Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  2. Nicht mehr ernst zu nehmen
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  5. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  6. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  7. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  8. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  9. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  10. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  11. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  12. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  13. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  14. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  15. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet

US-Abgeordnete unterstützen Aufhebung von ‚Roe v. Wade’

8. Jänner 2020 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die gegenwärtige Rechtslage lasse keine konsistenten und verlässlichen Regelungen für die Abtreibung zu. Daher solle das Urteil ‚Roe v. Wade’, mit dem die Abtreibung legalisiert wurde, überdacht und gegebenenfalls aufgehoben werden.


Washington D.C. (kath.net/jg)
207 Kongressabgeordnete haben sich in einer Stellungnahme („Amicus brief“) an den Obersten Gerichtshof gewandt, in welcher sie ein Überdenken und gegebenenfalls eine Aufhebung der Urteile „Roe v. Wade“ und „Casey v. Planned Parenthood“ empfehlen. Das berichtet der Catholic Herald.

Mit der Stellungnahme unterstützen die Abgeordneten ein Gesetz des Bundesstaates Louisiana, das Abtreibungskliniken vorschreibt, ein Aufnahmeabkommen mit einem nahegelegenen Krankenhaus abzuschließen. Der Oberste Gerichtshof befasst sich mit dem Gesetz und wird im März dazu eine Anhörung abhalten. Kritiker haben es angefochten, weil es ihrer Ansicht nach eine „unzumutbare Belastung“ für den Zugang zur Abtreibung bedeutet.

Ein großer Teil der Stellungnahme zählt die Missbräuche auf, die Abtreibungsärzte im Bundesstaat Louisiana begangen haben und die zu einer hohen Zahl an Disziplinarmaßnahmen gegen Abtreibungskliniken geführt haben. Weiters führen die Verfasser eine ganze Reihe von Verstößen gegen die Vorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Patientinnen an.


Sie argumentieren, dass das Gesetz des Bundesstaates Louisiana in Geltung bleiben soll. Gleichzeitig weisen sie auf die Schwierigkeit hin, ein Gesetz dieser Art umzusetzen, weil es eine endlose Serie von Anfechtungen wegen „unzumutbarer Belastung“ auslösen würde. Diese tragen nach Ansicht der Verfasser zur Undurchführbarkeit der geltenden Abtreibungsregelung nach dem Urteil „Roe v. Wade“ bei.

Die Undurchführbarkeit sei durch das Urteil „Whole Woman’s Health v. Hellerstedt“ (2016) noch verschärft worden, weil der Oberste Gerichtshof das Prinzip der unzumutbaren Belastung, das schon mit dem Urteil „Casey v. Planned Parenthood“ in die Abtreibungsregelung eingeflossen sei, erneut ins Spiel gebracht worden sei. Was damit konkret gemeint sei, bleibe vage und undeutlich und verhindere damit jede Rechtssicherheit.

Die aktuelle Rechtslage sei ein Anlass, das für die Abtreibungsregelung in den USA grundlegende Urteil „Roe v. Wade“ zu überdenken und gegebenenfalls das Prinzip „stare decisis“ aufzugeben. Dieses Prinzip bedeutet, dass das Gericht bei späteren Urteilen bereits gefällte Urteile als Präzedenzfälle heranzieht und diesen entsprechend entscheidet. „Stare decisis“ sei eine kluge und pragmatische Haltung, aber kein unaufhebbares Prinzip, heißt es in der Stellungnahme. Der Gerichtshof habe wiederholt frühere Urteile außer Kraft gesetzt, wenn diese sich als undurchführbar erwiesen hätten. Dies sei in der gegenwärtigen Situation der Abtreibungsregelung gegeben, die keine konsistente und verlässliche Regelung möglich mache, schreiben die Verfasser.

Der „Amicus curiae“ ist eine im kontinentaleuropäischen Recht weitgehend unbekannte Position in einem Rechtsstreit. Sie erlaubt einer an der Auseinandersetzung nicht beteiligten natürlichen oder juristischen Person oder Personengruppe, aber auch Interessensverbänden und Regierungsbehörden unter gewissen Voraussetzungen zu wichtigen Fragen des Konflikts Stellungnahmen („Amicus briefs“) abzugeben.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Henry_Cavendish 10. Jänner 2020 
 

Legislative - Judikative -Exekutive

1.) Ich bevorzuge definitiv unsere Staatsordnung vor der amerikanischen.
2.) Ich finde die Konsequenzen aus Roe v. Wade auch nicht richtig, weil nicht ausgewogen.
3.) Diese Einmischung von Teilen des Parlaments (des Gesetzgebers!) ist völlig daneben. Dann sollen eben das/ die Parlamente die Verfassung ändern. Verfassungsgerichtshöfe sind nicht primär dazu da, die gesellschaftlichen Probleme zu kitten, welche sich durch demokratische Wahlentscheidungen ergeben (insbesondere durch Pattsituationen).
4.) Gerade in den USA wurden immer wieder von Republikanern die Richter Thomas und Scalia hervorgehoben, gerade weil sie Verfechter des "stare decisis" hatten. Jetzt, wo man die Möglichkeit einer Änderung (Progression) wittert, dann soll plötzlich dieses konservative Prinzip doch lieber nicht mehr gelten.
5.) Dem nachzugeben bedeutet, einem ungarischen, russischen, polnischen dezidiert illiberalem Politikverständnis Vorzug zu gewähren,


0
 
 Fischlein 8. Jänner 2020 
 

In den USA wurde die Abtreibung

nach einer gezielten Kampagne durchgesetzt. Die Lügen, die dabei genutzt wurden, hat Dr. Bernard Nathanson nach seiner Bekehrung genannt.
Es ist höchste Zeit, der Wahrheit nach zu handeln.


2
 
 girsberg74 8. Jänner 2020 
 

Erfreulich

Die Tatsache des "Amicus brief" sollte von jedem aus ksth.net hinausgetragen werden.

Es ist schon etwas, alleine auf die Tatsache zu hinzuweisen, auch wenn man selbst nicht die Feinheiten im Einzelnen kennt oder formulieren kann.


7
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘
  2. ‚Meine Aufgabe ist es, dich in den Himmel zu bringen, nicht nach Harvard‘
  3. US-Präsident Trump nominiert Lebensschützerin zur Direktorin der Arzneimittelbehörde FDA
  4. Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden
  5. US-Regierung leitet 2 Milliarden Dollar an christliche Hilfsorganisationen um
  6. 50 Jahre Jugendkonferenzen in Steubenville
  7. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  8. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'
  9. US-Regierung beendet öffentliche Finanzierung für ‚Geschlechtsumwandlung‘ bei Kindern
  10. Erzbischof Cordileone: 'Lasst unsere Nonnen in Ruhe!'






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Goethes Lieblingsheiliger: Ein Meister der Freude und der Seelenschau
  4. Papst erlässt neues Verfahren zu Absetzung ostkirchlicher Patriarchen
  5. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  6. Papst Leo XIV. beruft obersten Kolumbusritter in den Vatikan
  7. Nur der Weg der Liebe ist der Weg des Lebens
  8. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  9. USA: Rosenkranz-Teams besuchen Altersheime
  10. Bischof Erik Varden: Zum Gedenken an König Harald V. (1937–2026)
  11. Papst würdigt Norwegens König Harald für "hingebungsvollen Dienst"
  12. Kirche im isländischen Selfoss wird im September eingeweiht
  13. „Hinter mir her!“ – Der Weg führt ins Leben
  14. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘
  15. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz