Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Neue Fantasien über das Weiheamt für Frauen?
  2. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  3. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  4. "Vaccine Amen"
  5. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  6. Spanien am moralischen Abgrund
  7. 'Erzieherischer Unterton': Harald Schmidt rechnet mit Tagesthemen und Heute Journal ab
  8. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!
  9. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  10. Panik in Magdeburg
  11. Dienst, Ordnung, Sendung: Die hierarchische Gestalt der Kirche
  12. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  13. Kardinal Eijk zelebriert erstes Hochamt im Vetus Ordo: „Eindrückliches, unvergessliches Erlebnis“
  14. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  15. Maria – Marta – Lazarus: Christus, der Freund des Lebens

Italiens Regierung klärt Bedingungen für Gottesdienste

30. März 2020 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


An Gottesdiensten der Kar- und Ostertage in Italien dürfen nach Entscheidung des Innenministeriums nur die für den Ablauf notwendigen Personen teilnehmen


Rom (kath.net/KAP) An Gottesdiensten der Kar- und Ostertage in Italien dürfen nach einer Entscheidung des Innenministeriums nur die für den Ablauf notwendigen Personen teilnehmen. Der liturgische Dienst werde in diesem Fall als beruflich veranlasst gewertet, gab das Ministerium in Rom am Samstagabend bekannt. Wer bei einer Polizeikontrolle eine entsprechende Erklärung vorlege, werde nicht wegen Verletzung des Ausgehverbotes bestraft.

Erlaubt ist der Gang zur Kirche demnach für den zelebrierenden Geistlichen, den Diakon und Lektor sowie Organist und Kantor, ferner für Techniker der Gottesdienstübertragung. Gewöhnliche Gläubige dürfen eine Kirche nur dann zum Gebet aufsuchen, wenn das Verlassen der eigenen Wohnung durch den Gang zur Arbeit oder eine dringende Besorgung gerechtfertigt ist und die Kirche am Weg liegt. Die kirchlichen Behörden wurden nach Angaben des Innenministeriums über die Bestimmungen informiert.

Analoge Regeln wie bei den Ostergottesdiensten gelten für kirchliche Trauungen. Auch diese seien nicht grundsätzlich verboten, müssten sich aber auf die Teilnahme des Geistlichen, des Brautpaars und der Trauzeugen beschränken, stellte das Ministerium klar. Zudem seien die Abstandsvorschriften einzuhalten.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Erkrankungen brächten eine Einschränkung von Verfassungsrechten einschließlich des Rechts auf freie Religionsausübung mit sich. Allerdings seien weder die Kirchen geschlossen noch religiöse Feiern verboten, hieß es in der Mitteilung.

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Fischlein 30. März 2020 
 

Darf man in Italien mit den Hunden

nicht Gassi gehen? Sonst könnte man in den Pfarreien eine "zufällige" Tierversorgung organisieren, weil der Weg an einer Kirche verlaufen könnte :)
Not macht erfinderisch.


2
 
 Passero 30. März 2020 
 

Ungerecht und unbarmherzig!

„...Gewöhnliche Gläubige dürfen eine Kirche nur dann zum Gebet aufsuchen, wenn das Verlassen der eigenen Wohnung durch den Gang zur Arbeit oder eine dringende Besorgung gerechtfertigt ist und die Kirche am Weg liegt...”

Äußerst ungerecht gegenüber Menschen, die keiner Arbeit nachgehen, keine dringende Besorgung zu erledigen haben und für die keine Kirche am Weg liegt!!!.


4
 
 Gandalf 30. März 2020 

Unfassbar!

Dh. in Italien darf nicht nicht zur Kirche gehen, wenn die nicht zufällig am Weg zur Arbeit liegt, hier kann man nur zum zivilen Widerstand aufrufen, solche Regeln sind völlig überzogen!


7
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Italien

  1. L'Avvenire sorgt für Confusione!
  2. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  3. Erzbischof von Neapel lässt LGBT-Aktivisten während einer Messe sprechen
  4. Nach Verherrlichung der Hamas: Italien schiebt Imam ab
  5. Kirchen-Abgabe in Italien geht überwiegend in die Seelsorge
  6. Kardinal Zuppi: Wahltag in Italien kein "schwarzer Tag"
  7. Möchte Herr Bätzing die Schweizer Gardisten gegen Giorgia Meloni ausrücken lassen?
  8. Italienischer Bischof weist Priester nach unwürdiger Messfeier zurecht
  9. 'Ja zur natürlichen Familie! Nein zur LGBT-Lobby!'
  10. Italien: Militärbischof verurteilt kirchliche Verschwörungstheoretiker






Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE DIESE WOCHE - 25. MÄRZ!!!
  2. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Spanien am moralischen Abgrund
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  6. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  7. Panik in Magdeburg
  8. 'Erzieherischer Unterton': Harald Schmidt rechnet mit Tagesthemen und Heute Journal ab
  9. Brasilien: 26-jähriger Seminarist stirbt – hinterlässt beeindruckendes geistliches Testament
  10. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  11. Neue Fantasien über das Weiheamt für Frauen?
  12. Ein Champion am Galgen – und die Welt sieht weg
  13. DBK kritisiert ZDF-Kinderformat „Logo“ wegen Christentum-Beitrag
  14. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  15. Wenn das künftige nominelle Kirchenoberhaupt mit dem eigenen Glauben fremdelt

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz