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„Leben erhalten und Sterben begleiten“

7. Juli 2018 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Neuer Glaubens-Kompass von „Kirche in Not“ erschienen


München (kath.net/KIN) Das päpstliche Hilfswerk „Kirche in Not“ hat den neuen Glaubens-Kompass „Leben erhalten und Sterben begleiten“ veröffentlicht. Die Handreichung bietet Ratschläge für Menschen, die über die Anwendung medizinischer Maßnahmen für ihre Familienangehörigen entscheiden müssen, wenn sie selbst ihren Willen nicht mehr bekunden können.

Mit dem Faltblatt möchte „Kirche in Not“ Betroffenen in verunsichernden Situationen helfen, vernunftgeleitete Entscheidungen zum Wohl ihrer Verwandten auf der Grundlage christlicher Grundsätze zu treffen. Der Glaubens-Kompass rät zu palliativmedizinischer Betreuung, wenn therapeutische Maßnahmen keine Aussicht auf Erfolg mehr haben. So können zumindest Schmerzen gelindert und ein Sterben ermöglicht werden, das die körperlichen, seelischen und geistlichen Bedürfnisse des Menschen im Blick hat. Die Neuerscheinung lehnt jede Form von Euthanasie strikt ab. Andererseits warnt sie vor unverhältnismäßigen Therapien, wenn beispielsweise Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander stehen und strapaziöse Therapien den Tod lediglich um wenige Tage oder Wochen hinauszögern.


Der zehnseitige Glaubens-Kompass „Leben erhalten und Sterben begleiten“ im Format DIN A6 kostet 20 Cent zzgl. Versandkosten. Für Pfarreien, Wallfahrtszentren oder Exerzitienhäuser ist er kostenlos. Er kann entweder bestellt werden unter shop.kirche-in-not.de oder bei:

KIRCHE IN NOT

Lorenzonistr. 62

81545 München

Telefon: 089 / 64 24 888 0

Fax: 089 / 64 24 888 50

E-Mail: [email protected]





Foto: Titelseite des Glaubens-Kompasses „Leben erhalten und Sterben begleiten“ © KIRCHE IN NOT


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Lesermeinungen

 Josephus 7. Juli 2018 
 

Ich durfte den Grundtext bereit stellen, der dann auf Initiative von Sr. Paula Helm noch weiter ergänzt und in Absprache mit mir präzisiert wurde.

www.stjosef.at/artikel/zum_wohl_des_erkrankten_menschen.htm


2
 
 Stefan Fleischer 7. Juli 2018 

Gehe ich recht in der Annahme

dass dieses Faltblatt eine gute präzisierende Beilage zur Patientenverfügung sein könnte?


1
 

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