SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Antwerpens Bischof Bonny droht jetzt dem Papst
- Die Mitwirkung der seligen Jungfrau Maria an der Erlösung
- Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
- Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
- 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
- Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
- Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
- Papst verkündet neuen Friedensappell der Weltreligionen in Assisi
- NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
- 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
- Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
- Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
- Forscher sprechen von neuen Beweisen für möglichen Fundort der Arche Noah
- Wir können NICHT schweigen!
- Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'
| 
Italiens Regierung klärt Bedingungen für Gottesdienste30. März 2020 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
An Gottesdiensten der Kar- und Ostertage in Italien dürfen nach Entscheidung des Innenministeriums nur die für den Ablauf notwendigen Personen teilnehmen Rom (kath.net/KAP) An Gottesdiensten der Kar- und Ostertage in Italien dürfen nach einer Entscheidung des Innenministeriums nur die für den Ablauf notwendigen Personen teilnehmen. Der liturgische Dienst werde in diesem Fall als beruflich veranlasst gewertet, gab das Ministerium in Rom am Samstagabend bekannt. Wer bei einer Polizeikontrolle eine entsprechende Erklärung vorlege, werde nicht wegen Verletzung des Ausgehverbotes bestraft.
Erlaubt ist der Gang zur Kirche demnach für den zelebrierenden Geistlichen, den Diakon und Lektor sowie Organist und Kantor, ferner für Techniker der Gottesdienstübertragung. Gewöhnliche Gläubige dürfen eine Kirche nur dann zum Gebet aufsuchen, wenn das Verlassen der eigenen Wohnung durch den Gang zur Arbeit oder eine dringende Besorgung gerechtfertigt ist und die Kirche am Weg liegt. Die kirchlichen Behörden wurden nach Angaben des Innenministeriums über die Bestimmungen informiert.
Analoge Regeln wie bei den Ostergottesdiensten gelten für kirchliche Trauungen. Auch diese seien nicht grundsätzlich verboten, müssten sich aber auf die Teilnahme des Geistlichen, des Brautpaars und der Trauzeugen beschränken, stellte das Ministerium klar. Zudem seien die Abstandsvorschriften einzuhalten.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Erkrankungen brächten eine Einschränkung von Verfassungsrechten einschließlich des Rechts auf freie Religionsausübung mit sich. Allerdings seien weder die Kirchen geschlossen noch religiöse Feiern verboten, hieß es in der Mitteilung.
Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuItalien- Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
- Cardinal Confusione
- Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
- Italienischer Bischof ruft zur Evangelisierung von Muslimen auf – Unterstützung von Konvertiten
- L'Avvenire sorgt für Confusione!
- Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
- Erzbischof von Neapel lässt LGBT-Aktivisten während einer Messe sprechen
- Nach Verherrlichung der Hamas: Italien schiebt Imam ab
- Kirchen-Abgabe in Italien geht überwiegend in die Seelsorge
- Kardinal Zuppi: Wahltag in Italien kein "schwarzer Tag"
| 






Top-15meist-gelesen- Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
- NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
- Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
- ‚Mundus reconciliatus Ecclesia‘ – Die Sendung der Kirche in der Welt
- Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
- Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'
- Satire aus den USA: Ungeborene tarnen sich als Todestrakt-Häftlinge, um Schutz zu erhalten
- Verwandtenheirat: Darwin vs. Heilige Schrift - Die Bibel hat Recht!
- Papst verkündet neuen Friedensappell der Weltreligionen in Assisi
- Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
- Ein moderner Menschenhandel: Die Ersatzmutterschaft durch Kauf eines Kindes
- Wussten Sie, dass es einen Schutzpatron für Gewichtsheber gibt?
- Jakobsweg steuert auf neues Pilger-Rekordjahr zu
- Finnische Langzeitstudie: Anstieg an psychiatrischen Erkrankungen nach ‚Geschlechtsumwandlung‘
- Papst ab Dienstag im Gemelli-Krankenhaus
|