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| ![]() Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Nacktselfie-Bischof12. Juni 2019 in Weltkirche, 25 Lesermeinungen Besonders brisanter Fall für Papst Franziskus Zanchettas Generalvikar hatte seit 2015 den Vatikan informiert, doch 2019 durfte der umstrittene Bischof an den Fastenexerzitien des Papstes teilnehmen Vatikan (kath.net) Der Fall ist für Papst Franziskus besonders brisant. Denn der Vatikan soll die pikanten Informationen über den Bischof von Oran laut Auskunft des eigenen Generalvikars bereits zwischen 2015 und 2017 erhalten haben. So sollen unter anderem Nackt-Selfies des Bischofs auf seinem eigenen Handy entdeckt worden sein, offenbar zeigen die Selfies den Bischof masturbierend. Außerdem habe Zanchetta Schwulenpornos auf seinem Smartphone gehabt, die junge Leute beim Sex zeigten. Zanchetta sei nachts mit einer Taschenlampe durch die Zimmer der Seminaristen spaziert und habe sie um Massagen gebeten. Zwei frühere Generalvikare und der Rektor des Priesterseminars von Oran informierten darüber die Nuntiatur in Argentinien. Die Kopie dieses Beschwerdebriefes wurde inzwischen in argentinischen Medien veröffentlicht, kath.net hat berichtet. Seit Jahresbeginn 2019 gab es bereits verschiedene Medienberichte über den Bischof, trotzdem durfte Zanchetta noch in der Fastenzeit ganz offiziell an den Fastenexerzitien des Papstes teilnehmen. Zanchetta gilt als Beichtkind und Freund von Papst Franziskus. Als er 2015 wegen massiven Vorwürfen aus seinem Amt als Bischof von Oran zurücktreten musste, wurde für ihn im Vatikan eigens eine neue Stelle in der vatikanischen Güterverwaltung geschaffen. Dieses Amt muss Zanchetta derzeit ruhen lassen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMissbrauch
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