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| Acht Monate Bewährungsstrafe für Angriff auf Lebensschützerin18. Juni 2019 in Prolife, keine Lesermeinung Kanada: Fußtritt gegen die junge Lebensschützerin Marie-Claire Bissonnette wird gerichtlich geahndet. Toronto (kath.net/pl) Zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung wurde der kanadische Abtreibungsaktivist Jonathan Hunt (Archivfoto) verurteilt. Außerdem erhielt er die Auflage, sich künftig mindestens hundert Meter weit von Lebensschutzveranstaltungen entfernt zu halten. Das berichtete LifeSiteNews. Die kanadische Lebensschützerin Marie-Claire Bissonnette war von ihm körperlich angegriffen worden. Ein Mann hatte ihr einen gezielten Fußtritt an die Schulter versetzt, als sie die jährliche Pro-Life-Veranstaltung Life Chain in Toronto/Kanada leitete. Vom Vorfall gibt es ein Video, dieses wurde vielfach auf youtube angeschaut und weltweit verbreitet. Außerdem hatte Hunt seine Anstellung in einem Frisörsalon von Toronto verloren, nachdem Kollegen auf das Video aufmerksam geworden waren. Hunt hat sich inzwischen für den Vorfall entschuldigt. Er bedauere aufrichtig seine schlechte Art, sich auszudrücken. Alle sollten das Recht darauf haben, in Sicherheit zu sein, wenn sie ihre Überzeugungen vertreten. Bisonette hatte nach dem Vorfall im Interview mit kath.net geäußert, dass sie es nun erst recht als wichtig empfinde, mit dem Pro-Life-Engagement weiterzumachen. Hunt trug während des Vorfalls einen Halsumhänger mit Pentagramm. Ob er sich dessen Bedeutung bewusst war, ist bisher nicht bekannt. Abtreibungsbefürworter wurde gegen Proliferin Marie-Claire Bissonnette gewalttätig! Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuGewalt
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