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Beten statt Arzt - Fünf Jahre Haft für evangelikales Ehepaar

18. Februar 2020 in Österreich, 28 Lesermeinungen
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In Österreich wurde vergangene Woche ein Ehepaar wegen Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge nicht rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt.


Krems (kath.net)
In Österreich wurde vergangene Woche ein Ehepaar wegen Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge nicht rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dies berichtet der "Standard." Laut dem Medienbericht hat das Paar eine chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung ihrer 13-jährigen Tochter nicht behandeln lassen wollen. Stattdessen wurde für die Tochter gebetet. Der Vater erklärte im Gericht, dass er und seine Ehefrau gehofft hätten, "dass Gott ihr hilft". "Wir glauben auch daran, dass Gott Tote auferwecken kann". Beide gehören der "Gemeinde Gottes", einer evangelikalen Religionsgemeinschaft an.


Laut dem Bericht hatten ihre Eltern der 13-Jährigen angeboten, zum Arzt zu fahren, sie wollte aber nicht und wollte lieber auf Gott vertrauen.

Für das Ehepaar ist der Besuch des Krankenhauses laut dem Bericht ein "Zeichen schwachen Glaubens". Die Mutter erklärte bei der Verhandlung auch, dass sie jetzt nach dem Tod der Tochter zum Teil enttäuscht von Gott sei. "Keine Mama möchte doch, dass ihr Kind stirbt".

Rudolf Mayer, der Verteidiger der beiden, meinte, dass die Beschuldigten beim Ableben der 13-Jährigen nicht nur am Bett gesessen seien, sondern "im festen Vertrauen darauf, dass Gott eingreifen wird", gefastet und gebetet hätten.

Wörtlich meinte er laut "Standard": "Es ist nicht absurd, an Wunder und Wunderheilungen zu glauben, sonst wäre unter anderem auch die katholische Kirche absurd".


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