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"Befangen"

16. November 2018 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Klage: Beverfoerde u.a. stellen Eilantrag und Befangenheitsantrag gegen Verfassungsrichterin Susanne Baer


Magdeburg (kath.net/PM) Sechs Wochen nach Einreichung ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das von Heiko Maas initiierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) haben Hedwig v. Beverfoerde und ihre zwei Mit-Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1. ein Eilverfahren (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) beantragt sowie 2. einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin des Ersten Senats, Prof. Dr. Susanne Baer, gestellt.

Vor 14 Tagen war einer der drei Beschwerdeführer erneut für eine legitime Meinungsäußerung von Facebook mit einer 30-tägigen Sperre belegt worden. Die Beschwerdeführer haben daraufhin am Montag über ihren Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski beim BVerfG eine einstweilige Anordnung gegen das NetzDG beantragt. Sie sehen es als unerträglich an, dass der Zustand willkürlicher Einschränkungen der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit durch Löschungen und Sperrungen für sich selbst und für Millionen von Social-Media-Nutzern in Deutschland noch mehr als ca. 1 Jahr bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache andauern soll.


Nachdem das BVerfG ihre Verfassungsbeschwerde dem Ersten Senat des Gerichts zugewiesen hat, haben Beverfoerde und ihre Mitstreiter außerdem beantragt, die Richterin Prof. Dr. Susanne Baer, wegen Befangenheit abzulehnen. Susanne Baer, die vor ihrer Richtertätigkeit von 2003 bis 2010 Direktorin des regierungsoffiziösen sogenannten GenderKompetenzZentrums in Berlin war, hat sich seit ihrer Ernennung zur Bundesverfassungsrichterin vehement offen zu den politischen Zielen der Lesben- und Schwulenbewegung (LGBT...) bekannt und ist als deren politische Interessenvertreterin vielfach öffentlich aufgetreten. U.a. hat sich Baer 2012 als Kundgebungsrednerin auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin hervorgetan, bevor sie sich 2016 sogar als „Schirmfrau“ des CSD Karlsruhe an die Spitze dieser politischen Bewegung stellte.

Eine derart einseitige politische Parteinahme verstößt nicht nur eindeutig gegen die Verhaltensleitlinien für Bundesverfassungsrichter, sie begründet insbesondere massive Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richterin Prof. Dr. Susanne Baer.

Da die Beschwerdeführerin Hedwig v. Beverfoerde von der LGBT...-Community als bundesweit aktivste politische Gegnerin betrachtet und bekämpft wird, bis hin zur Neuerfindung eines Pseudopreises nebst Titel „Miss Homophobia“ (2015 und 2016), und auch die anderen beiden Kläger u.a. aufgrund genderkritischer Postings gelöscht und gesperrt wurden, sehen die Kläger es als ausgeschlossen an, dass die Richterin Baer tatsächlich „in völliger richterlicher Unabhängigkeit und völlig unvoreingenommen, die Löschung und Sperrung von Meinungen der hiesigen Beschwerdeführer verfassungsrechtlich bewerten könnte.“


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Lesermeinungen

 derGl?ckliche 16. November 2018 
 

In der Tat, das sieht sehr nach Befangenheit aus.

Was die Meinungsäußerungsfreiheit betrifft hat mich gestern eine bedenkliches Rundmail von der ÖVP, deren Mitglied ich bin, erreicht. Es wird gegen "Hass im Netz" mobilisiert und die ohnehin schon gravierende Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit, durch Begrifflichkeiten wie "Grenzüberschreitungen, Herabwürdigungen und Übergriffe" weiter verstärkt. Der für mich juristisch schwammige Begriff "Hass" findet bereits Anwendung in der Neufassung des § 283 StGB - "Verhetzung" und soll, geht es nach der ÖVP, weiter ausgebaut werden.

In der Realität sieht das dann so aus; während der Islam im Mantel der Religionsfreiheit Mordaufrufe gegen "Ungläubige" (Sure 9,5) öffentlich verbreiten darf, wird die Kritik an selbiger Religion unter Strafe gestellt werden. Glaubt ihr nicht? Wehret den Anfängen! Denn geht es nach dem EGMR und dem OGH darf man mittlerweile nicht mal mehr öffentlich erwähnen welche sexuelle Neigung der Prophet Mohammed hatte. Für Nichtwissende -> google "Alter Aisha"


9
 
 Michael F. 16. November 2018 
 

Überwachung, Konrtolle, Christ

Ich fürchte, als Christ wird man es in nicht allzu ferner Zukunft "dank" Digitalisierung noch sehr schwer haben. Entweder man wird einfach kaltgestellt, der Teilhabe an der digitalisierten Welt beraubt, oder gar aufgrund der überwachten Daten gezielt eingeschüchtert. Deshalb sehe ich verstärkte Überwachung z.B. in Bayern oder Österreich auch mit gemischten Gefühlen.


10
 
 nada te turbe 16. November 2018 
 

Diese WICHTIGE Verfassungsbescherde kann man unterstützen!

Bravo, Frau von Beverfoerde:
Einfach nur gut, dieser Mut!!!

Link zur Unterstützungmöglichkeit:
https://demofueralle.blog/2018/10/04/die-meinungsfreiheit-ist-unverhandelbar-wir-wollen-sie-zurueck-jetzt-mit-ihrer-hilfe/

Das Vorgehen von Frau von Beverfoerde ist wichtig und richtig!
Der Befangenheitsantrag gegen Frau Baer absolut gerechtfertigt.

Weiter so Frau von Beverfoerde!
und
wir alle sollten unterstützen, damit die Meinungsfreiheit wieder hergestellt wird.
(Habs bereits getan :-)!)


14
 
 hortensius 16. November 2018 
 

Meinungsdiktatur

Auf der linken Seite sind sogar Hasskommentare erlaubt, dagegen sind auf der anderen Seite nicht einmal sachliche Richtigstellungen erlaubt. Was für eine Schöne neue Welt!


19
 

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