Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| US-Abgeordnete unterstützen Aufhebung von Roe v. Wade8. Jänner 2020 in Prolife, 3 Lesermeinungen Die gegenwärtige Rechtslage lasse keine konsistenten und verlässlichen Regelungen für die Abtreibung zu. Daher solle das Urteil Roe v. Wade, mit dem die Abtreibung legalisiert wurde, überdacht und gegebenenfalls aufgehoben werden. Washington D.C. (kath.net/jg) Mit der Stellungnahme unterstützen die Abgeordneten ein Gesetz des Bundesstaates Louisiana, das Abtreibungskliniken vorschreibt, ein Aufnahmeabkommen mit einem nahegelegenen Krankenhaus abzuschließen. Der Oberste Gerichtshof befasst sich mit dem Gesetz und wird im März dazu eine Anhörung abhalten. Kritiker haben es angefochten, weil es ihrer Ansicht nach eine unzumutbare Belastung für den Zugang zur Abtreibung bedeutet. Ein großer Teil der Stellungnahme zählt die Missbräuche auf, die Abtreibungsärzte im Bundesstaat Louisiana begangen haben und die zu einer hohen Zahl an Disziplinarmaßnahmen gegen Abtreibungskliniken geführt haben. Weiters führen die Verfasser eine ganze Reihe von Verstößen gegen die Vorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Patientinnen an. Sie argumentieren, dass das Gesetz des Bundesstaates Louisiana in Geltung bleiben soll. Gleichzeitig weisen sie auf die Schwierigkeit hin, ein Gesetz dieser Art umzusetzen, weil es eine endlose Serie von Anfechtungen wegen unzumutbarer Belastung auslösen würde. Diese tragen nach Ansicht der Verfasser zur Undurchführbarkeit der geltenden Abtreibungsregelung nach dem Urteil Roe v. Wade bei. Die Undurchführbarkeit sei durch das Urteil Whole Womans Health v. Hellerstedt (2016) noch verschärft worden, weil der Oberste Gerichtshof das Prinzip der unzumutbaren Belastung, das schon mit dem Urteil Casey v. Planned Parenthood in die Abtreibungsregelung eingeflossen sei, erneut ins Spiel gebracht worden sei. Was damit konkret gemeint sei, bleibe vage und undeutlich und verhindere damit jede Rechtssicherheit. Die aktuelle Rechtslage sei ein Anlass, das für die Abtreibungsregelung in den USA grundlegende Urteil Roe v. Wade zu überdenken und gegebenenfalls das Prinzip stare decisis aufzugeben. Dieses Prinzip bedeutet, dass das Gericht bei späteren Urteilen bereits gefällte Urteile als Präzedenzfälle heranzieht und diesen entsprechend entscheidet. Stare decisis sei eine kluge und pragmatische Haltung, aber kein unaufhebbares Prinzip, heißt es in der Stellungnahme. Der Gerichtshof habe wiederholt frühere Urteile außer Kraft gesetzt, wenn diese sich als undurchführbar erwiesen hätten. Dies sei in der gegenwärtigen Situation der Abtreibungsregelung gegeben, die keine konsistente und verlässliche Regelung möglich mache, schreiben die Verfasser. Der Amicus curiae ist eine im kontinentaleuropäischen Recht weitgehend unbekannte Position in einem Rechtsstreit. Sie erlaubt einer an der Auseinandersetzung nicht beteiligten natürlichen oder juristischen Person oder Personengruppe, aber auch Interessensverbänden und Regierungsbehörden unter gewissen Voraussetzungen zu wichtigen Fragen des Konflikts Stellungnahmen (Amicus briefs) abzugeben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuUSA
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |