US-Abgeordnete unterstützen Aufhebung von ‚Roe v. Wade’

8. Jänner 2020 in Prolife


Die gegenwärtige Rechtslage lasse keine konsistenten und verlässlichen Regelungen für die Abtreibung zu. Daher solle das Urteil ‚Roe v. Wade’, mit dem die Abtreibung legalisiert wurde, überdacht und gegebenenfalls aufgehoben werden.


Washington D.C. (kath.net/jg)
207 Kongressabgeordnete haben sich in einer Stellungnahme („Amicus brief“) an den Obersten Gerichtshof gewandt, in welcher sie ein Überdenken und gegebenenfalls eine Aufhebung der Urteile „Roe v. Wade“ und „Casey v. Planned Parenthood“ empfehlen. Das berichtet der Catholic Herald.

Mit der Stellungnahme unterstützen die Abgeordneten ein Gesetz des Bundesstaates Louisiana, das Abtreibungskliniken vorschreibt, ein Aufnahmeabkommen mit einem nahegelegenen Krankenhaus abzuschließen. Der Oberste Gerichtshof befasst sich mit dem Gesetz und wird im März dazu eine Anhörung abhalten. Kritiker haben es angefochten, weil es ihrer Ansicht nach eine „unzumutbare Belastung“ für den Zugang zur Abtreibung bedeutet.

Ein großer Teil der Stellungnahme zählt die Missbräuche auf, die Abtreibungsärzte im Bundesstaat Louisiana begangen haben und die zu einer hohen Zahl an Disziplinarmaßnahmen gegen Abtreibungskliniken geführt haben. Weiters führen die Verfasser eine ganze Reihe von Verstößen gegen die Vorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Patientinnen an.

Sie argumentieren, dass das Gesetz des Bundesstaates Louisiana in Geltung bleiben soll. Gleichzeitig weisen sie auf die Schwierigkeit hin, ein Gesetz dieser Art umzusetzen, weil es eine endlose Serie von Anfechtungen wegen „unzumutbarer Belastung“ auslösen würde. Diese tragen nach Ansicht der Verfasser zur Undurchführbarkeit der geltenden Abtreibungsregelung nach dem Urteil „Roe v. Wade“ bei.

Die Undurchführbarkeit sei durch das Urteil „Whole Woman’s Health v. Hellerstedt“ (2016) noch verschärft worden, weil der Oberste Gerichtshof das Prinzip der unzumutbaren Belastung, das schon mit dem Urteil „Casey v. Planned Parenthood“ in die Abtreibungsregelung eingeflossen sei, erneut ins Spiel gebracht worden sei. Was damit konkret gemeint sei, bleibe vage und undeutlich und verhindere damit jede Rechtssicherheit.

Die aktuelle Rechtslage sei ein Anlass, das für die Abtreibungsregelung in den USA grundlegende Urteil „Roe v. Wade“ zu überdenken und gegebenenfalls das Prinzip „stare decisis“ aufzugeben. Dieses Prinzip bedeutet, dass das Gericht bei späteren Urteilen bereits gefällte Urteile als Präzedenzfälle heranzieht und diesen entsprechend entscheidet. „Stare decisis“ sei eine kluge und pragmatische Haltung, aber kein unaufhebbares Prinzip, heißt es in der Stellungnahme. Der Gerichtshof habe wiederholt frühere Urteile außer Kraft gesetzt, wenn diese sich als undurchführbar erwiesen hätten. Dies sei in der gegenwärtigen Situation der Abtreibungsregelung gegeben, die keine konsistente und verlässliche Regelung möglich mache, schreiben die Verfasser.

Der „Amicus curiae“ ist eine im kontinentaleuropäischen Recht weitgehend unbekannte Position in einem Rechtsstreit. Sie erlaubt einer an der Auseinandersetzung nicht beteiligten natürlichen oder juristischen Person oder Personengruppe, aber auch Interessensverbänden und Regierungsbehörden unter gewissen Voraussetzungen zu wichtigen Fragen des Konflikts Stellungnahmen („Amicus briefs“) abzugeben.



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