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| ![]() USA: Gesetz zum Schutz von Abtreibungsüberlebenden verhindert17. Februar 2019 in Prolife, 11 Lesermeinungen Demokratische Abgeordnete haben erneut verhindert, dass ein Gesetz beschlossen wird, das Babys, die eine Abtreibung überleben, medizinische Versorgung garantieren würde. Washington D.C. (kath.net/LSN/jg) Seit 2002 der Born-Alive Infants Protection Act gelten Kinder, die eine Abtreibung überlebt haben, vor dem Gesetz als menschliche Wesen, Personen, Individuen und Kinder. Dieses Gesetz behandelt aber nicht die medizinische Versorgung dieser Neugeborenen. Der nun abgelehnte Born-Alive Abortion Survivors Protection Act würde das medizinische Personal, das eine Abtreibung durchführt, dazu verpflichten, einem Baby medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Ein Senator der Republikanischen Partei hat den Born-Alive Abortion Survivors Protection Act erst vor kurzem in den Senat eingebracht. Damals verhinderten Demokratische Senatoren eine Abstimmung. Eine Umfrage der Lebensschutzorganisation Susan B. Anthony List hat ergeben, dass 77 Prozent der US-Amerikaner die Maßnahmen unterstützen würden, die der Born-Alive Abortion Survivors Protection Act vorsieht. 62 Prozent sind gegen Spätabtreibungen. Derzeit scheint es unwahrscheinlich, dass der Gesetzesvorschlag das Repräsentantenhaus passiert, da die Demokraten die Mehrheit haben. Der Born-Alive Abortion Survivors Protection Act wurde vom Repräsentantenhaus im Januar 2018 beschlossen, scheiterte aber im Senat. Seither wurde er mehrmals in beiden Häusern des Kongresses (Repräsentantenhaus und Senat) eingebracht, aber jedes Mal von Demokratischen Abgeordneten verhindert. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuUSA
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