Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  2. Bischof Oster kritisiert Leihmutterschaft scharf und spricht von „Skandal“
  3. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  4. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  5. ALfA begrüßt den Rücktritt Jens Spahns
  6. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  7. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  8. Zwei Formen - ein Ritus
  9. US-Bischof warnt vor FSSPX-Messen – nahm selbst an interreligiöser Chanukka-Feier teil
  10. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  11. Sozialethiker Rhonheimer: Nicht der Kapitalismus verursacht Armut
  12. "Angriffe auf Christen werden in Deutschland ignoriert"
  13. Glaube & Sex vs. Vernunft & Geld?
  14. Euthanasie trotz dreimaligem Senatsveto
  15. Militärdienst auch für Geistliche: Schweizer Kirchen protestieren

US-Abgeordnete unterstützen Aufhebung von ‚Roe v. Wade’

8. Jänner 2020 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die gegenwärtige Rechtslage lasse keine konsistenten und verlässlichen Regelungen für die Abtreibung zu. Daher solle das Urteil ‚Roe v. Wade’, mit dem die Abtreibung legalisiert wurde, überdacht und gegebenenfalls aufgehoben werden.


Washington D.C. (kath.net/jg)
207 Kongressabgeordnete haben sich in einer Stellungnahme („Amicus brief“) an den Obersten Gerichtshof gewandt, in welcher sie ein Überdenken und gegebenenfalls eine Aufhebung der Urteile „Roe v. Wade“ und „Casey v. Planned Parenthood“ empfehlen. Das berichtet der Catholic Herald.

Mit der Stellungnahme unterstützen die Abgeordneten ein Gesetz des Bundesstaates Louisiana, das Abtreibungskliniken vorschreibt, ein Aufnahmeabkommen mit einem nahegelegenen Krankenhaus abzuschließen. Der Oberste Gerichtshof befasst sich mit dem Gesetz und wird im März dazu eine Anhörung abhalten. Kritiker haben es angefochten, weil es ihrer Ansicht nach eine „unzumutbare Belastung“ für den Zugang zur Abtreibung bedeutet.

Ein großer Teil der Stellungnahme zählt die Missbräuche auf, die Abtreibungsärzte im Bundesstaat Louisiana begangen haben und die zu einer hohen Zahl an Disziplinarmaßnahmen gegen Abtreibungskliniken geführt haben. Weiters führen die Verfasser eine ganze Reihe von Verstößen gegen die Vorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Patientinnen an.


Sie argumentieren, dass das Gesetz des Bundesstaates Louisiana in Geltung bleiben soll. Gleichzeitig weisen sie auf die Schwierigkeit hin, ein Gesetz dieser Art umzusetzen, weil es eine endlose Serie von Anfechtungen wegen „unzumutbarer Belastung“ auslösen würde. Diese tragen nach Ansicht der Verfasser zur Undurchführbarkeit der geltenden Abtreibungsregelung nach dem Urteil „Roe v. Wade“ bei.

Die Undurchführbarkeit sei durch das Urteil „Whole Woman’s Health v. Hellerstedt“ (2016) noch verschärft worden, weil der Oberste Gerichtshof das Prinzip der unzumutbaren Belastung, das schon mit dem Urteil „Casey v. Planned Parenthood“ in die Abtreibungsregelung eingeflossen sei, erneut ins Spiel gebracht worden sei. Was damit konkret gemeint sei, bleibe vage und undeutlich und verhindere damit jede Rechtssicherheit.

Die aktuelle Rechtslage sei ein Anlass, das für die Abtreibungsregelung in den USA grundlegende Urteil „Roe v. Wade“ zu überdenken und gegebenenfalls das Prinzip „stare decisis“ aufzugeben. Dieses Prinzip bedeutet, dass das Gericht bei späteren Urteilen bereits gefällte Urteile als Präzedenzfälle heranzieht und diesen entsprechend entscheidet. „Stare decisis“ sei eine kluge und pragmatische Haltung, aber kein unaufhebbares Prinzip, heißt es in der Stellungnahme. Der Gerichtshof habe wiederholt frühere Urteile außer Kraft gesetzt, wenn diese sich als undurchführbar erwiesen hätten. Dies sei in der gegenwärtigen Situation der Abtreibungsregelung gegeben, die keine konsistente und verlässliche Regelung möglich mache, schreiben die Verfasser.

Der „Amicus curiae“ ist eine im kontinentaleuropäischen Recht weitgehend unbekannte Position in einem Rechtsstreit. Sie erlaubt einer an der Auseinandersetzung nicht beteiligten natürlichen oder juristischen Person oder Personengruppe, aber auch Interessensverbänden und Regierungsbehörden unter gewissen Voraussetzungen zu wichtigen Fragen des Konflikts Stellungnahmen („Amicus briefs“) abzugeben.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. USA: Gericht entscheidet über Statue von Erzengel Michael vor öffentlichem Gebäude
  2. Oberster Gerichtshof der USA bestätigt Regelungen zum Schutz von Frauen im Sport
  3. US-Außenminister Rubio: Die UNO hat ihre Mission verloren
  4. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Zehn Gebote in den Klassenzimmern
  5. Keine Strafen für Baseball-Spieler wegen Bibelversen auf Kappen mit Regenbogen
  6. US-Justizministerium unterstützt katholischen Orden im Kampf gegen Transgender-Gesetz in New York
  7. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Abtreibung nur in wenigen Ausnahmen
  8. Bekannte christliche Adoptionsagentur stellt Vermittlung von Kindern an homosexuelle Paare ein
  9. Gallup Umfrage: Mehr Amerikaner sehen Abtreibungen als moralisch nicht akzeptabel
  10. Erzbistum Washington entlässt Exorzisten wegen Äußerungen zu UFOs und Dämonen






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  3. Bischof Oster kritisiert Leihmutterschaft scharf und spricht von „Skandal“
  4. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  5. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  6. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  7. ALfA begrüßt den Rücktritt Jens Spahns
  8. Glaube & Sex vs. Vernunft & Geld?
  9. US-Bischof warnt vor FSSPX-Messen – nahm selbst an interreligiöser Chanukka-Feier teil
  10. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  11. Pornografie, NoFap und die Rückkehr der Selbstbeherrschung
  12. Zwei Formen - ein Ritus
  13. Rubio rechnet mit Linken ab: „Sie wissen nicht, wie man etwas schafft, also zerstören sie es“
  14. DANKE JUSTIN! - Kanadischer Sänger bringt Stadion während WM-Finale mit „Halleluja“ zum Schweigen!
  15. Sozialethiker Rhonheimer: Nicht der Kapitalismus verursacht Armut

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz