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| ![]() Beichtgeheimnis Bundesstaat Viktoria zögert19. Juli 2018 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Der australische Bundesstaat Viktoria zögert, den Vorschlag der Königlichen Kommission umzusetzen, wonach Priester gesetzlich dazu verpflichtet werden, Strafanzeige zu stellen, wenn ihnen in der Beichte von Kindesmissbrauch berichtet wird. Melbourne (kath.net) Der australische Bundesstaat Viktoria zögert, den Vorschlag der Königlichen Kommission umzusetzen, wonach Priester gesetzlich dazu verpflichtet werden, Strafanzeige zu stellen, wenn ihnen in der Beichte von Kindesmissbrauch berichtet wird. Das berichtete die Catholic News Agency. Das Beichtsiegel ist gemäß den kircheninternen Regeln der katholischen Kirche absolut verpflichtend, Priester, die es brechen, ziehen sich schwere Kirchenstrafen zu. Der Generalstaatsanwalt von Viktoria, Martin Pakula, vertrat nun gegenüber der BBC, dass es einen ausreichenden Grad nationaler Übereinstimmung geben müsse, um von Priestern den Bruch des Beichtgeheimnisses zu verlangen. Ebenso zögert der Bundesstaat New South Wales. Manch andere australische Bundesstaaten und Regionen haben die Gesetze bereits gebilligt. In Süd Australien, Tasmanien und dem Australischen Hauptstadtterritorium sind Priester ab dem 1. Oktober 2018 gesetzlich zur Strafanzeige und damit zum Bruch des Beichtgeheimnisses verpflichtet, im Fall der Nichtbefolgung kann eine Strafe von 10.000 Australischen Dollar verhängt werden, das entspricht über 6.000 Euro. Die katholische Kirche in Australien versucht sich gegen diese Gesetzgebung zu wehren, auch haben bereits einzelne Priester angekündigt, das Beichtgeheimnis auf jeden Fall zu wahren. Bild: Symbolbild Beichte Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAustralien
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