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| ![]() Asia Bibis Anwalt kritisiert seine feindselige Aufnahme in Italien5. November 2018 in Weltkirche, 9 Lesermeinungen Jurist hatte nach Freispruch für von ihm vertretene Christin Pakistan sofort in Richtung Europa verlassen Rom (kath.net/KAP) Der Anwalt der pakistanischen Christin Asia Bibi (Archivfoto) hat Italien nach einem kurzen Aufenthalt wieder verlassen. Wie der Jurist Saif ul-Malook der Zeitung "Corriere della Sera" (Sonntag) schilderte, wurde er am Samstag am Flughafen in Rom von Beamten einer Anti-Terror-Einheit eine halbe Stunde lang verhört. Der Jurist hatte seiner Heimat Pakistan aufgrund von Drohungen durch islamistische Extremisten den Rücken gekehrt. Trotz einwandfreien Visums habe man die Echtheit seiner Dokumente angezweifelt, ihn anschließend zu einem Schalter eskortiert, um das Ticket für sein nächstes Ziel Amsterdam abzuholen. Dorthin ist ul-Malook inzwischen weitergereist. Obwohl er sich als Muslim für eine Christin engagiert und sein Leben aufs Spiel gesetzt habe, habe man ihn "wie einen Terroristen empfangen - und das im Land des Papstes", beklagte sich der Anwalt. Nachdem der Oberste Gerichtshof am vergangenen Mittwoch Asia Bibi endgültig freigesprochen hatte, habe er sich aus dem Gerichtssaal kommend sofort verstecken müssen, schilderte ul-Malook. Er habe nicht einmal mehr nach Hause fahren können, um Kleidung zu holen. Sobald er am Freitag ein schon länger beantragtes Visum in den Händen hielt, habe er Pakistan verlassen und sei nach Italien geflogen. Er habe das Mandat für die wegen Gotteslästerung angeklagte Christin aus professionellen Gründen angenommen, begründete der Anwalt sein Engagement. "Das ist keine Frage der Religion, sondern ein Fall, in dem es keine Beweise gab." Es habe sich schlicht um eine falsche Beschuldigung gehandelt. Im übrigen sei er "nicht gegen das Blasphemie-Gesetz an sich, sondern nur gegen dessen falsche Anwendung". Das Recht auf freie Rede gestatte keine Beleidigungen gegen andere oder den Propheten Mohammed. Einer erneuten Eröffnung des Verfahrens, trotz höchstrichterlichen Urteils, räumt ul-Malook kaum Chancen ein. Eine solche Revision hatte die Regierung der Führung der oppositionellen radikal-islamistischen Partei Tehreek-e-Labaik Pakistan (TLP) in Aussicht gestellt. Dafür sollte die TLP die tagelangen Proteste ihrer Anhänger gegen den Freispruch beenden. Die Proteste bezeichnete ul-Malook als außergewöhnlich. Eine mögliche Reform des Blasphemie-Gesetzes sei für die kommenden Jahre nicht zu erwarten. Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPakistan
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