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Kirche in Italien plant Wiederaufnahme von Gottesdiensten17. April 2020 in Weltkirche, keine Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Bischofskonferenz sucht um Erlaubnis von gottesdienstlichen Feiern an - Kirche will vor allem Angehörigen eine Gelegenheit zum Abschied von Verstorbenen mit einem Begräbnis geben - Kirchen nach wie vor offen für persönliches Gebet
Rom (kath.net/KAP) Die katholischen Diözesen in Italien planen eine schrittweise Wiederaufnahme des kirchlichen Lebens ab dem 4. Mai. Entsprechende Beratungen mit dem Innenministerium seien im Gang, bis zum Wochenende solle ein schriftlicher Entwurf vorliegen, meldete die italienische Zeitung "Avvenire" (Onlineausgabe) unter Berufung auf die Italienische Bischofskonferenz am Donnerstag.
Da der Notstand Anfang Mai noch nicht zu Ende sein werde, suche man die Erlaubnis zu gottesdienstlichen Feiern. Das erwarteten viele Gläubige. Selbstverständlich werde es keinerlei Abstriche bei der Sicherheit geben; dies wäre "unverantwortlich", sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Ivan Maffeis.
Vor allem müsse man Angehörigen die Gelegenheit zum Abschied von Verstorbenen mit einem Begräbnis geben, meinte Maffeis. Denkbar sei eine Beschränkung auf den engsten Familienkreis. Betroffene litten darunter, dass sie den Tod eines nahen Menschen und seine Beisetzung ohne jede Feier wie eine "Verschleppung" erlebten. Die Kirche müsse sich den Schmerz dieser Personen "nicht nur aus christlichen, sondern auch humanen Gesichtspunkten" zu eigen machen, erläuterte Maffeis, der selbst Priester ist.
Weiter ist angedacht, Gottesdienste mit einer beschränkten Teilnehmerzahl wieder aufzunehmen. Dabei könnten Ehrenamtliche die Einhaltung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen kontrollieren, hieß es.
Im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sind in Italien wie in anderen Ländern öffentliche Gottesdienste ausgesetzt. Kirchen und andere Kultstätten dürfen zum privaten Gebet aufgesucht werden, wenn sie sich in der Nähe der eigenen Wohnung befinden oder am Weg eines erlaubten Besorgungsgangs liegen und ein Mindestabstand zwischen den Betern gewahrt bleibt.
Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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