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| ![]() Berlin erlaubt ab 4. Mai Gottesdienste mit bis zu 50 Personen22. April 2020 in Deutschland, 16 Lesermeinungen Großveranstaltungen sollen in Berlin hingegen bis zum 24. Oktober verboten bleiben - Marsch für das Leben im September vor der Absage? Berlin (kath.net) In Berlin sind ab 4. Mai wieder öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Personen erlaubt. Dabei müssen aber die notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Dies berichten deutsche Medien. An Trauungen oder auch Trauerfeiern dürfen aber bereits ab dieser Woche bis zu 20 Personen teilnehmen. Großveranstaltungen sollen in Berlin hingegen bis zum 24. Oktober verboten bleiben. Das könnte auch den großen Marsch für das Leben betreffen. Ab dem 4. Mai sind auch nur Demonstrationen mit 50 Teilnehmern zugelassen. ![]() Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKrankheit
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