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| ![]() Pakistan: Krankenschwester wegen Konversions-Weigerung ermordet18. Juli 2019 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen Menschenrechtler pochen auf Schutz von Frauen vor Gewalt und Zwangsheirat - Provinzparlament von Des Sindh verabschiedet Resolution, wirksame Gesetze jedoch noch in weiter Ferne Islamabad (kath.net/KAP) Im pakistanischen Faisalabad ist Berichten zufolge eine 30-jährige Christin von ihrem Exfreund aufgrund von ihrer Weigerung, ihn zu heiraten und zum Islam zu konvertieren, ermordet worden. Wie aus Schilderungen des römischen Nachrichtenportals "Asianews" hervorgeht, hatte die Krankenschwester Saima Sardar bereits im Vorfeld schwere Drohungen erhalten. Aktivisten nahmen den bereits am 10. Juli begangenen Tod zum Anlass, um in Pakistan ein Gesetz zum Schutz von Frauen vor Zwangsheiraten einzufordern. Der Präsident der Gruppe Human Rights Focus Pakistan (HRFP), Naveed Walter, betonte im Gespräch mit "Asianews", dass sowohl der Religionswechsel als auch die Heirat eine "persönliche Entscheidung" zu sein habe. "Leider denken in der pakistanischen Gesellschaft muslimische Männer, die sich zu jungen Frauen aus Minderheitsgruppen hingezogen fühlen, dass diese ihnen gehorchen oder ihr Heiratsantrag nicht zurückgewiesen werden kann", so der Menschenrechtsexperte zu den möglichen Hintergründen der Bluttat. Ohne ein behördliches Vorgehen gegen Zwangsehen und gegen Gewalt an Frauen sei hier keine Änderung zu erhoffen. Breites Phänomen Dass das Phänomen der Zwangskonversion in Pakistan jedes Jahr mehr als tausend Mädchen - insbesondere Hindi und Christen - betrifft, wobei viele Fälle nicht angezeigt werden dürften, geht aus einem Bericht des Nachrichtenportal "Fides" vom Donnerstag hervor. Wohl nehme in der Bevölkerung die Empörung über die erzwungenen Religionsübertritte zu und das Parlament der weiter im Südosten gelegenen Provinz des Sidh habe erst am Dienstag eine Resolution verabschiedet, die ein Ende dieser Praxis und entsprechende Maßnahmen gegen Täter fordert. Wirksamer Minderheitenschutz sei dies jedoch noch lange nicht, hoben Experten zugleich hervor. So gebe es in der Sindh-Provinz zwar eine Minderheitenkommission, diese habe jedoch in der Praxis noch keinerlei Änderungen erwirken können, erklärte im Gespräch mit "Fides" Peter Jacob, der Vorsitzende des pakistanischen Zentrums für Soziale Gerechtigkeit (CSJ). Die Landesregierung und andere Provinzregierungen in Pakistan hätten das Gesetz zur Einsetzung entsprechender Kommissionen noch nicht einmal verabschiedet, obwohl dies schon im Juni 2014 vom Obersten Gerichtshof gefordert worden war. Nötig sei, so der Menschenrechtsaktivist, ein "Anti-Konversionsgesetz, damit dem traurigen Phänomen der Entführungen und Zwangsübertritte zum Islam von hindusitischen und christlichen Mädchen ein Ende nimmt". Es fehle jedoch an politischem Willen für den Minderheitenschutz, "aus Gleichgültigkeit oder Unfähigkeit". Von einem "unkontrollierten Anstieg von Zwangsübertritten" berichtete gegenüber "Fides" der Rechtsanwalt Ali Palh, ein in Pakistan bekannter Verteidiger für Menschenrechte. Die Regierung müsse "konkrete gesetzliche Garantien" bieten und die Gerichte wachsamer sein, so seine Forderung. Ähnlich Kalpana Devi, eine hinduistische Aktivistin, die gegenüber dem Nachrichtenportal eine "interministerielle Koordination sowie Untersuchung und Bestrafung des Phänomens der Zwangskonversionen zur Vermeidung von Gewalt" einforderte. Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPakistan
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