewisses Maß an Religionsfreiheit, diese lasse sich aber nicht mit westlichen Maßstäben vergleichen. So seien Kirchenräume vorhanden, in denen katholische Gläubige sich versammeln und Gottesdienste feiern könnten. In der Öffentlichkeit seien ihnen aber die Ausübung, Zeichen oder Handlungen ihres Glaubens verboten, Missionierungsversuche stünden unter Strafe. Zwar rühme sich Präsident Ahmadinedschad damit, dass die christliche Minderheit gleiche Rechte genieße, doch tatsächlich seien die Christengemeinschaften inzwischen in Ghettos abgedrängt und zu ethnischen Minderheiten reduziert worden, beklagt Kirche in Not. Diese schwierige soziale Lage habe auch zur Folge, dass viele iranische Christen das Land verlassen, da sie zunehmend weniger Möglichkeiten haben, am öffentlichen Leben teilzunehmen und einer Arbeit nachzugehen. Der römisch-katholischen Kirche selber gehören nach Angaben von Kirche in Not überwiegend in Teheran lebende Ausländer an. Die enge Verbindung zwischen der Kirche und den ausländischen Botschaften liefere die rechtliche Existenzgrundlage und ermögliche es der Kirche, ihre Gotteshäuser offen zu halten. Meist sei auch die Polizei bei kirchlichen Veranstaltungen anwesend. Offiziell, um die christlichen Gotteshäuser zu schützen, doch in der Praxis hindere sie all jene an der Teilnahme, die nicht als rechtmäßige Christen anerkannt seien, so Kirche in Not. Das weltweite katholische Hilfswerk Kirche in Not ist direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt und unterstützt den Glauben dort, wo die Seelsorge schwierig ist oder Christen verfolgt und unterdrückt werden. Das Hilfswerk unterstützt jedes Jahr tausende Projekte, darunter etwa den Bau von Kirchen oder die Ausbildung von angehenden Priestern und Katecheten auf der ganzen Welt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuIran
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