Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  2. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  3. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  4. Tantum ergo Sacramentum
  5. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  6. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  7. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  8. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  9. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  10. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  11. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  12. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  13. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  14. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  15. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'

Als Kamala Harris nicht die ganze Wahrheit sagen durfte

17. Oktober 2020 in Chronik, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Glaube eines Kandidaten dürfe bei der Beurteilung eines Kandidaten keine Rolle spielen. Es könnte sich daraus aber Vorurteile ergeben, welche die Person disqualifizieren, sagte Harris vor Beginn der Anhörung von Amy Coney Barrett im Senat.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Amy Coney Barretts (Foto) Glaube disqualifiziere sie nicht für die Aufgabe einer Richterin am Obersten Gerichtshof der USA, doch könnte sie von Vorurteilen geprägt sein, die nicht mit dieser Tätigkeit vereinbar wären. Das sagte Kamala Harris, Kandidatin für die Vizepräsidentschaft der Demokratischen Partei und Senatorin.


 

„Der Glaube sollte nie die Grundlage für die Unterstützung oder Ablehnung eines Kandidaten sein, absolut nicht“, sagte sie wörtlich. Fragen zu Vorurteilen oder bestimmten Perspektiven hinsichtlich der Berücksichtigung der bisherigen Rechtssprechung und der Präzedenzfälle seien aber zulässig, sagte sie in einem Fernsehinterview noch vor Beginn der Anhörung Barretts durch den Senat.

 

2018 hatte Harris den katholischen Juristen Brian Buescher als Richter für ein Bundesgericht abgelehnt. Damals war die Zugehörigkeit zu einer katholischen Organisation für Harris ausreichend. Der Anlass für ihre Entscheidung war Bueschers Mitgliedschaft bei den „Knights of Columbus“, einer katholischen Bruderschaft, die sich sozial engagiert. Die „Knights of Columbus“ seien eine reine Männergesellschaft, die in sozialen Fragen „eine Reihe extremer Positionen“ einnehme, kritisierte Harris.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  3. „Manchmal ist es schwer, den Zusammenhang zwischen meinem Kreuz und dem Kreuz Christi zu erkennen“
  4. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'
  5. Die Bibliothek als Herz des kirchlichen Gedächtnisses. ‚Nimm und lies!‘ - Die Unruhe der Wahrheit
  6. „Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt“
  7. Marsch fürs Läbe: Together for Life! – Männer übernehmen Verantwortung für das Leben
  8. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  9. DJ "Padre Guilherme" begeistert in Mörbisch 5.000 Jugendliche
  10. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  11. Präsident der Akademie für das Leben meint: Unvollkommenes Euthanasiegesetz unterstützen
  12. Papst-Tipps an neue Bischöfe: Namen Kennen, Zuhören und Hausbesuche
  13. „Selbst wenn ein paar Omas dazu gedrängt werden – ist das nicht ein Preis, den man zahlen kann?“
  14. Wenn die Liebe das Gesetz des Kalküls durchbricht…
  15. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz