Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  2. Bischof sein in Opferperspektive
  3. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  4. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  5. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  6. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  7. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  8. Mariologen-Vereinigung IMA kritisiert ‚Mater Populi Fidelis‘
  9. Mansour: Terrorschlag in Australien ist „logische Konsequenz einer global entfesselten Hassdynamik“
  10. „Vermeintliche Förderung der Meinungsfreiheit durch Einschränkung der Meinungsfreiheit“
  11. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  12. „Satt, aber nicht erfüllt – Kirche im Land der religiösen Indifferenz“
  13. Meinungsfreiheit in Gefahr
  14. Sender RBB muss Ex-Direktorin mehr als 8.000 Euro monatlich Ruhegeld zahlen – bis an ihr Lebensende
  15. Wiener Weihbischof Turnovszky: Klare Pro-Life-Botschaft für Weihnachten

Bistum Münster: Während Beichte missbraucht?

8. November 2019 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In den 80er Jahren soll eine damals 13-Jährige mehrfach vom damaligen Kaplan der Marienbasilika Kevelaer sexuell missbraucht worden sein – Bistum Münster räumt Fehler im Umgang mit Diözesanpriester G.H. ein


Münster (kath.net) 2010 hatte eine Frau dem Bistum Münster gemeldet, dass sie in den 80er Jahren als 13- und 14-jähriges Mädchen mehrfach und über einen längeren Zeitraum vom damaligen Kaplan der bekannten Marienbasilika Kevelaer, G. H. sexuell missbraucht worden sei. Nach Angaben des Bistums hatte die betroffene Frau „damals jedoch ausdrücklich verlangt, dass der Sachverhalt nicht öffentlich gemacht wird und auch, dass die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet werden darf. Das Bistum hatte den Sachverhalt nach Rom an die Glaubenskongregation gemeldet. Nach Abschluss der dortigen Prüfungen wurden dem Geistlichen in einem Dekret seelsorgliche und priesterliche Tätigkeiten nur in einem vom Bistum zugewiesenen Bereich gestattet.“


Die Betroffene hat sich dann Ende 2016/Anfang 2017 erneut beim Bistum gemeldet, weil der Geistliche – trotz entsprechender Auflagen – weiterhin öffentlich Gottesdienste feierte, wie das Bistum weiter erläutert. Im Anschluss an diesen Hinweis habe der Bischof von Münster, Felix Genn, den Geistlichen schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Zelebration nur eine Ausnahme sein dürfe und ihm nur erlaubt sei, wenn nicht mit einer großen Öffentlichkeit zu rechnen sei.

In der Presseaussendung heißt es dann wörtlich: „Das Bistum Münster räumt ein, dass man es nach den ersten Hinweisen auf öffentliche Zelebration durch den Geistlichen versäumt hat, diesen mit der entsprechenden Konsequenz nachzugehen. Mittlerweile wurde dem Priester vollständig untersagt, in der Öffentlichkeit Gottesdienste zu feiern. Bischof Genn hat gegenüber der Frau in einem persönlichen Schreiben bedauert, dass die seitens des Bistums ausgesprochenen Auflagen nicht konsequent eingehalten wurden.“

Link zur Pressemeldung des Bistums Münster: Betroffene berichtet in Brief von sexuellem Missbrauch


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ehrmann 8. November 2019 

Meine Hauptfragen: a)was ist "eine größere Menge"? Und: ist ein weiteres Fehlverhalten bekannt?

Die Bußzeiten der alten Kirche waren begrenzt (siehe Ablässe zur Verkürzung).Wichtig ist doch vor allem eine Korrektur - es sind etwa 30 (dreißig!) Jahre vergangen. Rechnen wir noch mit Besserung oder ist dem Opfer noch nicht Genüge getan?


6
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bistum Münster

  1. KJG Münster distanziert sich von Verbandspatron Thomas Morus
  2. Deutschland: Lesung eines Mentalisten in einer Pfarrkirche
  3. „Begegnung in Kelch und Hostie, von Brot und Wein in ein gemeinschaftliches Abendmahl verwandeln“
  4. Bistum Münster: Laien übernehmen pastorale Leitung einer Pfarrei
  5. Bischof Genn hält an Auflösung von Totus Tuus fest
  6. Nach Kritik an Covid-19 Impfungen und LGBT-Zeitgeist: Priester der Petrusbruderschaft wird versetzt
  7. Regenbogenfahne in Kirche mit Grab von Anna Katharina Emmerick
  8. Bistum Münster: Firmung mit Desinfektion und Mundschutz
  9. Bistum Münster: Gottesdienste mit Gläubigen ab 1. Mai wieder möglich
  10. Kardinal Barreto meint: "Die Kirche ist nicht gespalten"






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Bischof sein in Opferperspektive
  4. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  5. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  6. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  7. O Adonai, et Dux domus Israel
  8. Die erste Guadalupe-Predigt von Papst Leo ermöglicht einen Blick in sein Herz
  9. O radix Jesse
  10. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  11. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  12. Papst Leo ernennt Pro-Life-Bischof zum Erzbischof von New York
  13. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  14. Als das Rosenkranzgebet einen Mord verhinderte
  15. Sender RBB muss Ex-Direktorin mehr als 8.000 Euro monatlich Ruhegeld zahlen – bis an ihr Lebensende

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz