Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  3. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  4. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  5. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  6. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  7. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  8. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  11. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  12. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin
  13. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus
  14. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  15. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“

Italiens Regierung klärt Bedingungen für Gottesdienste

30. März 2020 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


An Gottesdiensten der Kar- und Ostertage in Italien dürfen nach Entscheidung des Innenministeriums nur die für den Ablauf notwendigen Personen teilnehmen


Rom (kath.net/KAP) An Gottesdiensten der Kar- und Ostertage in Italien dürfen nach einer Entscheidung des Innenministeriums nur die für den Ablauf notwendigen Personen teilnehmen. Der liturgische Dienst werde in diesem Fall als beruflich veranlasst gewertet, gab das Ministerium in Rom am Samstagabend bekannt. Wer bei einer Polizeikontrolle eine entsprechende Erklärung vorlege, werde nicht wegen Verletzung des Ausgehverbotes bestraft.

Erlaubt ist der Gang zur Kirche demnach für den zelebrierenden Geistlichen, den Diakon und Lektor sowie Organist und Kantor, ferner für Techniker der Gottesdienstübertragung. Gewöhnliche Gläubige dürfen eine Kirche nur dann zum Gebet aufsuchen, wenn das Verlassen der eigenen Wohnung durch den Gang zur Arbeit oder eine dringende Besorgung gerechtfertigt ist und die Kirche am Weg liegt. Die kirchlichen Behörden wurden nach Angaben des Innenministeriums über die Bestimmungen informiert.

Analoge Regeln wie bei den Ostergottesdiensten gelten für kirchliche Trauungen. Auch diese seien nicht grundsätzlich verboten, müssten sich aber auf die Teilnahme des Geistlichen, des Brautpaars und der Trauzeugen beschränken, stellte das Ministerium klar. Zudem seien die Abstandsvorschriften einzuhalten.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Erkrankungen brächten eine Einschränkung von Verfassungsrechten einschließlich des Rechts auf freie Religionsausübung mit sich. Allerdings seien weder die Kirchen geschlossen noch religiöse Feiern verboten, hieß es in der Mitteilung.

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Fischlein 30. März 2020 
 

Darf man in Italien mit den Hunden

nicht Gassi gehen? Sonst könnte man in den Pfarreien eine "zufällige" Tierversorgung organisieren, weil der Weg an einer Kirche verlaufen könnte :)
Not macht erfinderisch.


2
 
 Passero 30. März 2020 
 

Ungerecht und unbarmherzig!

„...Gewöhnliche Gläubige dürfen eine Kirche nur dann zum Gebet aufsuchen, wenn das Verlassen der eigenen Wohnung durch den Gang zur Arbeit oder eine dringende Besorgung gerechtfertigt ist und die Kirche am Weg liegt...”

Äußerst ungerecht gegenüber Menschen, die keiner Arbeit nachgehen, keine dringende Besorgung zu erledigen haben und für die keine Kirche am Weg liegt!!!.


4
 
 Gandalf 30. März 2020 

Unfassbar!

Dh. in Italien darf nicht nicht zur Kirche gehen, wenn die nicht zufällig am Weg zur Arbeit liegt, hier kann man nur zum zivilen Widerstand aufrufen, solche Regeln sind völlig überzogen!


7
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Italien

  1. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  2. Cardinal Confusione
  3. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  4. Italienischer Bischof ruft zur Evangelisierung von Muslimen auf – Unterstützung von Konvertiten
  5. L'Avvenire sorgt für Confusione!
  6. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  7. Erzbischof von Neapel lässt LGBT-Aktivisten während einer Messe sprechen
  8. Nach Verherrlichung der Hamas: Italien schiebt Imam ab
  9. Kirchen-Abgabe in Italien geht überwiegend in die Seelsorge
  10. Kardinal Zuppi: Wahltag in Italien kein "schwarzer Tag"







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Papst Leo an 80.000 Jugendliche im Stade de France: "Wer mit Gott lebt, ist frei"
  3. „Wenn wir Eucharistie feiern, dürfen wir mit allem zu ihm kommen, was in uns unvollendet ist“
  4. Neuer Schülerkreise Joseph Ratzinger / Papst Benedikt XVI. bestätigt bisherigen Vorstand im Amt
  5. Nordische Bischofskonferenz beendet Herbstvollversammlung in Paderborn
  6. Zwischen Stein und Geheimnis: ‚Ohne die Liturgie würde Notre-Dame ihre Seele verlieren‘
  7. Die Menschheitsfamilie zwischen Babel und Pfingsten
  8. Der Mensch ist mehr als eine Maschine - Die Würde des Menschen vor dem Angesicht Gottes
  9. Bischof Erik Varden: „Den Fremden willkommen heißen“
  10. Leo an Bischöfe: „Liebe Brüder, wir müssen immer wieder in die Schule des Kreuzes zurückkehren“
  11. Chefredakteur Philippe Marie: „Ich werfe dem Erzbistum Paris vor, die Pressefreiheit zu verletzen“
  12. Dem Leben verpflichtet: Johanna Gräfin von Westphalen
  13. Kurienkardinal Parolin nennt „Lebensschutz“ eines der Schwerpunktthemen von Leos Frankreichreise
  14. USA: Medienbischof Fulton Sheen ist nun seliggesprochen!
  15. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz