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Italiens Regierung klärt Bedingungen für Gottesdienste

30. März 2020 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
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An Gottesdiensten der Kar- und Ostertage in Italien dürfen nach Entscheidung des Innenministeriums nur die für den Ablauf notwendigen Personen teilnehmen


Rom (kath.net/KAP) An Gottesdiensten der Kar- und Ostertage in Italien dürfen nach einer Entscheidung des Innenministeriums nur die für den Ablauf notwendigen Personen teilnehmen. Der liturgische Dienst werde in diesem Fall als beruflich veranlasst gewertet, gab das Ministerium in Rom am Samstagabend bekannt. Wer bei einer Polizeikontrolle eine entsprechende Erklärung vorlege, werde nicht wegen Verletzung des Ausgehverbotes bestraft.

Erlaubt ist der Gang zur Kirche demnach für den zelebrierenden Geistlichen, den Diakon und Lektor sowie Organist und Kantor, ferner für Techniker der Gottesdienstübertragung. Gewöhnliche Gläubige dürfen eine Kirche nur dann zum Gebet aufsuchen, wenn das Verlassen der eigenen Wohnung durch den Gang zur Arbeit oder eine dringende Besorgung gerechtfertigt ist und die Kirche am Weg liegt. Die kirchlichen Behörden wurden nach Angaben des Innenministeriums über die Bestimmungen informiert.

Analoge Regeln wie bei den Ostergottesdiensten gelten für kirchliche Trauungen. Auch diese seien nicht grundsätzlich verboten, müssten sich aber auf die Teilnahme des Geistlichen, des Brautpaars und der Trauzeugen beschränken, stellte das Ministerium klar. Zudem seien die Abstandsvorschriften einzuhalten.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Erkrankungen brächten eine Einschränkung von Verfassungsrechten einschließlich des Rechts auf freie Religionsausübung mit sich. Allerdings seien weder die Kirchen geschlossen noch religiöse Feiern verboten, hieß es in der Mitteilung.

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich



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Lesermeinungen

 Fischlein 30. März 2020 
 

Darf man in Italien mit den Hunden

nicht Gassi gehen? Sonst könnte man in den Pfarreien eine "zufällige" Tierversorgung organisieren, weil der Weg an einer Kirche verlaufen könnte :)
Not macht erfinderisch.


2
 
 Passero 30. März 2020 
 

Ungerecht und unbarmherzig!

„...Gewöhnliche Gläubige dürfen eine Kirche nur dann zum Gebet aufsuchen, wenn das Verlassen der eigenen Wohnung durch den Gang zur Arbeit oder eine dringende Besorgung gerechtfertigt ist und die Kirche am Weg liegt...”

Äußerst ungerecht gegenüber Menschen, die keiner Arbeit nachgehen, keine dringende Besorgung zu erledigen haben und für die keine Kirche am Weg liegt!!!.


4
 
 Gandalf 30. März 2020 

Unfassbar!

Dh. in Italien darf nicht nicht zur Kirche gehen, wenn die nicht zufällig am Weg zur Arbeit liegt, hier kann man nur zum zivilen Widerstand aufrufen, solche Regeln sind völlig überzogen!


7
 

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