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Menschenrechtler kritisieren Anti-Missions-Gesetz in Algerien

25. August 2006 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Die Religionsfreiheit sei bedroht, sagt die "Internationale Gesellschaft für Menschenrechte".


Frankfurt/M. (www.kath.net)
Das Anti-Missions-Gesetz, das am 28. August 2006 in Algerien in Kraft treten soll, steht nach Meinung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) im Widerspruch zu UN-Menschenrechtsabkommen und zerstört die relative Religionsfreiheit in dem überwiegend von Muslimen bewohnten Land.

Artikel 11 des neuen algerischen Gesetzes besagt: „Wer einen Muslim anstiftet, zwingt oder mit verführerischen Mitteln beeinflusst, zu einer anderen Religion überzutreten“, muss mit zwei bis fünf Jahren Haft rechnen. Die gleiche Strafe wird für Herstellung, Verteilung und Lagerung von Dokumenten angedroht, die zum Ziel haben, den Glauben eines Moslems zum Wanken zu bringen. Zudem müssten alle Gottesdienste vorher den Behörden angezeigt werden.

Die Verteilung von Bibeln und religiösen Schriften wurde bisher in Algerien ebenso toleriert wie die Möglichkeit, vom Islam zu einer anderen Religion zu konvertieren. Offiziellen Stellungnahmen zufolge richtet sich der Erlass nur gegen illegale Missionierungskampagnen amerikanischer Freikirchen und Sekten.

Die IGFM befürchtet jedoch, dass insbesondere die in der gebirgigen Kabylei beheimateten Berber gemaßregelt werden könnten, die zahlreich aus dem Islam zum Christentum übergetreten waren. Aber auch die offiziell anerkannten Kirchen befürchten eine unkontrollierte Ausweitung der Bestimmungen.

Die Ankündigung, dass 30 schwarzafrikanische Studenten, Teilnehmer eines Bibelseminars, ausgewiesen werden, hat bereits zu internationalen Protesten geführt. Eine in Algerien lebende Ordensfrau erklärte gegenüber der IGFM: „Das Gesetz kann als Machtmittel zur Einschüchterung aller Nichtmoslems verstanden werden.“

Die IGFM fordert Algerien, das sich der Achtung der Religionsfreiheit durch Ratifizierung des Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat, zur Rücknahme des Gesetzes auf. Die IGFM erinnert insbesondere an Art. 6 d der UN-Erklärung gegen Intoleranz aufgrund der Religion, nach der das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit auch die Freiheit mit einschließt, „einschlägige Publikationen zu verfassen, herauszugeben und zu verbreiten. In Algerien ist der Islam Staatsreligion. Ihm gehören 99 Prozent der 33 Millionen Einwohner an.



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