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| ![]() Vanity Fair: Lebensschutzpolitik geht auf Kosten armer Frauen30. August 2019 in Prolife, 5 Lesermeinungen Wohlhabende konservative Frauen könnten in der Wahlzelle für Einschränkungen der Abtreibung stimmen, aber die Dienste luxuriöser Privatkliniken in Anspruch nehmen, um selbst eine Abtreibung durchführen zu lassen, unterstellt das Magazin. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) Wohlhabende Frauen und Prominente hätten schon jetzt Zugang zu luxuriös ausgestatteten Abtreibungskliniken und würden für weitere Aufzahlungen zusätzliche Sonderbehandlungen erhalten. Der Kontrast zu Frauen mit niedrigem Einkommen sei entnervend, schreibt Caitlin Moscatello im Vanity Fair Artikel. Sie bezieht sich auf eine Verwaltungsvorschrift von Präsident Donald Trump, die Planned Parenthood 60 Millionen Dollar unter dem Title X Programm entzogen hat. Diese Steuermittel werden nicht mehr an Organisationen vergeben, die Abtreibungen durchführen. Planned Parenthood ist der größte Anbieter von Abtreibungen in den USA. Wohlhabenden konservativen Frauen unterstellt Moscatello, dass sie bei Wahlen für Lebensschutzmaßnahmen stimmen könnten, aber andererseits die Dienste einer der luxuriösen Abtreibungskliniken in Anspruch nehmen könnten, wenn sie selber eine Abtreibung durchführen lassen wollen. Diese Vorstellung sei beunruhigend, schreibt sie wörtlich. Eine Ausweitung des Lebensschutzes müsse daher verhindert werden, schreibt sie sinngemäß. Restriktivere Abtreibungsregelungen würden ihrer Ansicht dazu führen, dass Abtreibungen für Wohlhabende diskret in luxuriösen Privatkliniken durchgeführt würden, während arme Frauen auf riskante Praktiken ausweichen müssten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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