Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  2. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  3. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  4. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  5. Drei Nonnen für ein Halleluja
  6. "Ich sehe nicht, wie die außerordentliche Form des Römischen Ritus Probleme verursachen könnte"
  7. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  8. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  9. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  10. Brötchentüten für die Demokratie
  11. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  12. Vatikan erfreut über Fortschritte in China: Diözese neugeordnet
  13. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  14. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  15. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"

Leben helfen statt Sterben helfen!

2. März 2020 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nein zur Tötung am Ende des Lebens – „Wir dürfen keine Tötungen erlauben, selbst wenn diese nur innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt würden! Über Leben und Tod zu entscheiden, ist Schwellenüberschreitung, Dammbruch.“ Gastkommentar von Gudrun Kugler


Wien (kath.net) Das am Aschermittwoch veröffentlichte Urteil des Deutschen Verfassungsgerichts, in dem das Verbot „geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid“ aufgehoben wurde, ist ein Schritt in die falsche Richtung: Leben helfen statt sterben helfen, muss unsere Devise sein! Bisher war die Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland nur legal für Verwandte. Das Verbot der Geschäftsmäßigkeit verhinderte bis dato Vereine wie Exit in der Schweiz. Für Österreich ist dieses Urteil aber Gott sei Dank aufgrund einer wesentlich unterschiedlichen Rechtslage kein Vorbild. Der österreichische Verfassungsgerichtshof befindet derzeit über mehrere Fälle, in denen die Freigabe der Sterbehilfe verlangt wird. Finanziert und initiiert wurden diese Fälle vom Schweizer Sterbehilfe Verein „Dignitas“. Traurig sind Beispiele aus anderen Ländern: Die Kosten für eine vom Arzt verschriebene Chemotherapie werden in manchen Fällen in den USA von der Versicherung nicht übernommen, die Kosten für den assistierten Suizid schon (2016 u.a.). Einem wegen Mord und Vergewaltigung lebenslänglich verurteilten Belgier wurde die Inanspruchnahme der Euthanasie zugestanden (2014). Kanada hat 2017 in einer Studie bereits Berechnungen angestellt, inwieweit durch Sterbehilfe Geld im Gesundheitssystem gespart werden kann.


Ich plädiere, den österreichischen Weg beibehalten!

Dieser wurde in zwei parlamentarischen Enqueten – 2001 und 2014 – ausgearbeitet: JA zu Hospiz und Palliativmedizin: Die Finanzierung ist nun endlich im Regierungsprogramm vorgesehen! JA zu Behandlungsautonomie: Bereits jetzt darf niemand gegen seinen Willen behandelt werden! Wir sagen auch Nein zur Übertherapie! NEIN zu Tötung auf Verlangen und Mitwirkung am Selbstmord: Grenzen halten nicht!

Wir dürfen keine Tötungen erlauben – selbst wenn diese nur innerhalb von bestimmten Grenzen erlaubt würden!

Denn diese Grenzen halten nicht! Über Leben und Tod zu entscheiden, ist eine Schwellenüberschreitung, ist ein Dammbruch. Das Verbot hat eine präventive Schutzfunktion! „Ich möchte nicht mehr leben“ heißt: „Ich möchte SO nicht mehr leben.“ Nur ein Verbot zwingt die Gesellschaft, menschenwürdige Alternativen zu suchen und zu finanzieren!

Eine Freigabe ist ein Schlag gegen die Bemühungen der Suizidprävention! Eine Freigabe erlaubt auch die Kommerzialisierung. Wir wollen medizinisches Personal nicht unter Druck setzen, ihre Schutzbefohlenen zu töten!

Wir müssen LEBEN helfen – nicht STERBEN helfen!

Nur ein Verbot der Sterbehilfe zwingt die Gesellschaft, menschenwürdige Alternativen zu suchen und zu finanzieren: Daran müssen wir gemeinsam intensiv arbeiten! Wir können körperliches und psychischen Leiden verhindern! 10.000 aller über 55-jährigen Niederländer geben den Wunsch an, ihr Leben eventuell frühzeitig beenden zu wollen – auch wenn sie an keiner ernsthaften Erkrankung leiden. 56 Prozent der Betroffenen nennen als Grund dafür Einsamkeit, 42 Prozent äußern die Sorge, anderen Menschen zur Last zu fallen, 36 Prozent haben Geldsorgen, so eine Studie der Universität Utrecht aus dem Jänner 2020. Diese inneren Konflikte wollen wir den Betroffenen ersparen! Länder mit liberalen Regelungen registrieren einen starken Anstieg assistierter Selbsttötungen!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt in einem Urteil im Jahr 2002 fest: Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiere „kein Recht auf aktive Sterbehilfe. Das Recht auf Leben (…) verbiete es einem Staat, (…) jemanden vorsätzlich zu töten. Auch lasse sich aus dem Recht auf Leben weder ein diametral entgegengesetztes Recht auf Sterben ableiten, noch ein Recht auf Selbstbestimmung in dem Sinn, dass jedem Individuum das Anrecht gibt, eher den Tod als das Leben zu wählen.“

Dr. Gudrun Kugler ist ÖVP-Nationalrätin


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 mphc 2. März 2020 

@Uwe Lay

Ich muss Ihnen widersprechen. der hl. Maximilian Kolbe hat nicht den "Freitod" gesucht, sondern hat das Schicksal des zum Tod bestimmten Francziszek Gajowniczek auf sich genommen und damit dessen Leben und dessen Famile gerettet.


5
 
 Uwe Lay 2. März 2020 
 

Am Problem vorbei geschrieben!

Wenn in unserem Staat die Selbsttötung keine unerlaubte strafbare Handlung ist, wie sollte dann eine Beihilfe zu einer erlaubten Handlung vom Gesetzgeber verboten werden? Es müßte also erst der Freitod zu einer strafbaren Handlung erklärt werden, sodaß dann auch wie beim Mord der versuchte Mord bei der Selbsttötung der Versuch zur Selbsttötung und jede Beihilfe zur Selbsttötung als strafbare Handlung bestimmt werden kann.
Zudem steht der Gesetzgeber vor dem Problem, ob ein Verbot der Selbsttötung eine akzeptable Einschränkung des Selbstbsimmungsrechtes des Menschen darstellt. Aus christlich-moralischen Gründen mag es gute Gründe zur Verurteilung des Freitodes geben- dann muß aber auch der hl. Maximilian Kolbe verurteilt werden, weil er sich freiwllig töten ließ, um einen anderen das Leben zu retten- aber es ist fraglich, ob der Staat diese Verurteilung des Freitodes übernehmen kann.
Uwe C. Lay


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  2. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  3. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
  4. Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
  5. Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
  6. Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
  7. CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe
  8. Aktive Sterbehilfe? – Keine Antwort ist auch eine Antwort!
  9. Vatikan erkennt belgischen Ordens-Kliniken katholische Identität ab
  10. Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  4. Drei Nonnen für ein Halleluja
  5. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  6. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  7. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  8. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  9. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  10. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  11. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  12. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  13. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  14. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  15. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz