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Bistum Eichstätt gibt Lockerungen angesichts Corona bekannt

16. Juni 2020 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen
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Bei den Gottesdiensten besteht weiterhin die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf den Gebrauch von Handschuhen bei der Kommunionausteilung kann verzichtet werden, aber gründliche Handdesinfektion ist obligatorisch


Eichstätt (kath.net/pde)

Das Bistum Eichstätt hat am Montag Lockerungen angesichts der Corona-Epidemie bekanntgegeben. So soll das kirchliche Leben in den Pfarreien wieder möglich sein und beispielsweise Präsenzsitzungen von Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen sowie Kommunion- und Firmgruppenarbeit unter Beachtung aller Schutzmaßnahmen wieder möglich werden. Auch Bildungsangebote in der Jugendarbeit können wieder stattfinden. Das hat das Generalvikariat den Pfarrgemeinden im Bistum Eichstätt mitgeteilt.


 

Bei den Gottesdiensten besteht weiterhin die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf den Gebrauch von Handschuhen bei der Kommunionausteilung kann laut Generalvikariat verzichtet werden. Obligatorisch bleibt eine gründliche Desinfektion der Hände unmittelbar vor der Austeilung. Kleine Vokal- und Instrumental-Ensembles dürfen die Gottesdienste musikalisch mitgestalten, sofern zwischen den Musizierenden selbst ein Abstand von zwei Metern, bei Bläsern von drei Metern und zwischen den Musizierenden und dem Publikum ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten wird.

 

Versammlungen und Veranstaltungen bleiben aber weiterhin untersagt. Die Vorbereitung von Kindern auf Erstkommunion und Firmung als Teil kirchlicher Bildungsarbeit in kleinen Gruppen ist wieder möglich, aber auch hier sind die Infektionsschutzmaßnahmen strikt zu beachten und umzusetzen, betont das Generalvikariat. Das gemeindliche Leben in Gruppen und Kreisen – zum Beispiel Senioren-, Frauen- und Familienkreise


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