Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  2. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  3. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  4. "Ich sehe nicht, wie die außerordentliche Form des Römischen Ritus Probleme verursachen könnte"
  5. Papst will Sexual-Lehre der Kirche nicht ändern
  6. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  7. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  8. Brötchentüten für die Demokratie
  9. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  10. Vatikan erfreut über Fortschritte in China: Diözese neugeordnet
  11. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  12. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  13. 92 Prozent Taufscheinkatholiken in Österreich oder immer weniger Katholiken, aber immer mehr Geld!
  14. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  15. Nein, Herr Kardinal Schönborn, die Armut nimmt weltweit ab!

US-Abgeordnete unterstützen Aufhebung von ‚Roe v. Wade’

8. Jänner 2020 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die gegenwärtige Rechtslage lasse keine konsistenten und verlässlichen Regelungen für die Abtreibung zu. Daher solle das Urteil ‚Roe v. Wade’, mit dem die Abtreibung legalisiert wurde, überdacht und gegebenenfalls aufgehoben werden.


Washington D.C. (kath.net/jg)
207 Kongressabgeordnete haben sich in einer Stellungnahme („Amicus brief“) an den Obersten Gerichtshof gewandt, in welcher sie ein Überdenken und gegebenenfalls eine Aufhebung der Urteile „Roe v. Wade“ und „Casey v. Planned Parenthood“ empfehlen. Das berichtet der Catholic Herald.

Mit der Stellungnahme unterstützen die Abgeordneten ein Gesetz des Bundesstaates Louisiana, das Abtreibungskliniken vorschreibt, ein Aufnahmeabkommen mit einem nahegelegenen Krankenhaus abzuschließen. Der Oberste Gerichtshof befasst sich mit dem Gesetz und wird im März dazu eine Anhörung abhalten. Kritiker haben es angefochten, weil es ihrer Ansicht nach eine „unzumutbare Belastung“ für den Zugang zur Abtreibung bedeutet.

Ein großer Teil der Stellungnahme zählt die Missbräuche auf, die Abtreibungsärzte im Bundesstaat Louisiana begangen haben und die zu einer hohen Zahl an Disziplinarmaßnahmen gegen Abtreibungskliniken geführt haben. Weiters führen die Verfasser eine ganze Reihe von Verstößen gegen die Vorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Patientinnen an.


Sie argumentieren, dass das Gesetz des Bundesstaates Louisiana in Geltung bleiben soll. Gleichzeitig weisen sie auf die Schwierigkeit hin, ein Gesetz dieser Art umzusetzen, weil es eine endlose Serie von Anfechtungen wegen „unzumutbarer Belastung“ auslösen würde. Diese tragen nach Ansicht der Verfasser zur Undurchführbarkeit der geltenden Abtreibungsregelung nach dem Urteil „Roe v. Wade“ bei.

Die Undurchführbarkeit sei durch das Urteil „Whole Woman’s Health v. Hellerstedt“ (2016) noch verschärft worden, weil der Oberste Gerichtshof das Prinzip der unzumutbaren Belastung, das schon mit dem Urteil „Casey v. Planned Parenthood“ in die Abtreibungsregelung eingeflossen sei, erneut ins Spiel gebracht worden sei. Was damit konkret gemeint sei, bleibe vage und undeutlich und verhindere damit jede Rechtssicherheit.

Die aktuelle Rechtslage sei ein Anlass, das für die Abtreibungsregelung in den USA grundlegende Urteil „Roe v. Wade“ zu überdenken und gegebenenfalls das Prinzip „stare decisis“ aufzugeben. Dieses Prinzip bedeutet, dass das Gericht bei späteren Urteilen bereits gefällte Urteile als Präzedenzfälle heranzieht und diesen entsprechend entscheidet. „Stare decisis“ sei eine kluge und pragmatische Haltung, aber kein unaufhebbares Prinzip, heißt es in der Stellungnahme. Der Gerichtshof habe wiederholt frühere Urteile außer Kraft gesetzt, wenn diese sich als undurchführbar erwiesen hätten. Dies sei in der gegenwärtigen Situation der Abtreibungsregelung gegeben, die keine konsistente und verlässliche Regelung möglich mache, schreiben die Verfasser.

Der „Amicus curiae“ ist eine im kontinentaleuropäischen Recht weitgehend unbekannte Position in einem Rechtsstreit. Sie erlaubt einer an der Auseinandersetzung nicht beteiligten natürlichen oder juristischen Person oder Personengruppe, aber auch Interessensverbänden und Regierungsbehörden unter gewissen Voraussetzungen zu wichtigen Fragen des Konflikts Stellungnahmen („Amicus briefs“) abzugeben.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. Pro-Abtreibungs-Senator soll Studenten einer katholischen Universität betreuen
  4. USA werden im Jahr 2100 ein katholisches Land sein
  5. Tennessee: Lebensschützer feiern drei Jahre Abtreibungsverbot
  6. Nach Kündigung wegen Verweigerung der Covid-Impfung: Krankenhausmitarbeiter erhalten Entschädigung
  7. Abtreibungsklinik in Florida schließt nach 23 Jahren
  8. Bundesstaat Texas verschärft Vorgehen gegen illegalen Vertrieb von Abtreibungspillen
  9. Wegen Transgender-Regelung: US-Bildungsministerium streicht Schulbezirken das Geld
  10. Planned Parenthood schließt dieses Jahr 41 Zentren in den USA






Top-15

meist-gelesen

  1. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  2. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  3. Papst will Sexual-Lehre der Kirche nicht ändern
  4. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  5. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  6. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  7. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  8. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  9. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  10. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  11. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  12. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  13. Die Wende? - Papst will über sogenannte "Alte Messe" neu beraten
  14. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  15. Brötchentüten für die Demokratie

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz